Eigen broschuere


 


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Salzburger DomStift MelkIslamisches Zentrum Floridsdorf (Wien)Friedenspagode (Wien)

Die Vielzahl der religiösen Gemeinschaften in Österreich werden rechtlich in drei Kategorien unterteilt, mit denen jeweils unterschiedliche Privilegien, Rechte und Pflichten verbunden sind. Diese sind in absteigender Reihenfolge ihres rechtlichen Status:

gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschafteneingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaftenreligiöse Vereine

Gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften

Die gesetzliche Anerkennung geht auf ein Staatsgrundgesetz vom 21. Dezember 1867 zurück, in dem unter anderem jeder anerkannten Kirche oder Religionsgemeinschaft bestimmte Grundrechte eingeräumt werden. Wie die Anerkennung erreicht werden kann wurde allerdings erst 1874 im Anerkennungsgesetz festgelegt. Die erste Anerkennung nach diesem Gesetz erfolgte für die altkatholische Kirche. staatspr fung in einer schule mit gest rkter
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