Ergüsse österr. Volksanwaltschaft nach
einer dreijährigen "Prüftätigkeit" im Fall Rassismus im
AMS:
"Nach dem 30. Juni 1995 haben Sie am 10. und am 15. November 1995
neuerlich Kontrolltermine versäumt. Das Arbeitsmarktservice Wien hat
Ihnen auch telefonisch mitgeteilt, daß Sie Kontrolltermine ohne weitere
Rücksprache einzuhalten haben. Daraufhin haben Sie nach Versäumung
des Kontrolltermins am 29. November 1995 trotz neuerlicher Aufforderung
nicht bis zum 7. Dezember 1995 beim Arbeitsmarktservice vorgesprochen.
Aufgrund dieser mehrmaligen Aufforderungen zur Vorsprache und Einhaltung
von Kontrollterminen ist Ihre Abreise nach England am 4. Dezember 1995
vom Arbeitsmarktservice nicht als triftiger Grund für die genannten
verabsäumten Kontrolltermine gewertet worden...".
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Tatsächlicher Sachverhalt:
Abgesehen davon, daß er bis Oktober 1995 Kitt fressen
mußte (jahrelanger Vorenthalt sämtlicher Versicherungs- ansprüche)
wird G. aus dem
AMS verwalteten Arbeitsmarkt ausgesperrt und ist deswegen auch
zur Emigration ins EU-Ausland
gezwungen worden. Die rassitisch motivierte Aussperrung aus
Österreich ist nicht nur durch die diskriminierenden Dateneintragungen,
sondern auch durch die entsprech- enden beharrlichen Verhaltensweisen des
AMS wie
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Vorsprachevereitelung, Bearbeitungsverweigerung,
Antragsverweigerung, Vermittlungsverweigerung, Leistungsverweigerung, Meldekartenabnahme
und das sogar vor Zeugen erwiesen. Als
G. nach dieser jahrelangen AMS- Schikane-Tortur
Nomade geworden war und um
entsprechende Schadens- bereinigung ersuchte, wurde ihm dort
extra schikanehalber
wöchentliche Gesichtskontrolle ohne jedwede Hilfe im AMS
für Akademiker-Arbeitsamt Wien aufgebrummt. Sogar
auch von der Bundesgeschäftstelle des
AMS- Österreich wurde diese verbrecher- menschenv
e r ä c h tliche, rassistisch motivierte Amtswillkür
(scheinhalber ) beeinsprucht. Ohne eine Veränderung dieser
Amtsmisere herbeizuführen. Fortgesetzt und beharrlich
betriebene rassistische Diskriminierung
stellt einen triftigen Grund
für ein event- uelles Nichterscheinen
wegen den ausschließlich s c h i k ane verhängten Folter
- Gesichtskontrollterminen dar.
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Ergüsse österr. Volksanwaltschaft nach
einer dreijährigen "Prüftätigkeit" ad Rassismus im AMS:
"Zu Ihrem allgemeinen Vorwurf einer diskriminierenden Behandlung
durch das Arbeitsmarktservice ist anzumerken, daß Ihr beim Arbeitsmarktservice
gespeicherter Datensatz, in den einer meiner Mitarbeiter Einsicht genommen
hat, bereinigt wurde... Die nunmehr noch verbliebene von Ihnen beanstandete
Eintragung, wonach Sie einen Turban tragen, ist aber zutreffend und stellt
für sich genommen keine Diskriminierung dar. Die Speicherung dieses
Umstandes ist ... rechtlich vertretbar."
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Tatsächlicher Sachverhalt:
G. ist Sikh. Daten-Eintragungen, die
auf religiöse Hintergründe schließen lassen,
haben nach nationalem und internationalem Recht
in sensiblen Datenbeständen zur Stellenvermittlung
SÄMTLICH zu UNTERBLEIBEN!!!
In einer Rassismusrepublik sind sie natürlich
VORDRINGLICHST als rassistische
B r a n d z e i c h e n von typischerweise
r a s s i t i s c h e n Vermittlern äusserst heiss begehrt...
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