Tvoed arbeitszeit


 


Tvoed arbeitszeit

(Weitergeleitet von TVöD)

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist der Tarifvertrag für die Beschäftigten der deutschen Bundesverwaltung und der Gemeinden. Er ist am 1. Oktober 2005 in Kraft getreten. Er löste für den Bereich der Bundesverwaltung und der Kommunen den Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) sowie die parallel bestehenden Tarifverträge für Arbeiter des Bundes und der Gemeinden ab.

Die deutschen Länder waren an Tarifverhandlungen nicht beteiligt. Hier sind Abweichungen zum allgemeinen TVöD geregelt. Sie haben aber mittlerweile am 19. Mai 2006 einen eigenen Tarifvertrag öffentlicher Dienst - Länderbereich unterzeichnet.

Der TVöD wurde am 13. September 2005 zwischen den öffentlichen Arbeitgebern (das sind zum einen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den damaligen Bundesinnenminister Otto Schily, und zum anderen die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) einerseits, und den Gewerkschaften ver. di und dbb - tarifunion andererseits, abgeschlossen. (2) Die zulässige tägliche Höchstarbeitszeit beträgt zwölf Stunden zuzüglich der gesetzlichen Pausen.

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