Ausstellungsordnung
des RGZV Burg
Stargard 28.12.05 – 29.12.05
in Rowa
Maßgebend
sind die AAB des BDRG, soweit diese nicht durch folgende Sonderbestimmungen ergänzt
oder abgeändert werden.
1. Veranstalter: RGZV Burg Stargard - in der ehemaligen Pilzzuchtanlage in
Rowa statt.
2. Ausstellungsberechtigung: Ausstellen kann jeder aktive Rassegeflügelzüchter, sofern
er Mitglied in einem Rassegeflügel- oder Kleintierzuchtverein ist. Zugelassen
ist nur Rassegeflügel mit anerkannten Fußringen des BDRG. Die Ausstellung ist
in drei Sparten gegliedert.
(1) – Allgemeine Sparte
(2) – Jugendabteilung
(3) – Sonderschau Dt.
Schautauben
Es
ist möglich, bei entsprechenden Voraussetzungen, in allen drei Sparten
auszustellen. Die jeweilige Sparte bitte auf dem Meldebogen eintragen (1, 2 oder
3).
Sonderschau:
Die Sonderschau Deutscher Schautauben Gruppe Mecklenburg-Ost ist an die
Rassegeflügelschau angegliedert. Teilnahmeberechtigt sind Mitglieder des
Sondervereins.
3. Ausstellungsdaten:
Öffnungszeiten
Mittwoch,
28.12.05
09:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag,
29.12.05
09.00 – 14.00 Uhr
Tierausgabe
Donnerstag,
29.12.05
nach Freigabe durch die
Ausstellungsleitung!
4. Meldung:
Die
Meldungen gehen an den Ausstellungsleiter:
Meldeschluß:
Mittwoch, 30.11.04
5. Kostenbeitrag:
Standgeld pro Tier:
4,00.- €
Standgeld Jugendsparte:
2,00.- €
Sonderschau
Dt. Schautauben:
nach Vorgabe Sonderverein
Unkostenbeitrag
+ Katalog:
6,00.- €
Kreismeisterschaft:
Die Kreisschau ist in die Rassegeflügelschau integriert. Teilnahmeberechtigt
sind Aussteller, die Mitglied eines Ortsvereins des Kreisverbands
Mecklenburg-Strelitz sind.
Ermittelt wird je ein Kreismeister für Groß- und Wassergeflügel, Hühner,
Zwerghühner und Tauben.
Groß- und Wassergeflügel:
besten 3 Tiere beiderlei Geschlechts und eines Farbenschlags
Hühner:
besten 4 Tiere beiderlei Geschlechts und eines Farbenschlags
Zwerghühner
und Tauben:
besten 5 Tiere beiderlei Geschlechts und eines Farbenschlags
Jeweils des jüngsten Jahrgangs
Die
Gesamtanzahl der vom Aussteller gezeigten Tiere einer Kollektion (gleiche Rasse
und gleicher Farbenschlag) ist unbegrenzt, also 5 und mehr. Die 1,0 der Texaner
sind den jeweiligen Farbenschlägen der 0,1 zuzuordnen. Dieses ist zweifelsfrei
auf der Anmeldung zu vermerken. Für jede teilnehmende Kollektion eines
Ausstellers wird zusätzlich zum Standgeld eine Startgebührpauschale von
4 € erhoben.
Teilnehmende
Tiere sind auf dem Meldebogen im dafür vorgesehenen Feld anzukreuzen und die
teilnehmenden Rassen und Farbenschläge sind unten rechts auf dem Meldebogen
einzutragen.
6.
Standgeldzahlung: Die
Bezahlung des Standgeldes erfolgt in bar bei Einlieferung der Tiere.
7. Preisverteilung:
Aus dem Standgeld
kommen 1 Ehrenpreis als Pokal oder 7,50.- € (auf der Anmeldung
vermerken) + 2 Zuschlagspreise a 4,00.- € (pro 10 Tiere) zur Vergabe. Hinzu kommen gestiftete
Ehrenpreise von Gönnern und Verbänden.
8. Tierverkauf:
Verkäufe sind nur über die Ausstellungsleitung zu tätigen. 10%
Verkaufsprovision (aus der Ausstellung) und 15% (aus dem Tierbörse) gehen zu
Lasten des Verkäufers.
9. Tierverluste: Für Tierverluste durch schuldhaftes Verhalten der
Ausstellungsleitung werden 15,00.- € vergütet, jedoch nicht mehr als der
angegebene Verkaufspreis. Für Tiere, die durch höhere Gewalt bzw.
unvorhergesehene Ereignisse in Verlust geraten, leistet
die Ausstellungsleitung keine Entschädigung. Die Aussteller werden gebeten, die
Tiere nur mit Personen der Ausstellungsleitung aus den Käfigen zu nehmen.
10.
Druckfehler: Bei Druckfehlern im Katalog ist der Anmelde- bzw.
der Preisrichterbogen maßgebend.
11. Nachweise: Bei der Einlieferung ist eine genau ausgefüllte Ringkarte
bei der Ausstellungsleitung abzugeben. Zur Abholung der Tiere ist allein der Rückmeldebogen,
sowie die Ringkarte maßgebend.
Eine Impfbescheinigung (gegen Paramixovirose
und/oder Newcastle) ist erforderlich !
Sichtlich kranke Tiere werden von der Bewertung
ausgeschlossen und zurückgewiesen.
12. Ehrenpreisspenden: Über Ehrenpreisspenden würden wir uns sehr freuen, denn
letztendlich erfährt unser gemeinsames Hobby hiermit eine echte Förderung, die
dem Züchter und der Zucht direkt zugute kommt. Vielen Dank im Voraus !
13. Reklamationen: Reklamationen müssen bis spätestens 31.01.06 schriftlich
beim Ausstellungsleiter vorliegen. In allen Streitigkeiten, die die Ausstellung
betreffen, entscheidet die Ausstellungsleitung unter Ausschluß des ordentlichen
Rechtsweges. Mit der Abgabe der Anmeldung erklärt sich der Aussteller mit der
Ausstellungsordnung einverstanden.
Mit
freundlichen Züchtergrüßen
gez. Ausstellungsleitung
www.rgzv-burg-stargard.de