PRATÝSCHER HANDBUCH FÜR DÝE AUSLÄ NDER

AUSLÄNDERRECHT

 Hacý Ali ÖZHAN*

6 - PERSONENRECHT

Im Bereich des Personenrechtes gibt es kaum Unterschied zwischen Bürger und Ausländer. Auch im türkischen Recht wie das deutsche Recht ist jeder natürliche Mensch mit Vollendung der Geburt rechtsfähig. Die Rechtsfähigkeit lautet Träger von Rechten und Pflichten. Dieses Recht darf den Dritten nicht übertragen werden und gegen jeden wirksam. Auch die Bestimmungen von türkischen und deutschen Recht über die Geschäftsfähigkeit und Deliktsfähigkeit sind ähnlich.

Die natürlichen und juristischen Personen, die es behaupten, dass ihre Rechte über Persönlichkeit verletzt wurde, können die Beseitigung oder die Behinderung des zukünftigen Misbrauches verlangen. Im Falle der dauenden Verletzung zur Persönlichkeit kann der Geschädigte durch die Klage die Beseitigung des Missbrauches und die Veröfffentlichung diesbezügliches Urteiles in Medya verlangen. Jedoch hat der Geschädigte den sachlichen und seelischen Schadenersatzanspruch und kann diesbezügliches Einkommen des Missbrauchenden verlangen. Missbrauch kann durch die Zeitung, Rundfunk- und Fernsehsendungen durchgeführt werden. Wenn der Missbrauch gegen die gewerblichen und geschäftlichen Tätigkeiten geleistet wird, kann eine Klage nach dem Artikel 24 des Bürgerlichen Gesetzbuches erhoben werden.

Nach dem türkischen Recht ist eine Änderung des Vornamens oder Familiennamens nur durch eine in Anwesenheit des Staatsanwaltes erlassene gerichtliche Entscheidung möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Nach dem deutschen Recht kann die höhere Verwaltungsbehörde auf Antrag eines deutschen Staatsangehörigen oder auch eines im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt besitzenden Staatenlosen eine Änderung seines Vornahmens oder Familiennamens bewilligen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (z.B. lächerlicher Name).

Durch den Vertrag vom 1958 über die Veränderung des Vornamens oder Familiennamens wurde es festgelegt, dass die Vornamen oder Familiennamen der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten nicht zu verändern sind, Jedoch is die Namensänderung möglich, wenn ein Fehler zu berichtigen ist oder wenn der Ausländer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaaten erwerbt.

hacialiozhan@hotmail.com