"Die übriggebliebenen [Papiere] sind, so hoffe ich, ausreichend, um den Thron unseres großen Wiederherstellers, unseres gegenwärtigen Königs Wilhelm, zu befestigen und seinen Anspruch zu beweisen, weil er die Zustimmung des Volkes, in der die einzige rechtmäßige Regierungsform besteht, voller und klarer als jeder beliebige Fürst der Christenheit besitzt; und das Volk von England vor der Welt zu rechtfertigen, dessen Liebe zu seinen gerechten und natürlichen Rechten, gemeinsam mit seiner Entschlossenheit, sie zu bewahren, die Nation rettete, als sie sich gefährlich nah an Sklaverei und Untergang befand."
Mit diesen Worten beschreibt John Locke Sinn und Zweck seiner Ende 1689 im Druck erschienenen ,Two Treatises of Government‘. Auf den ersten Blick erscheint diese Erklärung für das Erscheinen einer Schrift, die das Widerstandsrecht des Volkes gegen tyrannische Herrscher postuliert, im unmittelbaren Gefolge der ,Glorious Revolution‘ durchaus als einleuchtend. Der katholische König Jakob II., der in seiner Regierungszeit etliche der in den ,Two Treatises‘ aufgeführten Kriterien für eine tyrannische und verfassungsbrüchige Herrschaft erfüllt hatte, war von einer Versammlung englischer Parlamentarier, die für sich die Vertretung des Volkes in Anspruch nahmen, auf dem Thron durch einen anderen Monarchen, Wilhelm III. von Oranien, ersetzt worden. Dieses Vorgehen war durch die herkömmliche Theorie des Gottesgnadentums der Monarchie nicht mehr zu rechtfertigen. Deshalb mußten neue theoretische Grundlagen für die entstandenen Verhältnisse gefunden werden. John Locke würde sich so mit seinen ,Two Treatises‘ in die Reihe der zahlreichen oranienfreundlichen Pamphletisten einfügen, die den Thronwechsel und die Art seines Zustandekommens vehement gegen in- und ausländische Kritiker verteidigten.
Beim genaueren Betrachten der politischen Geschehnisse der ,Glorious Revolution‘, der Biographie John Lockes sowie der ,Two Treatises‘ selbst ergeben sich jedoch erhebliche Zweifel am Wahrheitsgehalt der oben angeführten Äußerungen des Philosophen. Zum einen konnte, wenn auch erst zweihundertfünfzig Jahre nach dem Tod John Lockes, durch bibliographische Recherchen und eine eingehende Untersuchung des Texts nachgewiesen werden, daß der überwiegende Teil der ,Two Treatises‘ bereits vor 1683 entstanden ist und vor seiner Veröffentlichung 1689 nur teilweise überarbeitet und um wenige, wenn auch wichtige Abschnitte ergänzt wurde. Aus der eigens für die Rechtfertigung der ,Glorious Revolution‘ entworfenen Schrift wurde so eine ursprüngliche Verteidigungsschrift für das Vorgehen der Whigs während der ,Exclusion Crisis‘. Dies schließt allerdings noch nicht aus, daß die ,Two Treatises‘ als Verteidigungsschrift für die Vorgänge der ,Glorious Revolution‘ gedient haben könnten, da die politischen Grundkonstellationen beider Ereignisse eine gewisse Ähnlichkeit aufweisen.
Zum anderen ergeben sich aus dem Verhältnis John Lockes zu den an der Revolution beteiligten Parteien und der Beurteilung der ,Glorious Revolution‘ vom heutigen Standpunkt aus weitere Fragen, die das Eingangszitat möglicherweise in anderem Licht erscheinen lassen. So ist es zum Beispiel unsicher, ob die ,Two Treatises‘, wie behauptet, ein Werk sind, das die Ansprüche Wilhelms III. stützt. Gab es überhaupt bedeutendere Gemeinsamkeiten in den jeweiligen politischen Anschauungen und Verhaltensweisen Lockes und des Oraniers, die über die strikte Ablehnung Jakobs II. hinausgingen ? Erfüllten der Invasor Englands und die Umstände seiner Thronbesteigung die Vorstellungen Lockes von einem Regierungswechsel unter Teilnahme und Zustimmung des Volkes ? Konnte John Locke also so zufrieden mit der ,Glorious Revolution‘ und ihren Ergebnissen sein, daß er alle seine Kraft der Schaffung einer oranischen Herrschaftsdoktrin gewidmet hätte ? Oder kann man nicht eher davon ausgehen, daß Locke eine weitaus radikalere Anschauung als die meisten Whigs aus der Umgebung Wilhelms vertrat und die ,Two Treatises‘ veröffentlichte, um seiner Meinung über eine notwendige Fortsetzung der Revolution in ihrem Sinne Ausdruck zu verleihen ?
Einer Untersuchung bedarf auch der zitierte Anspruch Lockes, das englische Volk zu rechtfertigen, das in höchster Not sich selbst gerettet habe. Entspricht dieser Anspruch, daß das englische "Volk", wen auch immer man unter diesem Begriff verstehen mag, eine maßgebliche aktive Rolle bei der ,Glorious Revolution‘ gespielt hat, den historischen Tatsachen ? Gab es demnach überhaupt etwas zu rechtfertigen ? Inwiefern entsprach der Verlauf der Ereignisse den politischen Vorstellungen John Lockes und anderer mehr oder weniger radikaler Politiker und Philosophen, bis hin zu den gemäßigteren Whigs ? Es wäre zu überlegen, ob die ,Glorious Revolution‘ an sich nicht auch als ein reiner Thronwechsel, wenn auch zum Teil mit ungewöhnlichen Mitteln, betrachtet werden kann. Was spricht für oder gegen die Ansicht, daß sie England zwar einen Austausch der Regierungspartei und der bevorzugten außenpolitischen Bündnispartner, aber keine grundsätzlichen Änderungen in Regierungsform und Herrschaftspraxis gebracht hatte, die womöglich von John Locke erwartet worden waren ?
Ich werde in der vorliegenden Arbeit versuchen, zu einigen dieser Punkte Antworten zu finden. Dabei werde ich zunächst die prägenden Ereignisse der ,Glorious Revolution‘ daraufhin untersuchen, ob und inwieweit sie durch die Vorstellungen Lockes und seiner Gesinnungsgenossen beeinflußt waren. Damit untrennbar verbunden ist die Untersuchung der Frage, in welchem Maße bestimmte Vorgänge überhaupt von englischer Seite verursacht und kontrolliert werden konnten, wie groß also der Anteil äußerer Einflüsse am Verlauf der ,Glorious Revolution‘ einzuschätzen ist. Danach werde ich der Frage nachgehen, welchen Einfluß die Ideen John Lockes während des "parlamentarischen" Teils der ,Glorious Revolution‘, bei den grundlegenden Debatten der ,Convention‘, angesichts ihrer Radikalität auszuüben vermochten. Dabei ist es auch von Interesse, daß einige der in den ,Two Treatises‘ enthaltenen Aussagen über schlechte Herrschaft nicht nur auf Karl II. oder Jakob II. anwendbar sind, sondern durchweg auch auf den laut eigener Vorrede unterstützten Wilhelm III.
Der ,zweite Wilhelm der Eroberer‘
Eben jenem Wilhelm von Oranien, der von Locke als "Großer Wiederhersteller" (der "ancient constitution") und rechtmäßiger Inhaber der Zustimmung des Volkes gefeiert wurde, legten die Anhänger seines von ihm gestürzten Widersachers Jakob II. den in der Abschnittsüberschrift genannten Titel zu. Die Zulässigkeit dieses Vergleichs mit dem Normannenherzog Wilhelm, der sechshundert Jahre früher ebenfalls einen Verwandten auf dem damaligen englischen Thron auf dem Wege einer Invasion beseitigt hatte, wurde selbstverständlich von den Anhängern des Oraniers mit großer Empörung zurückgewiesen. Als Hauptargumente dienten dabei sowohl die Einladung Wilhelms III. durch englische Politiker als auch die vermeintliche Tatsache, daß ihm die Krone durch eine freie Entscheidung einer frei gewählten parlamentarischen Versammlung übertragen worden war. Diese beiden Punkte, die auch in der traditionellen englischen Geschichtsschreibung als unerschütterliche Prinzipien des Verständnisses der ,Glorious Revolution‘ begriffen werden, sind jedoch in dieser uneingeschränkten Form alles andere als zutreffend.
