Ausstellungsordnung
des RGZV Burg Stargard 28.12.04 – 29.12.04 in Rowa
Maßgebend sind die AAB des BDRG, soweit diese nicht durch folgende
Sonderbestimmungen ergänzt oder abgeändert werden.
1. Veranstalter: RGZV Burg Stargard - in der ehemaligen Pilzzuchtanlage in
Rowa statt.
2. Ausstellungsberechtigung: Ausstellen kann jeder aktive Rassegeflügelzüchter, sofern
er Mitglied in einem Rassegeflügel- oder Kleintierzuchtverein ist. Zugelassen
ist nur Rassegeflügel mit anerkannten Fußringen des BDRG. Ausstellen in einer
Jugendsparte und einer allgemeinen Sparte ist möglich, bei entsprechender
Meldung.
3. Ausstellungsdaten:
Öffnungszeiten =
Dienstag,
28.12.04
09:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch,
29.12.04
09.00 – 14.00 Uhr
Tierausgabe
=
Mittwoch,
29.12.04
nach Freigabe durch die
Ausstellungsleitung!
4. Meldung:
Die Meldungen gehen an den Ausstellungsleiter:
Meldeschluß:
Montag, 29.11.04
5. Kostenbeitrag:
Standgeld pro Tier:
4,00.- €
Standgeld Jugendsparte:
2,00.- €
Unkostenbeitrag
+ Katalog:
6,00.- €
Teilnahme
Kreismeisterschaft:
4,00.- € je Rasse und Farbenschlag
Kreismeisterschaft:
Die Kreisschau ist in die Rassegeflügelschau integriert. Teilnahmeberechtigt
sind Aussteller, die Mitglied eines Ortsvereins des Kreisverbands Mecklenburg-Strelitz
sind.
Ermittelt
wird je ein Kreismeister für Groß- und Wassergeflügel, Hühner, Zwerghühner
und Tauben.
Groß- und Wassergeflügel:
besten 3 Tiere beiderlei Geschlechts und eines Farbenschlags
Hühner:
besten 4 Tiere beiderlei Geschlechts und eines Farbenschlags
Zwerghühner
und Tauben:
besten 5 Tiere beiderlei Geschlechts und eines Farbenschlags
Jeweils des jüngsten Jahrgangs
Die
Gesamtanzahl der vom Aussteller gezeigten Tiere einer Kollektion (gleiche Rasse
und gleicher Farbenschlag) ist unbegrenzt, also 5 und mehr. Die 1,0 der Texaner
sind den jeweiligen Farbenschlägen der 0,1 zuzuordnen.
6.
Standgeldzahlung: Die
Bezahlung des Standgeldes erfolgt in bar bei Einlieferung der Tiere.
7. Preisverteilung:
Aus dem Standgeld kommen 1 Ehrenpreis als
Pokal oder 7,50.- € (auf der Anmeldung vermerken) + 2 Zuschlagspreise a
4,00.- € (pro 10 Tiere) zur
Vergabe. Hinzu kommen gestiftete Ehrenpreise von Gönnern und Verbänden.
8. Tierverkauf:
Verkäufe sind nur über die Ausstellungsleitung zu tätigen. 10%
Verkaufsprovision (aus der Ausstellung) und 15% (aus dem Tierverkauf) gehen zu
Lasten des Verkäufers.
9. Tierverluste:
Für Tierverluste durch schuldhaftes Verhalten der Ausstellungsleitung
werden 15,00.- € vergütet, jedoch nicht mehr als der angegebene
Verkaufspreis. Für Tiere, die durch höhere Gewalt bzw. unvorhergesehene
Ereignisse in Verlust geraten, leistet
die Ausstellungsleitung keine Entschädigung. Die Aussteller werden gebeten, die
Tiere nur mit Personen der Ausstellungsleitung aus den Käfigen zu nehmen.
10.
Druckfehler: Bei Druckfehlern im Katalog ist der Anmelde- bzw.
der Preisrichterbogen maßgebend.
11. Nachweise: Bei der Einlieferung ist eine genau ausgefüllte Ringkarte
bei der Ausstellungsleitung abzugeben. Zur Abholung der Tiere ist allein der Rückmeldebogen,
sowie die Ringkarte maßgebend.
Eine Impfbescheinigung (gegen Paramixovirose
und/oder Newcastle) ist erforderlich !
Sichtlich kranke Tiere werden von der Bewertung
ausgeschlossen und zurückgewiesen.
12. Ehrenpreisspenden: Über Ehrenpreisspenden würden wir uns sehr freuen, denn
letztendlich erfährt unser gemeinsames Hobby hiermit eine echte Förderung, die
dem Züchter und der Zucht direkt zugute kommt. Vielen Dank im Voraus !
13. Reklamationen: Reklamationen müssen bis spätestens 31.01.05 schriftlich
beim Ausstellungsleiter vorliegen. In allen Streitigkeiten, die die Ausstellung
betreffen, entscheidet die Ausstellungsleitung unter Ausschluß des ordentlichen
Rechtsweges.Mit der Abgabe der Anmeldung erklärt sich der Aussteller mit der
Ausstellungsordnung einverstanden.
Mit
freundlichen Züchtergrüßen
gez. Ausstellungsleitung