Darlehen fuer existenzgruender


 


Darlehen fuer existenzgruender

Als Existenzgründung wird die Realisierung einer beruflichen Selbständigkeit bezeichnet. Die Existenzgründung erfolgt formaljuristisch durch die Gewerbeanmeldung oder bei freien Berufen durch Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt. Damit ist der erste Teil der Gründung abgeschlossen. Im Nachgang können weitere Formalitäten auf die Gründer zukommen, wie etwa die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Eintragung in die Handwerksrolle. Hierbei ist zu beachten, dass die Mitgliedschaft in der IHK eine Zwangsmitgliedschaft ist. Mit dem ESF-Mikrodarlehen erhalten Existenzgründer und junge kleine und mittlere Unternehmen finanziellen Anschub für Investitionen und Betriebsmittel. Ähnliches gilt für die Eintragung in die Handwerksrolle. Hier ist zwischen Tätigkeiten, die einen Meistertitel erforderlich machen und Tätigkeiten die diesen nicht mehr erfordern zu unterscheiden. Zusätzlich gibt es die handwerksähnlichen Tätigkeiten. Hier sind keine beruflichen Qualifikationen vonnöten.

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