Welche Gründe bewegten Wilhelm von Oranien also, das große Risiko einer Invasion Englands zu einem militärisch denkbar ungünstigen Zeitpunkt auf sich zu nehmen ? In der Whigtradition gelten im allgemeinen das Hilfegesuch der ,Immortal Seven‘ genannten englischen Politiker und die sich nach der Geburt des Prince of Wales zuspitzende innenpolitische Lage Englands als Gründe hierfür. Die Bedrohung der protestantischen Sache durch ein manipuliertes Parlament und eine möglich gewordene katholische Thronfolge hätten den Statthalter der Vereinigten Provinzen der Niederlande aus religiösem und politischem Mitgefühl zu einer eher privat motivierten Hilfeleistung veranlaßt.
Doch halten die angeführten Begründungen einer näheren Betrachtung stand ? Bitten um ein Eingreifen in England waren an Wilhelm durch Whigs, die sich in den Niederlanden im Exil aufhielten oder aus England angereist waren, schon während der gesamten Herrschaftsdauer Jakobs II. herangetragen worden. Die Bitte der ,Immortal Seven‘ stellte also nichts grundlegend Neues dar, zumal auch die Verfasser dieser Erklärung nicht der ersten Reihe englischer Politiker angehörten, wie Wilhelm es sich zur besseren Rechtfertigung gewünscht hätte. Der Oranier hatte sich seit Beginn der Regierungszeit seines Schwiegervaters zumindest um neutrale Beziehungen bemüht. Noch zur Geburt des Prince of Wales sandte er Jakob II. seine Glückwünsche, wie selbst in der Einladung der ,Immortal Seven‘ voller Bitterkeit angemerkt wird. Dabei ist nicht anzunehmen, daß der Statthalter der Vereinigten Provinzen mit seinen ausgezeichneten Informationsquellen nicht darüber unterrichtet war, daß nahezu alle Gegner Jakobs II. vor und nach der Geburt mit allen Kräften versuchten, Zweifel an der Legitimität des Kindes zu erwecken. Wenn Wilhelm sich also bis zum Sommer 1688 trotz ständiger Bitten mit einer Reaktion Zeit gelassen und statt dessen das politische Tagesgeschäft fortgesetzt hatte, warum wartete er dann mit der Invasion nicht bis zur günstigen Jahreszeit des nächsten Jahres, sondern betrieb das Unternehmen nun mit größter Eile und unter höchster Kraftanstrengung ?
Wer England schlägt, meint Frankreich
Die Gründe dafür sind wohl nicht in innerenglischen Vorgängen zu suchen, sondern in den außenpolitischen Interessen der Vereinigten Provinzen, deren oberstes Exekutivorgan Wilhelm während der gesamten Dauer der ,Glorious Revolution‘ war und blieb. Es wurde von englischen Historikern gern vergessen, daß der Fürst von Oranien aus seinem privaten Besitzstand zwar den Titel eines souveränen Herrschers ableiten, aber kaum die für das in der Tat gigantische Invasionsunternehmen notwendigen Mittel beziehen konnte. Die äußeren Interessen der Niederlande erforderten nun aber bis zum Herbst 1688 keine kriegerischen Unternehmungen gegen wen auch immer. Im Gegenteil, der Handel der Vereinigten Provinzen bedurfte friedlicher Verhältnisse, insbesondere zwischen den seefahrenden Nationen. Folglich blieben dem Statthalter Wilhelm von Oranien die Hände für seine "Familienangelegenheiten" gebunden.
Dies änderte sich erst, als sowohl die Handelsinteressen als auch die nackte physische Existenz der Vereinigten Provinzen der Niederlande durch die Aktionen Frankreichs unter Ludwig XIV. bedroht wurden. Der Zeitpunkt der Eröffnung der Feindlichkeiten von französischer Seite, den man mit der Beschlagnahmung aller niederländischen Schiffe in französischen Häfen im September 1688 ansetzen kann, liegt viel näher am Zeitpunkt der oranischen Invasion als alle größeren Ereignisse englischer Innenpolitik. Jetzt waren die Generalstaaten zu jeder kriegerischen Handlung bereit, die dazu beitragen konnte, Frankreichs Absichten zu vereiteln.
Was aber sollte ein niederländisch-französischer Konflikt mit einer Invasion Englands zu tun haben ? Wilhelm von Oranien verfolgte in diesem Zusammenhang einen kühnen Plan. Angesichts der Tatsache, daß ein angenommenes Bündnis zwischen Frankreich und England eine tödlichen Bedrohung für die Existenz der Vereinigten Provinzen darstellen würde, galt es, eine solche Allianz unter allen Umständen zu verhindern. Obwohl es keine offensichtlichen Anzeichen dafür gab, daß Jakob zu Frankreichs Gunsten in den Krieg einzutreten beabsichtigte, so lag eine solche Entscheidung doch bei der aktuellen Machtverteilung in England jederzeit in seinem Ermessen, ohne daß nennenswerter wirksamer Widerstand zu erwarten gewesen wäre.
Es erschien damit notwendig, die inneren Verhältnisse Englands so zu verändern, daß ein Eingreifen auf seiten Frankreichs verhindert und nach Möglichkeit England in die antifranzösische Koalition einbezogen werden konnte, die Wilhelm gerade zustande zu bringen versuchte. Eine Absetzung Jakobs II., eine antikatholische Repressionspolitik oder die Propagierung weitgehender Widerstandsrechte nach Lockeschem Muster waren dabei nicht vorgesehen. Schließlich war man auf die Bündnistreue mehrerer katholischer Erbmonarchien Europas angewiesen, auf die ein solches Vorgehen höchst befremdlich gewirkt hätte. Vielmehr mag Wilhelm sich vorgestellt haben, den englischen König durch persönlichen und militärischen Druck zum riegseintritt und zur Einberufung eines "freien" Parlaments zu bewegen. Dieses Parlament, auf dessen Frankreichfeindlichkeit Wilhelm fest rechnete, sollte dann Jakobs Entscheidungsgewalt einschränken und ihn von einem Seitenwechsel abhalten, wenn Wilhelm selbst wieder auf die Kriegsschauplätze des europäischen Festlandes zurückkehren würde.
Für die Durchführung eines solchen Vorhabens war es unbedingt nötig, die englische Öffentlichkeit auf behutsame Weise vorzubereiten und für sich zu gewinnen. Das Invasionsunternehmen durfte auf keinen Fall wie eine Eroberung Englands durch die Vereinigten Provinzen erscheinen. Es mußten einflußreiche Kreise in England zur Unterstützung gewonnen werden. Nichts durfte unternommen werden, was es Jakob II. unmöglich gemacht hätte, sich mit der vorgesehenen politischen Lösung zu arrangieren.
Von der Bestrafung ,schlechter Ratgeber‘ zur Übernahme der königlichen Gewalt
Die beiden letztgenannten Voraussetzungen mögen die Ursache dafür gewesen sein, daß die Erklärung Wilhelms von Oranien, die er zur propagandistischen Begleitung seines Unterfangens in immenser Auflage nach England einschleusen ließ, so zur Unzufriedenheit der radikalen Whigs und auch John Lockes ausfiel. Es fehlte jeder Bezug auf die Begrifflichkeit der radikaleren politischen Theorien. Nicht Jakob wurde für seine eigene Politik der letzten Jahre verantwortlich gemacht, sondern dubiose ,evil counsellors‘. Nur der Beseitigung dieser schlechten Ratgeber sollte das ganze Unternehmen dienen, nur ihrer Bestrafung die geforderte Einberufung eines Parlaments. Aber nicht nur die Mehrzahl der englischen Begleiter Wilhelms bei der Landung in England fanden ihre Forderungen nicht oder nur ungenügend wieder. In der Erklärung ist auch mit keinem Wort von Wilhelms Plan einer umfassenden westeuropäischen Allianz gegen Frankreich die Rede. Dagegen wird relativ ausführlich auf die angebliche Illegitimität des Thronfolgers eingegangen, obwohl Wilhelm ihn ja bereits anerkannt hatte. Die Erklärung wandte sich "an Kavaliere und Pfarrer", an konservativere Kreise der englischen Bevölkerung als die, mit denen Wilhelm in den Niederlanden Kontakt gepflegt hatte. Von ihnen erhoffte er sich größere praktische Unterstützung als von den radikalen Whigs des Exils, deren Verbindungen in England er, wohl zu Recht, als weniger einflußreich einschätzte. Trotzdem setzte sich Wilhelms englische Begleitung zum überwiegenden Teil aus Angehörigen dieser politischen Richtung zusammen. John Locke war jedoch nicht dabei, als die Flotte gen England auslief. Ob sich diese Tatsache nur aus seinem schlechten Gesundheitszustand und seiner "Gefahrenmüdigkeit" ergab oder ob etwa auch Differenzen zu Wilhelms eingeschlagenem politischen Kurs maßgeblich waren, bleibe dahingestellt.
