Lohnsteuer prozente


 


Lohnsteuer prozente

(Weitergeleitet von Minijob)

Das deutsche Recht unterscheidet bei einer geringfügigen Beschäftigung (auch "Minijob") zwischen der geringfügig entlohnten und der kurzfristigen Beschäftigung. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse müssen wie andere Beschäftigungsverhältnisse der Sozialversicherung gemeldet werden.

Sozialversicherungsrecht

Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 400 Euro nicht übersteigt (SGB IV, SGB III, darüber Niedriglohn-Job). Der Arbeitnehmer ist nach § 8 I Nr. 1 SGB IV bis zu dieser Grenze von der Sozialversicherung befreit. 21 Prozent Sozialabgaben von deinem Brutto-Gehalt abziehen.

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