Wie Volksanwalt das Volk für blöd verkauft.....
 
Ergüsse österr. Volksanwaltschaft nach einer dreijährigen "Prüftätigkeit" ad Rassismus im AMS: 
    ..."Die Nichteinhaltung von Kontrollterminen wurde von Ihnen im wesentlichen damit begründet, daß Ihnen das Aufsuchen von Dienststellen des Arbeitsmarktservice (AMS) nicht zumutbar ist, weil Sie aufgrund der Zugehörigkeit zu Ihrer Religionsgemeinschaft und Ihres äußeren Erscheinungsbildes diskriminiert werden und deshalb von vornherein nicht ausreichend vom Arbeitsmarktservice bei Ihrer Arbeitsplatzsuche unterstützt werden".
Tatsächlicher Sachverhalt: 
    Im   betreffenden,   amts-rassistischen AMS-Personenstandblatt waren für G. ab   Anfang   September   1994   auch folgende  Daten  gespeichert: "Trägt Turban...jede  weitere  Veranlassung erübrigt  sich". Daraus folgt, daß sich das  AMS  aus rassistischen Motiven für  jede  Hilfestellung  (Vermittlung, Leistung) in dieser Angelegenheit für unzuständig erklärt hat. Der Zug für G. war somit  abgefahren.  Wird jetzt vor- gehalten,  er  wäre  ja  gar  nicht  zum Kartenzwicken im Zug gesessen? Wie kann er  das,  wenn  ihm  der  Einstieg (Aussperrung wegen seines Gesichts) in diesen verunmöglicht wird??!
 
 
Ergüsse österr. Volksanwaltschaft nach einer dreijährigen "Prüftätigkeit" im Fall Rassismus im AMS: 
    "Nach dem 30. Juni 1995 haben Sie am 10. und am 15. November 1995 neuerlich Kontrolltermine versäumt. Das Arbeitsmarktservice Wien hat Ihnen auch telefonisch mitgeteilt, daß Sie Kontrolltermine ohne weitere Rücksprache einzuhalten haben. Daraufhin haben Sie nach Versäumung des Kontrolltermins am 29. November 1995 trotz neuerlicher Aufforderung nicht bis zum 7. Dezember 1995 beim Arbeitsmarktservice vorgesprochen. Aufgrund dieser mehrmaligen Aufforderungen zur Vorsprache und Einhaltung von Kontrollterminen ist Ihre Abreise nach England am 4. Dezember 1995 vom Arbeitsmarktservice nicht als triftiger Grund für die genannten verabsäumten Kontrolltermine gewertet worden...".
Tatsächlicher Sachverhalt: 
    Abgesehen davon, daß er bis Oktober 1995 Kitt  fressen mußte (jahrelanger Vorenthalt sämtlicher Versicherungs- ansprüche)  wird  G.  aus  dem   AMS verwalteten Arbeitsmarkt ausgesperrt und ist deswegen auch  zur Emigration ins   EU-Ausland  gezwungen  worden.  Die rassitisch motivierte Aussperrung aus Österreich ist nicht nur durch die diskriminierenden Dateneintragungen, sondern auch durch die entsprech- enden beharrlichen Verhaltensweisen des AMS wie  
    • Vorsprachevereitelung, Bearbeitungsverweigerung, Antragsverweigerung, Vermittlungsverweigerung, Leistungsverweigerung, Meldekartenabnahme
    und  das  sogar  vor  Zeugen  erwiesen. Als  G.  nach dieser jahrelangen AMS-  Schikane-Tortur    Nomade   geworden war und um  entsprechende  Schadens- bereinigung ersuchte, wurde  ihm dort extra    schikanehalber    wöchentliche Gesichtskontrolle  ohne jedwede Hilfe im  AMS  für  Akademiker-Arbeitsamt Wien aufgebrummt.   Sogar   auch  von der  Bundesgeschäftstelle  des   AMS- Österreich  wurde   diese  verbrecher- menschenv e r ä c h tliche,  rassistisch motivierte Amtswillkür (scheinhalber ) beeinsprucht. Ohne eine Veränderung dieser   Amtsmisere   herbeizuführen. Fortgesetzt und  beharrlich betriebene rassistische     Diskriminierung    stellt einen  triftigen  Grund   für  ein  event- uelles    Nichterscheinen    wegen  den ausschließlich s c h i k ane verhängten Folter - Gesichtskontrollterminen dar.
Ergüsse österr. Volksanwaltschaft nach einer dreijährigen "Prüftätigkeit" ad Rassismus im AMS: 
    "Zu Ihrem allgemeinen Vorwurf einer diskriminierenden Behandlung durch das Arbeitsmarktservice ist anzumerken, daß Ihr beim Arbeitsmarktservice gespeicherter Datensatz, in den einer meiner Mitarbeiter Einsicht genommen hat, bereinigt wurde... Die nunmehr noch verbliebene von Ihnen beanstandete Eintragung, wonach Sie einen Turban tragen, ist aber zutreffend und stellt für sich genommen keine Diskriminierung dar. Die Speicherung dieses Umstandes ist ...  rechtlich vertretbar."
Tatsächlicher Sachverhalt: 
    G. ist Sikh.  Daten-Eintragungen, die auf religiöse Hintergründe schließen lassen,   haben  nach  nationalem und internationalem   Recht   in   sensiblen  Datenbeständen zur Stellenvermittlung SÄMTLICH  zu  UNTERBLEIBEN!!! In  einer  Rassismusrepublik  sind  sie natürlich    VORDRINGLICHST    als rassistische  B r a n d z e i c h e n von typischerweise      r a s s i t i s c h e n Vermittlern äusserst  heiss begehrt...
 
