Recht
RechtJustitia auf dem Gerechtigkeitsbrunnen am Frankfurter Römerberg.Das Recht im Sinne herrschaftlicher Rechtsordnungen mit gesetzgebender Institution wird allgemein als "objektives Recht" bezeichnet. Es besteht insgesamt aus einer unüberschaubar großen Zahl von Normen, die nach ihrem nationalen oder internationalen Geltungsbereich in Rechtssysteme und das global geltende Völkerrecht eingeteilt sind. Die Jurisprudenz, besonders die Rechtstheorie, unterteilt die Rechtssysteme wiederum in Rechtsgebiete, die nach methodischen Gesichtspunkten in die drei großen Bereiche des öffentlichen Rechts, Privatrechts und Strafrechts, nach sachlichen oder inhaltlichen Gesichtspunkten in methodenübergreifende Rechtsgebiete wie das Verkehrsrecht, das Wirtschaftsrecht oder das Baurecht gegliedert werden. Rechtsgebiete - ARD-Ratgeber Recht. Home Hugo boss jeans Stellenangebote bei lebenshilfe Leitz bueromaterial bueromaterial Versandhaus oesterreich Testergebnisse kapitallebensversicherung It computer internet und telefon Halogen spot Teleskop zahnersatz Vw zentrum Punkte diaet Flugreise last minute Autovermietung duesseldorf Garden groom heckenschere Luxushotel auf zypern Rock dj Fenster design Metall blumentopf Gesund schnell abnehmen Lang strumpf Polterabend spiele Venedig camping Pc kasse Din a8 papier Korb frank Malen bild Theke baecker Kopenhagen flug Flugpreis glasgow Buch roman Vitrine ikea |