Auch die Generalstaaten der Vereinigten Provinzen gaben eine eigene Erklärung zu den Vorgängen heraus. In dieser etwa einen Monat später als die des Statthalters erschienenen Schrift behaupten sie, dem souveränen Fürsten von Oranien in seinen Angelegenheiten lediglich beizustehen. Allerdings benennen sie ihr Interesse klar, England von einem gemeinsamen Angriff mit Frankreich auf die Vereinigten Provinzen abzuhalten, der gewiß stattfinden würde, "wenn der König von Großbritannien in seinen Bemühungen Erfolg haben sollte, die absolute Macht über sein Volk zu erlangen." Die Generalstaaten weisen jede Unterstellung von sich, sie hätten die Absicht, Jakob II. abzusetzen, die katholische Religion zu unterdrücken oder gar England für sich zu erobern.
Die Aussage der Erklärung der Generalstaaten, Wilhelm lediglich zu assistieren, stellt freilich eine heftige Untertreibung dar. Es wurde zwar versucht, möglichst viele Schiffe der Flotte unter englischer Flagge fahren zu lassen und mit der Einsetzung eines englischen Admirals den Eindruck zu vertiefen, hier handle es sich um ein Unternehmen Wilhelms einzig in seiner Eigenschaft als Mitglied des englischen Königshauses.
Es fällt gleichwohl schwer, sich vorzustellen, daß eine Operation, an der nahezu die gesamte niederländische Flotte beteiligt war und für die die Vereinigten Provinzen fünfzehntausend ihrer besten Soldaten bereitstellten, von den Generalstaaten allen Ernstes nur als Unterstützung für eine oranische Privatangelegenheit angesehen werden konnte. Die wirklichen Freiwilligen, die sich Wilhelm anschlossen, bestehend aus Engländern und Schotten aus dem niederländischen Exil sowie religiös motivierten Hugenotten und Niederländern, machten mit knapp sechstausend Mann nicht einmal die Hälfte des regulären niederländischen Kontingents der Invasionsarmee aus. Bei der Zusammenstellung der Invasionsflotte schließlich ging der nichtniederländische Anteil auf militärisch irrelevante Größenordnungen zurück.
Diese Sachlage wurde selbstverständlich von Jakobs II. Propagandisten erkannt und ausgenutzt. In der Gegenerklärung des englischen Königs zu der Wilhelms von Oranien heißt es demzufolge auch, daß, "unter falschen Vorwänden hinsichtlich von Freiheit, Eigentum und Religion" eine "große ... Invasion aus Holland" zu erwarten sei, mit "einer bewaffneten Streitmacht von Ausländern und Fremden". Das einzige Ziel dieser Aktion sei "die vollständige Eroberung Unserer Königreiche" sowie "Unsere Unterwerfung und die Unseres Volkes unter eine fremde Macht", woran "Personen von verschlagenem und ruhelosem Geist, unverbesserlicher Böswilligkeit und verzweifelten Absichten" in England mit beteiligt seien. Nur nationale Geschlossenheit, auch unter ehemaligen Feinden, könne dagegen helfen.
Die jakobitische Propaganda verfehlte ihre Wirkung auf die Gemüter der Engländer zunächst nicht. Nachdem die Invasionsflotte nach ihrer glücklichen Überquerung des Ärmelkanals bei Torbay gelandet war, ließ die erhoffte Unterstützung von englischer Seite für Wilhelm vorerst auf sich warten. Die Pläne der Verschwörer um die ,Immortal Seven‘ liefen nur sehr langsam und nur an wenigen Orten Englands an. Über soviel "Schüchternheit" der Engländer war Wilhelm von Oranien zutiefst enttäuscht. Da er indes über ausreichende eigene Truppen verfügte, stellte diese reservierte Haltung für ihn kein praktisches Problem dar. Er konnte trotzdem seinen Vormarsch auf London beginnen und es sich leisten, die nun zu ihm überlaufenden Vertreter der Gentry mit Herablassung und Gleichgültigkeit zu behandeln.
Von weitaus größerem Wert waren für Wilhelm die hochadligen Überläufer aus Jakobs Armee, die sich bei ihm einstellten, als beide Heere in Südengland gegeneinander Stellung bezogen hatten. Diese Lage hatte sich für den Oranier als schwierig herausgestellt. Einerseits wollte er militärische Auseinandersetzungen mit Jakob vermeiden, um nicht den Anschein einer militärischen Eroberung Englands entstehen zu lassen und außerdem, um seine Truppen für den späteren "eigentlichen" Kampf auf dem Festland zu schonen. Andererseits wollte er aber in dieser ungefestigten Position noch nicht mit seinem Schwiegervater verhandeln, wie es einige Vertreter des Hochadels von ihm erwarteten. Diese erhofften sich, mit Wilhelm als Faustpfand möglichst große Zugeständnisse von Jakob zu erpressen, um den Oranier dann eher früher als später wieder loszuwerden.
Durch die Fahnenflucht der Verschwörer in Jakobs Armeeführung änderte sich die Situation stark zu Wilhelms Gunsten. Obwohl die Desertionen aus dem Feldlager in Salisbury der Zahl nach völlig unbedeutend waren, erschütterte doch die Beteiligung enger Verwandter oder Protégés des Königs, wie zum Beispiel des Prinzen Georg von Dänemark oder der Lords Cornbury und Churchill, das Vertrauen Jakobs in seine Armee grundlegend. So entging Wilhelm nicht nur der Gefahr einer bewaffneten Auseinandersetzung mit seinem Schwiegervater, sondern profitierte auch noch von Jakobs Fehler, seinem Heer den Rückzug zu befehlen. Auf dem Marsch zurück nach London kam es zu umfangreichen Desertionen unter den Mannschaften, die bis dahin loyal zu ihrem König gestanden hatten, so daß sich die königliche Armee faktisch auflöste. Wilhelm konnte ungehindert nach und nach auf London vorrücken.
Aus dieser Position heraus stimmte Wilhelm dann den ersten Verhandlungen mit Jakob II. zu. Während dieser in London saß und machtlos mit ansehen mußte, wie die Truppen des Oraniers nahezu im gesamten Land die Macht übernahmen, stellte Wilhelm nun zum ersten Mal seine Forderungen in konkreter Form auf. Diese liefen letzten Endes auf eine Teilung der Macht zwischen den beiden Herrschern hinaus. Wilhelm und Jakob sollten sich mit gleichen Truppenstärken in der gleichen Entfernung zum Tagungsort des einzuberufenden Parlaments aufhalten. Wilhelm sowie seinen Truppen und Anhängern sollte Straffreiheit und der Unterhalt auf Staatskosten gewährt werden. Londons Befestigungsanlagen sollten in die Hände der City, das heißt von potentiellen Verbündeten Wilhelms, übergehen. Eine französische Landung an der englischen Südküste sollte durch "gemeinschaftliches" Vorgehen verhindert werden. Katholische Staatsdiener wären aus ihren Ämtern zu entfernen.
Die Annahme dieser Punkte wäre ein großer Sieg für Wilhelm gewesen. Sein Vorgehen wäre nachträglich gerechtfertigt gewesen, und die Teilnahme Englands am Krieg auf dem Kontinent auf der "richtigen" Seite in greifbare Nähe gerückt. Sie hätte allerdings nicht vollständig den Vorstellungen der radikalen Whigs entsprochen, die immer noch mit einem katholischen und ihrer Ansicht nach verfassungsbrüchigen König hätten leben müssen.
Jakob II. seinerseits erkannte recht wohl, daß im Falle seiner Zustimmung zu den Angeboten Wilhelms seine Degradierung zu einer Marionette in den Händen des Parlaments und des Oraniers nur eine Frage der Zeit gewesen wäre. Er war nicht bereit, irgendwelche Zugeständnisse hinsichtlich der rechtlichen Stellung des Invasoren zu machen. Statt dessen versuchte er in seiner ziemlich hoffnungslosen Lage, ohne intaktes Heer oder funktionierende Verwaltung, die Pläne des Oraniers durch ein letztes Mittel zu durchkreuzen - durch seine Flucht. Er ließ die Verfügungen zur Wahl eines neuen Parlaments verbrennen und entfernte das Große Staatssiegel, ohne das neue Verfügungen gemäß der Tradition keine Gültigkeit erlangen konnten. Es war seine Absicht, dem Fürsten von Oranien den Aufbau einer neuen Regierung so schwer wie möglich zu machen, die Einberufung eines Parlaments zu verhindern und so Zeit und Gelegenheit für Gegenmaßnahmen zu haben.
