Recht postversand


 


Recht postversand

Der Scheck (auch Cheque) ist eine auf Sicht (d.  h. gegen Vorlage des Papiers beim Angewiesenen) ausgestellte Zahlungsanweisung eines Kunden an ein Kreditinstitut.

Der Scheck ist, wirtschaftlich betrachtet, wie der Wechsel ein Wertpapier des Zahlungs- und Kreditverkehrs.

Ein Barscheck mit allen gesetzlichen Merkmalen

Deutsches Recht

Schecks stellen kein gesetzliches, jedoch anerkanntes Zahlungsmittel dar. Sie haben ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und
Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Er muss demnach nicht zur Begleichung einer monetären Schuld akzeptiert werden. Juristisch gesehen ist der Scheck eine Urkunde. Es handelt sich um eine schriftliche, formgebundene (jedoch nicht formulargebundene) Zahlungsanweisung mit einer doppelten Ermächtigung: Einerseits wird der Bezogene (die Bank des Ausstellers) ermächtigt, dem Schecknehmer vom Konto des Ausstellers eine Zahlung zu leisten. Dem Schecknehmer wird eingeräumt, bei der bezogenen Bank die Zahlung zu fordern. Home   Hugo boss jeans   Trafo 12 v gleichstrom   It computer internet und telefon   Kupfer notierung   Vw lautsprecher   Bilden kuenstler   Mietminderung schimmel   Bacardi 3 liter   Franzoesisches recht   Kartoffel lauch weisswein   Foto badisch meile 2006   Latex lack dessou   Cad plot   Polterabend spiele   Sudoku touch screen   Klebstoff polystone   Pc kasse   Windspiel mobile   Schloss berlin   Theke baecker   Banner druck   Schere stein papier   Opti free pflegemittel   Stola schal   Kreditbank umzug   Hotel china   Strohhut   Heidelberg unterhaltung   Wochenende kurztrip   Champions league