Ausstellungsordnung

des RGZV Burg Stargard  28.12.05 – 29.12.05 in Rowa

Maßgebend sind die AAB des BDRG, soweit diese nicht durch folgende Sonderbestimmungen ergänzt oder abgeändert werden.

1. Veranstalter:  RGZV Burg Stargard - in der ehemaligen Pilzzuchtanlage in Rowa statt.

2. Ausstellungsberechtigung:  Ausstellen kann jeder aktive Rassegeflügelzüchter, sofern er Mitglied in einem Rassegeflügel- oder Kleintierzuchtverein ist. Zugelassen ist nur Rassegeflügel mit anerkannten Fußringen des BDRG. Die Ausstellung ist in drei Sparten gegliedert.

(1) – Allgemeine Sparte                                                          (2) – Jugendabteilung                                                       (3) – Sonderschau Dt. Schautauben

Es ist möglich, bei entsprechenden Voraussetzungen, in allen drei Sparten auszustellen. Die jeweilige Sparte bitte auf dem Meldebogen eintragen (1, 2 oder 3).

Sonderschau: Die Sonderschau Deutscher Schautauben Gruppe Mecklenburg-Ost ist an die Rassegeflügelschau angegliedert. Teilnahmeberechtigt sind Mitglieder des Sondervereins.

3. Ausstellungsdaten:

                       Einlieferung                  =                 Montag,                      26.12.05                    ab 14.00 Uhr

                       Bewertung                     =                 Dienstag,                    27.12.05

       Öffnungszeiten                                Mittwoch,                  28.12.05                 09:00 – 18:00 Uhr

                                                                        Donnerstag,                29.12.05                 09.00 – 14.00 Uhr

                Tierausgabe                                      Donnerstag,                 29.12.05                 nach Freigabe durch die Ausstellungsleitung!

4. Meldung:                  Die Meldungen gehen an den Ausstellungsleiter:

Stefan Philipp, Teschendorfer Chaussee 02, 17094 Burg Stargard, 0172 / 30 59 626

                   Meldeschluß:                                                 Mittwoch, 30.11.04

 

5. Kostenbeitrag:                   Standgeld pro Tier:                                            4,00.- €

                                         Standgeld Jugendsparte:                                              2,00.- €

Sonderschau Dt. Schautauben:                                  nach Vorgabe Sonderverein

Unkostenbeitrag + Katalog:                                       6,00.- €

Kreismeisterschaft: Die Kreisschau ist in die Rassegeflügelschau integriert. Teilnahmeberechtigt sind Aussteller, die Mitglied eines Ortsvereins des Kreisverbands Mecklenburg-Strelitz sind.

                        Ermittelt wird je ein Kreismeister für Groß- und Wassergeflügel, Hühner, Zwerghühner und Tauben.

                                Groß- und Wassergeflügel:                besten 3 Tiere beiderlei Geschlechts und eines Farbenschlags

                                Hühner:                                            besten 4 Tiere beiderlei Geschlechts und eines Farbenschlags

Zwerghühner und Tauben:                besten 5 Tiere beiderlei Geschlechts und eines Farbenschlags

                                                                                         Jeweils des jüngsten Jahrgangs

Die Gesamtanzahl der vom Aussteller gezeigten Tiere einer Kollektion (gleiche Rasse und gleicher Farbenschlag) ist unbegrenzt, also 5 und mehr. Die 1,0 der Texaner sind den jeweiligen Farbenschlägen der 0,1 zuzuordnen. Dieses ist zweifelsfrei auf der Anmeldung zu vermerken. Für jede teilnehmende Kollektion eines Ausstellers wird zusätzlich zum Standgeld eine Startgebührpauschale von 4 € erhoben.

Teilnehmende Tiere sind auf dem Meldebogen im dafür vorgesehenen Feld anzukreuzen und die teilnehmenden Rassen und Farbenschläge sind unten rechts auf dem Meldebogen einzutragen.

6. Standgeldzahlung:  Die Bezahlung des Standgeldes erfolgt in bar bei Einlieferung der Tiere.

7. Preisverteilung:  Aus dem Standgeld kommen 1 Ehrenpreis als Pokal oder 7,50.- € (auf der Anmeldung vermerken) + 2 Zuschlagspreise a 4,00.- €  (pro 10 Tiere) zur Vergabe. Hinzu kommen gestiftete Ehrenpreise von Gönnern und Verbänden.

8. Tierverkauf: Verkäufe sind nur über die Ausstellungsleitung zu tätigen. 10% Verkaufsprovision (aus der Ausstellung) und 15% (aus dem Tierbörse) gehen zu Lasten des Verkäufers.

9. Tierverluste:  Für Tierverluste durch schuldhaftes Verhalten der Ausstellungsleitung werden 15,00.- € vergütet, jedoch nicht mehr als der angegebene Verkaufspreis. Für Tiere, die durch höhere Gewalt bzw. unvorhergesehene Ereignisse in Verlust geraten, leistet die Ausstellungsleitung keine Entschädigung. Die Aussteller werden gebeten, die Tiere nur mit Personen der Ausstellungsleitung aus den Käfigen zu nehmen.

10. Druckfehler: Bei Druckfehlern im Katalog ist der Anmelde- bzw. der Preisrichterbogen maßgebend.

11. Nachweise:  Bei der Einlieferung ist eine genau ausgefüllte Ringkarte bei der Ausstellungsleitung abzugeben. Zur Abholung der Tiere ist allein der Rückmeldebogen, sowie die Ringkarte maßgebend.

Eine Impfbescheinigung (gegen Paramixovirose und/oder Newcastle) ist erforderlich !

Sichtlich kranke Tiere werden von der Bewertung ausgeschlossen und zurückgewiesen.

12. Ehrenpreisspenden:  Über Ehrenpreisspenden würden wir uns sehr freuen, denn letztendlich erfährt unser gemeinsames Hobby hiermit eine echte Förderung, die dem Züchter und der Zucht direkt zugute kommt. Vielen Dank im Voraus !

13. Reklamationen:  Reklamationen müssen bis spätestens 31.01.06 schriftlich beim Ausstellungsleiter vorliegen. In allen Streitigkeiten, die die Ausstellung betreffen, entscheidet die Ausstellungsleitung unter Ausschluß des ordentlichen Rechtsweges. Mit der Abgabe der Anmeldung erklärt sich der Aussteller mit der Ausstellungsordnung einverstanden.

 

Mit freundlichen Züchtergrüßen              gez. Ausstellungsleitung

 

www.rgzv-burg-stargard.de