Grafen von Faber-Castell
Mit kgl. bayer. Bewilligung von
1898 und
Immatrikulation in die Grafenklasse führte Graf Alexander zu
Castell-Rüdenhausen
(1866-1928), Sohn des Fürsten Wolfgang, den Namen eines Grafen von
Faber-Castell.
Er heiratete in 1. Ehe Ottilie Freiin von
Faber, Enkelin des
Industriellen,
Bankiers und Grundbesitzers Lothar von Faber (1817-96). Dieser hatte
die 1761
von seinem Urgroßvater Kasper Faber aus Langenzenn
begründete Bleistift-Firma
A. W. Faber in Stein bei Nürnberg – unbeschadet der
Verselbständigung seines
Bruders Johann 1878 – zu Weltruhm gebracht und war 1881 in den
bayer.
Freiherrenstand erhoben worden. Graf Alexander hat in 2. Ehe wieder den
früheren
Familiennamen angenommen. Die Nachkommen aus 1. Ehe besaßen bzw.
besitzen neben
den Bleistiftwerken in Stein (Wiedervereinigung mit der Firma Johann
Faber
1932/42) umfangreiche Wälder etc., ältere und neuere
herrschaftliche Häuser
im Nürnbergischen (Dürrenhembach, Schwarzenbruck u. a.), ab
1889 Fideikommiß,
und die 1878 ff. und 1903 ff. erbauten Schlösser in Stein.
Quelle: Gerd
Zimmermann in: Altfränkische Bilder und Wappenkalender, 89. Jg,
1990, S. 12.
Hier ein kurzer Abriß der Familiengeschichte Faber/Faber-Castell:
Im Jahre 1761 begann
der aus Obernzenn kommende Schreiner KASPAR FABER
(1730-1784), in Stein bei Nürnberg Bleistifte
("Bleiweißstefften") zu
produzieren. Sein Urenkel, LOTHAR FABER (1817-1896), übernahm 1839
in der
vierten Generation das Unternehmen. Er machte aus dem Bleistift ein
Qualitätsprodukt
und das erste Markenschreibgerät der Welt. Lothar Faber erwarb
sich große
wirtschaftliche und große soziale Verdienste (er gründete
z.B. 1844 die erste
Betriebskrankenkasse). Seine Verdienste wurden 1861 mit dem
persönlichen
Adelsstand, 1865 der Ernennung zum lebenslänglichen Reichsrat der
Krone
Bayerns, 1881 mit der Erhebung in den erblichen Freiherren-Stand und
1891 mit
der Ernennung zum Erblichen Reichsrat der Krone Bayerns gewürdigt.
Freiherr
Lothar Freiherr von Faber war verheiratet
mit Ottilie Richter (1831-1903). Das
Ehepaar
hatte einen Sohn, Wilhelm (1852-1893), der noch recht jung vor seinem
Vater
verstarb. Aus der Ehe von Wilhelm und Bertha Faber (1856 New York -
1940)
stammte eine Tochter, Ottilie Freiin von
Faber (1877-1944). Lothar Lothar Freiherr
von
Faber verfügte testamentarisch, dass der Name Faber
hinkünftig immer mit dem
zukünftigen Namen seiner Nachkommen verbunden bleiben müsse.
Ottilie
heiratete den (gefürsteten) Grafen Alexander Friedrich Lothar von
Castell-Rüdenhausen.
Mit königlich bayerischer Bewilligung nahm Alexander bei der
Heirat (es war
seine 2. Ehe) am 02.02.1898 den Namen Graf von Faber-Castell an, und
verzichtet
auf seine Recht gegenüber dem Haus Castell. Mit der Heirat
entstand die Familie
der Grafen v. Faber-Castell und der Markenname Faber-Castell.
Weitere Info zum Wappen von Faber:
Historische
Familienwappen in Franken von
Eugen Schöler