Der erste Fluchtversuch Jakobs II. wurde jedoch durch übereifrige Untertanen vereitelt. Bei der Rückkehr des Königs nach London gelang es seinen Anhängern zwar noch einmal, ihm beim Einzug einen jubelnden Empfang zu bereiten. Sein Ansehen bei der englischen Bevölkerung jedoch hatte so schwer gelitten, daß jetzt nicht mehr nur die radikalen Whigs seine Absetzung forderten, sondern auch diejenigen Anhänger Wilhelms, die bisher, wie er selbst, ein gemeinsames Herrschaftsmodell bevorzugt hatten. Die Truppen des Oraniers rückten nun in London ein. Jakobs Palast wurde in die Obhut niederländischer Wachen übergeben, er selbst mehr oder weniger höflich zum Verlassen seiner Hauptstadt aufgefordert. Daraufhin unternahm er, anscheinend mit Wilhelms Zustimmung einen zweiten, erfolgreicheren Fluchtversuch, der ihn wohlbehalten ins französische Exil brachte. Damit gab es keinen König mehr in England.
Nach Ansicht selbst gemäßigterer Whigs war damit jetzt endgültig der Fall einer Auflösung der Regierung gegeben. Doch in wessen Hände fiel die Macht zurück ? Nach der Definition radikaler Whigs und auch John Lockes mußte sich in diesem Falle das "Volk" selbst eine neue Regierung geben. Es existieren auch genügend Zeugnisse dafür, daß etliche Zeitgenossen die ,Glorious Revolution‘ als ein Beispiel der Einsetzung einer neuen Regierung durch das Volk selbst sahen. Einer von ihnen war Daniel Defoe, der meinte, daß sich in der ,Glorious Revolution‘ "das Volk in einer allgemeinen Masse versammelt" hätte, "um das Recht der Regierung an sich selbst zu nehmen."
Für Wilhelm von Oranien stellten sich die Verhältnisse naturgemäß etwas anders dar. Obwohl ihm die Flucht Jakobs II. nach dessen Verweigerung der Zusammenarbeit nicht ungelegen kam, war er doch durch die Nichtexistenz der Möglichkeit, ein rechtmäßiges Parlament einzuberufen, mit einem schwierigen Problem konfrontiert. Zu dessen Lösung und zur Legitimation seiner eigenen politischen Rolle in England wandte er sich aber vorerst nicht an das Volk, sondern an den Adel des Landes. Eine Versammlung der englischen Peers sollte ihn dabei "beraten", wie trotz der fehlenden königlichen Verfügungen ein Parlament einberufen und ihm selbst die oberste Exekutive in England rechtmäßig übergeben werden könne.
Erst als sich die Lords zu seiner Enttäuschung wenig bereit zeigten, ihren rechtmäßigen König so einfach aufzugeben und Wilhelms Vorstellungen zu entsprechen, versuchte er sie durch die Einberufung einer Versammlung der Commons unter Druck zu setzen. An dieser sollten alle erreichbaren Mitglieder der drei "Exclusion"-Parlamente Karls II., nicht aber des "Tory"-Parlaments Jakobs II. teilnehmen. Diese Regelung war bei weitem mehr nach dem Geschmack der radikalen Whigs, die sogleich alte Parteikämpfe wiederaufnahmen. So wurde das Parlament Jakobs II. von 1685 in Pamphleten für illegal erklärt, obwohl es nach altem englischem Recht genauso legal gewesen war wie das von Whigs dominierte sogenannte "Oxford-Parlament", dessen Wiedereinberufung Wilhelm als eine mögliche Lösung der aktuellen Krise empfohlen wurde. Die Lords jedoch kamen solchen radikalen Lösungen dadurch zuvor, daß sie noch vor der ersten Sitzung der zusammengerufenen Commons den Forderungen Wilhelms nachgaben und ihre entsprechenden "Ratschläge" bekanntgaben. Eine nach parlamentarischem Muster gewählte Versammlung, eine ,Convention‘, die jedoch kein Parlament darstellte, sollte über das weitere Schicksal Englands und seines Monarchen entscheiden. In der Zwischenzeit wurde Wilhelm der bislang unbekannte Titel eines ,head of the administration‘ verliehen.
Die ,Convention‘ - ein freies Parlament ?
Der Oranier hatte jedoch bereits neue, höhere Ziele. Schon eine knappe Woche nach der Entscheidung der Peers, die von den nun überflüssig gewordenen Commons "der Eintracht zuliebe" übernommen worden war, erklärte er freimütig gegenüber einem der Vertreter des englischen Hochadels, daß er England sowohl verlassen werde, wenn Jakob die Rückkehr ermöglicht werden würde, als auch, wenn die zukünftige Versammlung ihn lediglich zum Regenten erklärte. Damit hatte er lange vor Zusammentreten der vermeintlich so "freien" ,Convention‘ deren mögliche Entscheidungen auf zwei begrenzt: Entweder Jakob auf den Thron zurückzurufen, was sehr unwahrscheinlich geschehen würde, oder ihn angesichts des Unwillens seiner Frau Mary, den Thron allein zu besteigen, selbst als König anzunehmen.
In dieser Situation konnte es sich Wilhelm auch leisten, während der Wahl seine Zurückhaltung und die seiner Truppen geradezu zur Schau zu stellen. Die Wahlen fanden, als eine Art Ironie der Geschichte, in genau den Wahlkreisen statt, die Jakobs Wahlagenten in der Befolgung der letzten politischen Strategie des Stuartkönigs zugunsten der Whigs und Dissenter manipuliert hatten. Wilhelm hatte auch vorsorglich angeordnet, daß die Kandidaten von der sonst üblichen Ableistung des Treue- und des Suprematieeides befreit werden sollten, ohne daß erkennbar gewesen wäre, woher er die Befugnis für eine solche Anordnung genommen hatte. Darüber hinaus herrschte im Lande eine überwältigende Furcht vor papistischen Umtrieben. Überall wurden vermeintliche Verschwörungen entdeckt und angebliche Landungen irischer und französischer Truppen gesichtet. Es war so von vornherein unwahrscheinlich, daß sich in den Commons eine Mehrheit für Jakob ergeben würde.
Der Widerstand gegen das Vorgehen Wilhelms von Oranien erhob sich hauptsächlich in den Kreisen des Hochadels und der anglikanischen Staatskirche. Der Erzbischof von Canterbury, William Sancroft, stellte eine Leitfigur dieser loyalistischen Bewegung dar. Von ihm stammt auch die sarkastische Bemerkung, der einzige Unterschied zwischen dem berüchtigten Lordprotektor Oliver Cromwell und dem Fürsten Wilhelm von Oranien bestünde in nichts bedeutenderem, "als daß der Name des einen Oliver war und der des anderen Wilhelm."
Auch als die ,Convention‘ bereits tagte, versuchten noch einige Jakob nach wie vor treu ergebene Londoner Richter, in seinem Namen zu Gericht zu sitzen und Recht zu sprechen. Erst eine deutliche Einschüchterung durch Wilhelm ließ sie im letzten Moment davon Abstand nehmen. Daneben gab es auch Kreise von Politkern und Juristen, die sehr wohl die Person Wilhelms, nicht aber die geplante Art und Weise seiner Erlangung der Krone akzeptieren konnten. So wurde zum Beispiel unter Berufung auf ein Statut Heinrichs VII. von 1495 argumentiert, daß Wilhelm schon dadurch König sei, weil er derzeit die königliche Macht innehabe. Einer Bestätigung durch ein Parlament bedürfe seine Würde nicht mehr.
Obwohl Wilhelm sicherlich in seiner Rechtfertigung keinen Bezug auf altertümliche englische Statuten nahm, so benahm er sich doch gegenüber den Mitgliedern der ,Convention‘ recht königlich. Ungeachtet der Tatsache, daß Jakob II. immer noch der offizielle englische König und er selbst nichts weiter als ein ausländischer Fürst war, der als Englands ,head of the administration‘ fungierte, mahnte er die Mitglieder der ,Convention‘ in einer Eröffnungsadresse, verfassungspolitische Kleinigkeiten beiseite zu lassen. Statt dessen sollten sie sich der Hilfe und Freundschaft der Vereinigten Provinzen erinnern und diese gebührend erwidern.
