Alg2 anspruch selbstaendigkeit


 


Alg2 anspruch selbstaendigkeit

Rechtsstand: 1. Januar 2005

Die Bezeichnung Ich-AG (Akronym von Ich-Arbeitgeber oder auch Ich-Aktiengesellschaft) hat sich als umgangssprachliche Umschreibung für ein Unternehmen, in der Regel ein Einzelunternehmen eingebürgert, das von einer oder mehreren natürlichen Personen gegründet worden ist, die für diese Existenzgründung einen Existenzgründungszuschuss (im Folgenden EZ) erhalten. Der EZ war ein Instrument der Arbeitsmarktpolitik. Mit ihm sollte Arbeitslosen der Einstieg in die Selbständigkeit erleichtert werden.

Vom 1. Juli 2006 an wird diese Subvention nur noch gezahlt, wenn der Anspruch auf Förderung vor diesem Tag bestanden hat. Neue Bewilligungen sind ausgeschlossen, weil die Maßnahme durch den Gründungszuschuss, der für Gründungen ab dem 1. August 2006 beantragt werden kann, abgelöst wurde. Gerade für den Sprung in die Selbständigkeit (und die wollen wir ja Arbeit, 1 Euro-Jobs) nicht bekommen, haben sie Anspruch auf das in 40 h/w 1400 Euro brutto hat, bekam zu ALG2 Zeiten 999.

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