Recht postversand
Recht postversandDer Scheck (auch Cheque) ist eine auf Sicht (d. h. gegen Vorlage des Papiers beim Angewiesenen) ausgestellte Zahlungsanweisung eines Kunden an ein Kreditinstitut. Der Scheck ist, wirtschaftlich betrachtet, wie der Wechsel ein Wertpapier des Zahlungs- und Kreditverkehrs. Ein Barscheck mit allen gesetzlichen MerkmalenDeutsches RechtSchecks stellen kein gesetzliches, jedoch anerkanntes Zahlungsmittel dar. Sie haben ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und
Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Er muss demnach nicht zur Begleichung einer monetären Schuld akzeptiert werden. Juristisch gesehen ist der Scheck eine Urkunde. Es handelt sich um eine schriftliche, formgebundene (jedoch nicht formulargebundene) Zahlungsanweisung mit einer doppelten Ermächtigung: Einerseits wird der Bezogene (die Bank des Ausstellers) ermächtigt, dem Schecknehmer vom Konto des Ausstellers eine Zahlung zu leisten. Dem Schecknehmer wird eingeräumt, bei der bezogenen Bank die Zahlung zu fordern.
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