Die Botschaft war klar, und zumindest das Unterhaus der ,Convention‘ war relativ schnell bereit, den englischen Thron für vakant zu erklären und mit dem nächsten protestantischen Mitglied der Herrscherfamilie neu zu besetzen. In den Lords entspann sich jedoch genau das, was Wilhelm befürchtet hatte. Trotz seiner Mahnung lehnte es die Mehrheit der Peers ab, Jakob aufzugeben. Sie lehnten die Vakanz des Thrones ab und konnten sich im Höchstfalle darauf einigen, Wilhelm zum Regenten für den außer Landes weilenden König zu bestimmen. In dieser Situation stellte der Oranier der Versammlung ein regelrechtes Ultimatum. Er bestellte einige der Peers zu sich und erklärte ihnen, daß er "es nicht für vernünftig halte, irgendeinen Anteil an der Regierung zu übernehmen, außer wenn diese ihm persönlich zugebilligt würde, und das auf Lebenszeit." Er sei bereit, ein Zugeständnis zu machen: Prinzessin Anne und ihre Nachkommen sollten den Vorzug vor seinen eigenen Erben haben. Bei Nichterfüllung seiner Forderungen kündigte er an, daß er in diesem Falle "nach Holland zurückgehen und sich nicht mehr in ihre Geschäfte einmischen würde."Auch Prinzessin Anne appellierte nach anfänglichem Zögern an die Lords, den Commons in ihrer Entschließung zuzustimmen. In einer solchen Lage wagten es die Lords nicht mehr, ein an sie gerichtetes Schreiben Jakobs II. entgegenzunehmen.
Erst nach solchen Maßnahmen fand sich im Oberhaus der ,Convention‘ eine ausreichende Mehrheit. Das Ergebnis der endgültigen Abstimmung über die Vakanz des Thrones erscheint mit vierundsechzig zu sechsundvierzig Stimmen recht eindeutig. Dabei muß man allerdings bedenken, daß dieses Ergebnis trotz des äußeren Druckes nur dadurch zustande kam, daß sechs standhafte Loyalisten der Abstimmung fernblieben und insgesamt neun weitere Mitglieder des Hauses, die sich bisher ablehnend geäußert hatten, unter reichlich fragwürdigen Umständen ihre Meinung änderten. Infolge dieser Entscheidung und angesichts Wilhelms Haltung war der gemeinsame Beschluß mit den Commons nahezu unumgänglich geworden, ihn, wenn auch gemeinsam mit seiner Gattin, auf den Thron zu berufen. Dieser mag allerdings mit Blick auf die Begleitumstände in einem anderem Licht erscheinen als üblicherweise in der traditionellen englischen Geschichtsschreibung.
Die ablehnende Haltung der Lords gegenüber Wilhelms Thronbesteigung wurde dann auch bei den Krönungsfeierlichkeiten für ihn und Mary im wahrsten Sinne des Wortes sichtbar. Schon Zeitgenossen fiel auf, daß eindeutig weniger Würdenträger als bei früheren Krönungen anwesend waren. Besonders die Bischöfe taten sich durch ihre Abwesenheit hervor. So gab es aus ihren Reihen nur wenige Zeugen für das Versprechen Wilhelms, nachdem er zum König gekrönt worden war, die ihm von der ,Convention‘ vorgelegte ,Declaration of Rights‘ getreulich zu beachten.
Diese ,Declaration‘, später von Wilhelm in den Status einer ,Bill‘ erhoben, ist ein oftmals in seiner Bedeutung überschätztes Dokument. Zum einen ist in ihrem zweiten, im eigentlichen Sinne deklaratorischen Teil keine Beschränkung der Rechte des Monarchen oder Erweiterung der Rechte der Untertanen enthalten, die nennenswerte Änderungen gegenüber den Rechten bedeuten würde, die Wilhelms Vorgänger beziehungsweise deren Untertanen innehatten. Bestimmungen wie die, daß Parlamentswahlen "frei" sein (§9) und so gewählte Parlamente "häufig tagen" sollten (§13) oder daß der Dispens von Gesetzen, "wie er in letzter Zeit verstanden und ausgeübt wurde, illegal" sei, entbehrten einer für eine praktische Umsetzung nötigen Präzision.
Des weiteren fehlten der ,Declaration of Rights‘ beziehungsweise der ,Bill of Rights‘ Möglichkeiten der rechtlichen Durchsetzung. In der ,Declaration ‘ selbst waren keine Maßnahmen oder Verfahren dafür vorgegeben, was zu tun sei, wenn ein Monarch gegen ihre Bestimmungen verstoßen sollte. Der rechtliche Charakter der ,Declaration of Rights‘ war höchst unsicher. Keine ihrer Richtlinien war vor einem englischen Gericht einklagbar. Sie war vor allen Dingen kein Grundgesetz, mit dem folgende Gesetze und Verfügungen in Einklang zu bringen waren. Ihre Verwirklichung hing vom guten Willen des jeweiligen Monarchen ab oder aber von der Fähigkeit seiner Untertanen, ihn mit Mitteln außerhalb des Rechtswesens zu einer Einhaltung zu zwingen. Indem sie erst nach erfolgter Krönung vom König akzeptiert worden war, konnte sie auch nicht als eine Art Bedingung für die Berufung auf den englischen Thron gelten. Unter anderen außen- und innenpolitischen Umständen hätten keine formalrechtlichen Einschränkungen Wilhelm davon abgehalten, ein ebenso absoluter protestantischer Monarch zu werden wie der Vater von Prinzessin Annes Gemahl, der König von Dänemark.
Toleranz, Kriegserklärung an Frankreich und Regierung durch Fremde
Blieben bis hierher die Ereignisse weit hinter den Erwartungen der radikalen Whigs zurück, so gab es in der nun aufkommenden Frage der Toleranz nicht nur eine weitgehende Übereinstimmung zwischen ihnen und dem neuen König Wilhelm III. Es zeigte sich sogar, daß die Vorstellungen des Oraniers hier selbst den Kreisen um John Locke noch zu radikal waren. Dies betraf vor allem den Punkt, daß die Whigs und ihre parlamentarischen Vertreter zwar eine Toleranz-erklärung gegenüber fast allen protestantischen Religionsrichtungen anstrebten, die Katholiken jedoch in jedem Falle davon ausschließen wollten. Für Wilhelm war eine solche Ausgrenzung nicht annehmbar. Es bleibe dahingestellt, welche persönliche Haltung er zur Frage einer Tolerierung von Katholiken einnahm, da diese für seine Entscheidung kaum maßgeblich gewesen sein wird. Vielmehr waren es außenpolitische Rücksichten, die es ihm nahelegten, den radikalen Antikatholizismus der Engländer zu bremsen. Obwohl sie gerade durch diesen zum Widerstand gegen ihren ehemaligen Herrscher motiviert worden waren, war er nun den Plänen Wilhelms lästig geworden. Seine Hauptverbündeten im Krieg gegen Frankreich, der Kaiser und der spanische König, hatten die Ereignisse in England mit sehr gemischten Gefühlen verfolgt. Für eine pragmatische Anerkennung Wilhelms, der in ihren Augen England schlicht erobert und seinen Vorgänger mit Gewalt vom Thron gestoßen hatte, verlangten sie neben dem selbstverständlichen Kriegseintritt Englands eben Sicherheit und freie Religionsausübung für Katholiken.
Und genau diese Themen waren es, die Wilhelm III. den Mitgliedern der ,Convention‘ und später denen des ersten von ihm einberufenen Parlaments dringlich zur Diskussion empfahl. In der Zwischenzeit bemühte sich der ,Champion of Protestantism‘, seine katholischen Untertanen nach Möglichkeit zu schützen und zu beruhigen. Katholische Würdenträger, die zunächst von antipapistischen Mobs festgesetzt worden waren, wurden je nach Rang und Bedeutung sofort oder nach kurzer Zeit wieder auf freien Fuß gesetzt. Auch Wilhelms Besuch bei der katholischen Witwe Karls II., Catarina di Braganza, und die Freilassung des Earls of Feversham, immerhin des ehemaligen Oberbefehlshabers von Jakobs Armee, auf ihren Wunsch hin wird wohl kaum Begeisterung unter radikalen Whigs erzeugt haben.
