PRATÝSCHER HANDBUCH FÜR DÝE AUSLÄ NDER |
AUSLÄNDERRECHT |
Hacý Ali ÖZHAN* |
- DERNEK, SENDÝKA VE SOSYAL GÜVENLÝK
B) Über die Begründung einer Gewerkschaft, Tarifabkommen und Streik gibt es keine sondere Beschränkung für die Ausländer. Die Arbeitsgeber und Arbeitsnehmer können ohne Erlaubnis die Vereine (z.B: Gewerkschaften) bilden und der begründeten Vereinen beitreten. Jedoch sollen die Begründer und die Mitglieder der notwendigen Organen ausschlieslich der Mitglieder Generalversammlung die türkische Staatsangehörigkeit besitzen. Die Ausländer als Delegierter bei der Generalversammlung tätig sein aber können beim Vorstand und Aufsichtsrat nicht tätig sein. Auch können sie die Rechte des Tarifabkommens und des Streikes nutzen.
C) Die soziale Sicherheit des Ausländers ist im Grundgesetz geregelt. Nach unserem Grundgesetz hat jeder das Recht über die soziale Sicherheit. Aber wenn die bei einer ausländischen Firma in der Türkei arbeitenden Ausländer ihre im Ausland durchgeführte Versicherung der türkischen Behörden mitteilen, werden in der Türkei nicht versichert.