Haftpflicht architekt


 


Haftpflicht architekt

Die Haftpflichtversicherung ist eine besondere Form der Schadensversicherung, deren Ausgestaltung in Deutschland in §§ 149 - 158k Versicherungsvertragsgesetz (VVG) (und nahezu gleichlautend in Österreich) geregelt ist. Sie sichert den Versicherungsnehmer gegen Ansprüche Dritter ab: der Versicherer stellt den Versicherungsnehmer vor Schadensersatzansprüchen Dritter frei, zahlt also (nur) dann eine Entschädigung, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts (beispielsweise nach § 823 BGB) zum Schadensersatz verpflichtet ist. Werden unbegründete Ansprüche gegen den Versicherten von einem Dritten geltend gemacht, deckt die Versicherung die Abwehr dieser unbegründeten Ansprüche und ergänzt insofern die Rechtsschutzversicherung. Die Verträge beruhen nahezu immer auf den "Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung" (AHB). Angebotsanforderung Architektenhaftpflicht - Jahreshaftpflicht.

Home   Soundkarte usb audio controller virtual 5.1 decoder   Kredit card debt management   Magnesium orotat   Vorhang polyester   Senior texas   Urlaub italien   Inkasso factoring   Bilanz vorlage   Turnschuh dame puma   Spiel liebe   Internet service provider roaming   Frau sicherheitsschuh   Tchibo gutschein   Ginkgo baum pflanze   Zander angeln   Lack mode   Verschluesselung ordner   Wetekom entfernungsmesser   Polster polster sessel sofa couch   Sparda bank   Top 100   Flash generator   Wetter bangkok   Stadt frankfurt   Hollywood akku   Roland plotter   Spiritproject.de orakel pendel   Sun island malediven   Geldsparen hartz iv   Marke wildschwein