Es scheint allerdings, daß Wilhelm sich in der Frage der Toleranz gegenüber dem Parlament nicht vollständig durchsetzen konnte, da die Katholiken nicht zu den im ,Toleration Act‘ aufgeführten geduldeten Glaubensrichtungen zählten. Doch ist dies zutreffend ? Fest steht, daß der Toleranzerlaß die Katholiken nicht namentlich nannte. Seine Bestimmungen legten jedoch fest, daß die kirchenrechtlichen Verfahren und Instanzen abzuschaffen waren, mit deren Hilfe bisher von der anglikanischen Doktrin abweichende religiöse Aktivitäten verfolgt und verboten werden konnten. So wäre es nur noch möglich gewesen, katholische Priester und die Feier von Messen durch weltliche Gerichte verfolgen zu lassen. Dies aber untersagte Wilhelm seinen Richtern ganz ausdrücklich. Infolge dieser Entwicklungen kann man zu Recht von einer Art de facto Toleranz für die englischen Katholiken sprechen. Allerdings blieb ihnen der Weg in politische Ämter nach wie vor durch den ,Test Act‘ versperrt.
Die Politik Wilhelms erwies sich im Endeffekt für die anglikanische Kirche als weitaus nachteiliger als für die formell nicht tolerierten Katholiken. Neben dem Verlust ihrer kirchenrechtlichen Vormachtstellung aufgrund des ,Toleration Act‘ führte die Art und Weise der Thronbesteigung des Oraniers zum ersten großen Schisma bei den Anglikanern. So gut wie alle Angehörigen der Hochkirche weigerten sich, den Treueeid auf den neuen Herrscher abzulegen und verloren in der Folge ihre Ämter. In diese folgten ihnen Geistliche mit anderen politischen Präferenzen nach. Die alten Amtsinhaber gaben jedoch zeitlebens weder ihren Anspruch, die eigentlich legitimen Funktionsträger der anglikanischen Kirche zu sein, noch ihre Loyalität gegenüber Jakob II. auf. Insofern stürzte Wilhelm III. diese protestantische Kirche, zu deren "Befreiung" und "Rettung" er ursprünglich angetreten war, statt dessen in die schwerste Krise ihrer Geschichte.
Kurze Zeit nach der Verabschiedung des ,Toleration Act‘ erreichte Wilhelm
auch endlich das für ihn wichtigste Ziel seiner Invasion in England,
die Kriegserklärung an Frankreich. Lange hatte das Parlament damit
gezögert, denn es gab aus englischer Sicht keinen triftigen Grund,
sich angesichts der eben erst mühsam stabilisierten inneren Lage in
einen Krieg auf der anderen Seite des Ärmelkanals zu verwickeln. Man
wußte zwar, daß Jakob II., der inzwischen wieder in Irland
gelandet war, dies nur mit massiver französischer Hilfe hatte tun
können.
Vor allem die Lords hätten es aber vorgezogen, auch diese Auseinandersetzung
im Status einer innerbritischen Angelegenheit zu belassen. Obwohl die Kriegserklärung
letztendlich doch erfolgte, ging der große Plan Wilhelms von Oranien
nicht vollständig auf. Der Konflikt mit Jakob in Irland band seine
Kräfte noch auf absehbare Zeit dort, auch wenn es möglich war,
durch einen Sieg über den ehemaligen englischen König auch Ludwig
XIV. zu treffen, der sich mit Geld und Truppen für jenen stark engagiert
hatte.
Bei allen militärischen Unternehmungen auf den britischen Inseln zeigte Wilhelm ein unverhohlenes Mißtrauen gegenüber seinen englischen Untertanen, insbesondere gegenüber den englischen Soldaten. Die Hauptstadt London blieb bis zum Frühjahr 1690 von niederländischen Truppen besetzt, und zwar ausschließlich von diesen. Englische Truppen hatten im Umkreis von zwanzig Meilen nichts zu suchen. Bei der Rückeroberung Irlands bestand nur ein Drittel des Expeditionsheeres aus englischen Soldaten. Im gesamten Stab des neuen Königs von England beherrschte gerade einmal ein Offizier die englische Sprache. In der noch heute von radikalen Protestanten als grundlegendes nationales Ereignis gefeierten Schlacht am Boyne schließlich wurde das englische Kontingent in die Reserve gestellt und dort belassen. Man traute ihm nicht und fürchtete, wohl zu Recht, Ereignisse wie in der Seeschlacht von Beachy Head, als die englische Flotte ihre niederländischen Verbündeten zu deren Verhängnis mit dem französischen Gegner allein gelassen hatte.
In der zivilen Verwaltung verließ sich Wilhelm ebenfalls gern auf "importierte" Helfer. So machte das ,Foreign Office‘ seinem Namen alle Ehre, indem es ausschließlich mit Niederländern besetzt war. Wilhelm mußte feststellen, daß er sich bei der Auswahl seiner Amtsträger nicht mehr voll auf die alten Eliten Englands verlassen konnte. Die treuesten Diener einer starken Monarchie hatten zwar ihre alten Ideale nicht aufgegeben, doch mußte der neue König bald "in Erwägung ziehen, daß er nicht ihr Monarch war", wie es der Earl of Sunderland, der ehemalige leitende Minister Jakobs II., auf den Punkt brachte.
Der Oranier versuchte, seine Dienste durch großzügige Patronage
attraktiv erscheinen zu lassen. Englische Titel und Ehrungen wurden großzügig
an In- und Ausländer verteilt. So wurden aus den drei holländischen
Beratern des Königs Bentinck, Zuylestein und Ginckel nach der Thronbesteigung
Wilhelms die Earls von Portland, Rochford und Athlone. Der Hugenotte Henri
de Ruvigny konnte sich in Zukunft Earl of Galway nennen. Aber auch die
,Immortal
Seven‘ und andere Engländer kamen nicht zu kurz. Trotzdem erhob
sich in England ein beträchtlicher Sturm der Entrüstung über
den für zu umfangreich befundenen Einsatz von Ausländern in Armee
und Verwaltung. Solche xenophobischen Gefühle sollten in den unmittelbar
auf die ,Glorious Revolution‘ folgenden Jahren sogar bis hin zu Parlamentsakten
führen, die den Einsatz von Ausländern in der englischen Armee
in Zukunft untersagten.
Generell nahm die Beliebtheit des neuen Königs im Laufe des Jahres 1689 bei vielen seiner englischen Untertanen ab. Sein Regierungsstil, wichtige Entscheidungen allein oder im exklusiven Kreis seiner niederländischen Berater zu treffen, ließ Verärgerung sowohl durch den entstehenden Eindruck einer Fremdherrschaft als auch durch die offensichtliche Vernachlässigung des Parlaments entstehen. Diese Unzufriedenheit rief allerdings ganz unterschiedliche Reaktionen hervor. Einerseits trieb sie sicherlich eine große Anzahl Engländer in die Arme der Jakobiten, andererseits äußerten immer mehr radikale Whigs ihr Unbehagen über den bisherigen Verlauf der Revolution. Sie betrachteten die ,Glorious Revolution‘ als einen vielversprechenden Anfang, dem es bislang noch an einer glücklichen Fortsetzung mangele.
Wilhelm - der Begründer der parlamentarischen Monarchie ?
Es bleibt zu fragen, ob die radikalen Whigs mit dieser Einschätzung
der ,Glorious Revolution‘ nicht einer Art Selbsttäuschung zum Opfer
gefallen sind. Wilhelm von Oranien mag großen Wert auf eine Einladung
durch Repräsentanten des englischen Volkes und später auf eine
Bestätigung seiner Königswürde durch eine parlamentsähnliche
Versammlung gelegt haben. Dies war für ihn auch im Hinblick auf seine
Beziehungen zum Ausland dringend erforderlich. Es ist jedoch höchst
unwahrscheinlich, daß Wilhelm zu irgendeinem Zeitpunkt die Absicht
hatte, bei der Regierung Englands dem Parlament mehr Entscheidungsbefugnisse
als unbedingt notwendig zu übertragen, die Staatsgeschäfte allein
englischen Interessen gemäß zu lenken oder gar eine Form der
parlamentarischen Monarchie zu errichten, wie sie manch radikalem Whig
vorgeschwebt haben mag.
Der Statthalter der Vereinigten Provinzen der Niederlande hatte mit großem politischen Geschick und Durchsetzungsvermögen den Titel eines Königs von England erlangt, dieses Land zu einer neuen, ihm genehmen außenpolitischen Orientierung geführt und es zu alledem noch fertiggebracht, seine Bewohner in dem Bewußtsein zu belassen, sie hätten dies alles zum überwiegenden Teil selbst und aus eigenem Willen bewerkstelligt.
Ein englischer Historiker dieses Jahrhunderts kam denn auch in Hinblick auf die oft genug als das treibende Organ der ,Glorious Revolution‘ hingestellte ,Convention‘ zu dem Ergebnis: "Die Entscheidungen, auf die es ankam, waren getroffen worden, bevor sie zusammentrat."