Ergüsse österr. Volksanwaltschaft nach einer dreijährigen "Prüftätigkeit" ad Rassismus im AMS: 
    "...wurden Sie auch am 20. Oktober 1995 von einem Mitarbeiter des Arbeitsmarktservice darauf  hingewiesen, daß das äußere Erscheinungsbild für eine erfolgversprechende Bewerbung eine  gewisse Bedeutung haben kann."
 
Tatsächlicher Sachverhalt: 
    Rassistische Mitarbeiter verweigerten am   Kontrolltermin  20. Oktober 1995 "wegen Bartes und Turbans" jedwede Tätigkeit.   Damit   waren  also  neben vielfacher Rausschmisse die (grundlos verhängten)  wöchentlichen  Kontroll- termine   als   Folter-Gesichtskontroll- Schikanen  entlarvt.    Sämtlichen  Pro- testen wurde in der  Folge  die  Anhör- ung verweigert, was die Beharrlichkeit der  Gesichtskontrolle  bei Verweiger- ung von Vermittlung beweist............... 
 
 
Orgasmus österr. Volksanwaltschaft nach einer dreijährigen "Prüftätigkeit" ad Rassismus im AMS: 
    "... ist es mir auch nicht möglich, im Verhalten von Mitarbeitern des Arbeitsmarktservice in Ihrem  Fall eine Diskriminierung Ihrer Person zu erblicken,..."
Tatsächlicher Sachverhalt: 
    "Volksanwältin" Messner! Es reicht!!! Der  beamtete  AMS-Rassismus  wird jetzt  auf   Europaebene   abgehandelt!  EU-Ombudsmann  Jacob Söderman hat sich   bereits   auf   die  unübersehbare Fährte  von  Rassismus  und Amtsmiß- brauch geheftet.  Und diese Spur führt geradewegs  in  das   Wiener  Büro  in dem Sie (noch) sitzen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Besser gesagt saßen!!!!!!!!!!!!!! Seit Ende 1998 ist Ihnen bis auf weiteres Ihr Handwerk gelegt worden!!!!!!!!!!!!!!!!!! Das heisst natürlich nicht, dass für das was angerichtet wurde, es keine Ahndung gibt... Zum Beispiel das Streichen Ihrer Superpension von über 250 000 Schilling im Monat! Damit auch Sie erfahren können, wie Kitt schmeckt:::
 

 
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