Ihre eigentliche Bedeutung lag in der neuen Definition des möglichen Verhältnisses zwischen Parlament und Monarch, die bei Entscheidungen späterer, nicht in diesem Maße von außen beeinflußter Parlamente als Präzedenzfall dienen konnte. Das Recht, über solch elementare Fragen wie die der Thronfolge zu entscheiden, sollte im weiteren Verlauf der englischen Geschichte noch große Bedeutung erlangen. Während der ,Glorious Revolution‘ blieb diese neue Entscheidungsfreiheit jedoch nur eine scheinbare. In allen wichtigen Punkten konnte bei dieser "Revolution" der neue Monarch und nicht das Parlament seine Interessen durchsetzen.
Die ,Second Treatise‘ - eine Befestigung des Thrones Wilhelms III. ?
Aufgrund der bisherigen Darstellung dürfte es recht deutlich geworden
sein, daß sich das politische Selbstverständnis Wilhelms von
Oranien und die Ansprüche, die John Locke und seine gleichgesinnten
Freunde unter den Whigs an einen Monarchen stellten, nur zu einem sehr
geringen Teil deckten. Falls Wilhelm überhaupt politische Theorien
zur Richtschnur seines Handelns machte, so dürften es noch eher die
des "Principe" von Niccolo Machiavelli als die der ,Two Treatises of Government‘
gewesen sein. Frieden, Sicherheit und Wohl des englischen Volkes waren
für den Oranier häufig nur insoweit von Interesse, wie sie zu
seinem eigenen Vorteil oder höchstens noch zu dem der Vereinigten
Provinzen der Niederlande gereichen konnten.
Es ist allerdings fraglich, ob John Locke die Einzelheiten der politischen Entscheidungen während der ,Glorious Revolution‘, die nicht in der Öffentlichkeit gefallen waren, im Sommer 1689 in größerem Umfang bekannt gewesen sein mochten. Obwohl zahlreiche Freunde Lockes sowohl vor, während als auch nach der Revolution in die Dienste des neuen Königs getreten waren, rekrutierte sich der engere Beraterkreis Wilhelms doch nicht aus ihrer Mitte. Setzen wir aber nun als Grundlage für die Diskussion nur die Kenntnis der Ereignisse voraus, die man für einen Engländer in Lockes Position als allgemein bekannt annehmen dürfte. Dies sind, neben den öffentlichen Auftritten Wilhelms und den gesetzlichen Bestimmungen, die seit seinem Regierungsantritt erlassen worden waren, vor allem die Diskussionen der ,Convention‘. Diese parlamentarische Versammlung hatte noch am ehesten das geliefert, was in John Lockes Theorie als "Zustimmung des Volkes" für die rechtmäßige Regierung Wilhelms zwingend notwendig war.
John Locke und die ,Convention‘
Doch hatte die ,Convention‘ sich selbst als eine zur Errichtung einer neuen Regierungsform autorisierte Versammlung des Volkes verstanden, die im Lockeschen Sinne und mit seinen Argumenten Wilhelm von Oranien praktisch auf den Thron Englands wählte ? Welche Ansicht hatte Locke selbst zu Charakter und Verfahrensweise dieser Versammlung ?
Bei der Betrachtung der Debatten in der ,Convention‘ fällt zunächst auf, daß radikales Gedankengut zu Beginn ihrer Sitzungen durchaus vorhanden war und auch vereinzelt geäußert wurde. Die Mehrheit der Versammelten jedoch lehnten die Bezeichnung Jakobs als "Tyrann", "Rebell" oder "Verräter" ab und konzentrierte sich auf Punkte, die ihr wesentlicher schienen als diese Anwendung Lockescher Terminologie auf den geflohenen König. Infolgedessen ließ der Elan der radikalen Whigs bald merklich nach. Die oben erwähnte Begrifflichkeit verschwand nach und nach aus den Sitzungen der ,Convention‘.
Was blieb, war die Tatsache, daß in den Debatten durchweg Bezeichnungen verwendet wurden, die zumindest große Ähnlichkeit mit Begriffen aufwiesen, die Locke in seinen ,Two Treatises‘ gebraucht hatte. So war sehr häufig davon die Rede, daß Jakob den ,original contract‘ mit seinem Volk gebrochen hätte. Auch Locke sprach in seinem Werk häufig von einem ,trust‘ oder, seltener, von einem ,contract‘ zwischen Volk und Herrscher. Es gab jedoch unter den Mitgliedern der ,Convention‘ keine einheitliche Meinung darüber, was unter einem solchen ,original contract‘ zu verstehen sei. Die Lords wiesen deshalb eine Gruppe von Juristen an, den Begriff genau zu definieren. Diese mußten jedoch bei dieser Aufgabe passen und konnten lediglich näherungsweise Angaben machen. Demnach war der ,original contract‘ ein "Vertrag zwischen König und Volk" zum Zeitpunkt des Entstehens der "ersten und ursprünglichen Regierung."König und Volk waren dabei nach der Mehrheitsüberzeugung gleichberechtigte Partner. Eine näher an Locke angelehnte Version, der König sei durch das Volk bestimmt und erst dadurch mit seiner Macht ausgestattet worden, konnte sich nicht durchsetzen.
Darüber hinaus gab es große Meinungsunterschiede zwischen den radikalen Whigs und den übrigen Mitgliedern der ,Convention‘ über die Frage, wann und wodurch Jakob II. denn diesen ,original contract‘ gebrochen haben sollte. Während die Radikalen ganz im Sinne von John Locke argumentierten, dies sei bereits durch die zahlreichen Verfassungsbrüche des alten Königs geschehen, setzte sich bekanntlich die Mehrheit mit ihrer Variante durch, daß Jakobs Flucht aus England und seine damit erfolgte ,desertion‘ oder ,abdication‘ den eigentlichen Vertragsbruch darstellte.
Verschiedene Ansichten existierten auch zu dem Problem, auf wen mit Jakobs Bruch des ,original contract‘ die staatliche Macht übergehen sollte. Die Auffassung John Lockes hierzu gemäß den ,Two Treatises‘ war klar: Nach der Auflösung der Regierung sollte die Macht an das "Volk" beziehungsweise die "Gesellschaft" zurückfallen. Diese sollte sich nun, in den Naturzustand zurückgekehrt, nach eigenem Ermessen eine neue Regierungsform geben.
Gegen beide Punkte, die in der ,Convention‘ und vor allem in der politischen Auseinandersetzung in ihrem Umfeld von radikalen Whigs ins Feld geführt wurden, erhob sich heftiger Widerspruch. Einige Politiker waren durchaus bereit anzuerkennen, daß die Macht dem Volk übertragen worden sei, freilich nur, wenn man die ,Convention‘ als mit diesem "Volk" identisch erachtete. Andere machten unmißverständlich deutlich, daß mit "Volk" nichts anderes als "the rabble" gemeint sein konnte, das heißt genau der Pöbel, den man aus Cromwells Zeiten noch in ausreichend schlechter Erinnerung hatte.
Im Falle eines Überganges der politischen Autorität in die Hände eines solchen "Volkes" war nach ihrer Einschätzung demnach sehr wohl das Eintreten eines Naturzustandes zu erwarten. Allerdings verstanden sie darunter nicht einen positiven, schöpferischen Zustand nach Lockescher Definition, sondern einen gewalttätiges und zerstörerisches Chaos nach den Vorstellungen eines Thomas Hobbes und verwandter Denker. Ein Mitglied der ,Convention‘ bezeichnete den Zustand, wie er seit Jakobs Flucht herrschte, gleichzeitig als einen ,state of nature‘ und einen ,state of confusion‘.Gilbert Burnet schließlich, gewiß nicht einer der radikalsten von Wilhelms Anhängern, gab dieser allgemeinen Abneigung gegenüber der Idee eines ungeordneten Zustandes, in dem jedwede Regierung aufgehört habe zu bestehen, in verschiedenen Predigten in seiner Eigenschaft als neuer Bischof von Salisbury Ausdruck. Er dankte Gott, daß Wilhelm die Nation "aus einem ,state of liberty‘ ohne jegliche Einschränkungen gerettet habe, der allen Menschen die volle Freiheit gelassen hätte, so zu tun, wie es ihnen beliebte."
In engem Zusammenhang mit der Einstellung zu der Frage, ob die Regierung durch die Flucht oder durch frühere Aktionen Jakobs II. aufgelöst worden war oder nicht, stand auch die Bewertung des rechtlichen Charakters der ,Convention‘. Sollte sie als eine Art außergewöhnliches Parlament angesehen werden, wie es dem Selbstverständnis der Mehrheit ihrer Mitglieder entsprach, oder sollte sie sich als Versammlung des Volkes mit der Vollmacht zur Abänderung und Erneuerung der gesamten Verfassung begreifen ? Die letztere Auffassung, von den radikalen Whigs und auch von John Locke persönlich vertreten, konnte sich nicht durchsetzen. Daran änderte es auch nichts, daß ihre Vertreter nicht müde wurden, die Mitglieder der ,Convention‘ in einer Unzahl von Pamphleten und Traktaten an ihre "höhere Berufung" zu erinnern und sie für ihre kleinlichen parlamentarischen Streitereien zu schelten.
Eine radikale Änderung der englischen Verfassung lag jedoch nicht im Interesse der Mehrzahl der in Westminster versammelten Lords und Commons. Selbst radikalere Whigs erklärten ihre Absicht, sich bei den anstehenden Beschlüssen "so nah wie möglich an die alte Regierungsform zu halten."Dem konnte teilweise auch John Locke zustimmen. Er machte allerdings zur Bedingung, daß die "alte Regierungsform, möglicherweise die beste, die es je gegeben hatte ... aus einem Stück in ihrer ursprünglichen Verfassung" "genommen und zusammengesetzt" werden müßte. Er merkte jedoch an, daß die ,Convention‘, wenn sie "nur stückweise einige Fehler oder irgend etwas geringeres als den großen Rahmen der Regierungsform ausbessern" wolle, "eine Gelegenheit vorübergehen lasse, die aus sich heraus nicht lange bestehen bleiben könne."
Am Ende ließ die ,Convention‘ diese Gelegenheit doch verstreichen, ohne, wie in dieser Arbeit schon angemerkt, grundsätzliche Änderungen an der englischen Verfassung vorzunehmen. Sie verzichtete sogar darauf, in ihren Resolutionen irgendeine Äußerung über den Widerstand der englischen Untertanen gegen ihren König Jakob II. zu veröffentlichen, geschweige denn ein allgemeines Widerstandsrecht gegen einen tyrannischen Herrscher zu postulieren. Die offizielle Bestätigung dieses Rechtes, das einen überaus wichtigen Bestandteil der Aussage der ,Two Treatises‘ darstellt, war zum einen für die Begründung der Beschlüsse der Versammlung nicht notwendig. Jakob hatte, scheinbar aus eigenem Entschluß, "abgedankt" und war so nicht von seinen Untertanen vertrieben worden. Zum anderen erschien es der Mehrheit in der ,Convention‘ äußerst gefährlich, angesichts der drohenden Gefahr eines Bürgerkrieges die Widerstandsbereitschaft bestimmter Teile der Bevölkerung auch noch durch förmliche Deklarationen zu vergrößern.
Lockes Ideen und die seiner Gleichgesinnten waren in der ,Convention‘ zwar in Ansätzen vertreten, doch fanden sie nur eine relativ geringe Anzahl von offenen Anhängern und schlugen sich damit in den Beschlüssen dieser Versammlung faktisch nicht oder nicht in ihrer ursprünglichen Bedeutung nieder. Angesichts der Mehrheitsverhältnisse in den Commons kann man dabei nicht davon ausgehen, daß für die Ablehnung und Zurückweisung solcher Vorstellungen allein die Abgeordneten der Tories verantwortlich zu machen sind. Vielmehr wichen Lockes Prinzipien nicht nur von ihrer "Partei"-Doktrin ab, sondern auch von derjenigen der gemäßigten Whigs. Unter solchen Umständen ist es dann auch nicht verwunderlich, wenn sich unter den Kritikern der ,Two Treatises‘ nach ihrem Erscheinen auch eine recht große Anzahl Vertreter der vermeintlich gleichen politischen Richtung befanden. Doch mußten den in der Tat den fast pejorativ ,Court-Whigs‘ genannten Politikern, die ihre Sache fest mit der Wilhelms von Oranien verbunden hatten und von ihm dafür mit Hof- und Staatsämtern belohnt worden waren, die Forderungen Lockes als Bedrohung der eigenen Position vorkommen. Der Autor der ,Two Treatises‘ wurde von ihnen mindestens ebenso heftig wie von den Tories oder Jakobiten verdächtigt, durch seine Schrift ein "natürliches Recht der Menge", eine "Wahl auf Mehrheitsbasis", eine "Mobilisierung des Pöbels" sowie "Verwirrung und Anarchie" propagieren zu wollen.
Die ,Two Treatises‘ und Wilhelm von Oranien
Kehren wir nun zum Anfang dieser Arbeit zurück. Im Vorwort seiner ,Two Treatises of Government‘ hatte John Locke behauptet, den Thron Wilhelms III. befestigen zu wollen. Angesichts der Flut harscher Kritik, die auch aus der Umgebung des Oraniers über dieses Werk nach seiner Veröffentlichung hereinbrach, fällt es schwer, dieser Aussage uneingeschränkt Glauben zu schenken. Den Vorwürfen seiner Kritiker nach zu urteilen, hatte Locke mit dieser Schrift eher eine "Aufweichung" als eine "Befestigung" des Königsthrones zum Ziel.
Wenn John Locke ferner angab, Wilhelm habe die Zustimmung des Volkes "voller und klarer als irgendein beliebiger Fürst der Christenheit", so klingt das schon glaubwürdiger. Indes gibt die Relativierung der Aussage durch den Vergleich mit anderen christlichen Monarchen eventuell Auskunft darüber, daß die Art und Weise des Zustandekommens dieser Zustimmung durch die Tätigkeit der ,Convention‘ nicht gänzlich Lockes Vorstellungen entsprochen hatte.
Die Rechtfertigung des Volkes von England schließlich mag vor der öffentlichen Meinung des Auslandes dringend geboten gewesen sein. Die ,Two Treatises‘ jedoch argumentierten in einer ganz anderen Weise und auf einer anderen Grundlage, als dies die ,Immortal Seven‘, die Versammlung der Peers, die ,Convention‘ oder andere Organe des englischen Volkes getan hatten, denen man den Hauptanteil an der ,Glorious Revolution‘ auf englischer Seite zubilligen konnte.
Wenn diese drei Punkte, die John Locke selbst angegeben hatte, jedoch nicht der eigentliche Zweck der Veröffentlichung waren, welche Absicht sollte den Autor dann ausgerechnet im Sommer 1689 zu diesem Schritt bewogen haben ? Eins muß bei der Beantwortung dieser Frage gleich zu Beginn festgehalten werden: Es ist äußerst unwahrscheinlich, daß John Locke die ,Two Treatises‘ als Streitschrift gegen Wilhelm publizieren wollte. Die Alternativen, die sich einem Gegner des Oraniers zu dieser Zeit boten, einerseits die Rückkehr Jakobs II., andererseits die Errichtung einer Republik, hätten seinen Präferenzen kaum mehr entsprochen als die Herrschaft Wilhelms. Dagegen erscheint es plausibler, daß Locke mit seinem Werk in den Chor derjenigen einstimmte, die vom bisherigen Verlauf der Revolution enttäuscht waren und Wilhelm und seine Regierung zu weitergehenden Maßnahmen in ihrem Sinne aufforderten. Zu dieser Annahme paßt auch der Zeitpunkt, zu dem er sich zur Drucklegung seiner Schrift entschlossen haben mußte. Er fiel genau in den Zeitraum, in dem Wilhelms Popularität ihren ersten Tiefpunkt erreichte und die erwähnten Stimmen der Kritik von allen Seiten rapide zunahmen.
Die ,Two Treatises of Government‘ wären demzufolge eine radikale Streitschrift, die nicht die nachträgliche Rechtfertigung und Stabilisierung der Ergebnisse der ,Glorious Revolution‘ gegenüber konservativeren Kreisen bezweckte, sondern eine Ermahnung an die Adresse Wilhelms und eine Ermutigung für die radikalen Whigs, nicht beim gegenwärtigen Zustand stehenzubleiben, sondern die schon zum Teil begonnene Umgestaltung der englischen Verfassung weiter in ihrem Sinne voranzutreiben. Erst unter diesem Gesichtspunkt erhält auch die Anonymität der Veröffentlichung einen Sinn. Wäre John Locke nur ein im eigentlichen Sinne des Wortes konservativer Apologet der tatsächlichen Ereignisse der ,Glorious Revolution‘ gewesen, so hätte er weitaus wahrscheinlicher seinen Namen sehr deutlich erwähnt, um eventuell in den Genuß der wohlbekannten Erkenntlichkeit des Oraniers zu kommen. War der Inhalt des Buches hingegen auch noch unter der Herrschaft Wilhelms III. von hoher politischer Brisanz, so ist es ohne weiteres verständlich, daß Locke als Autor des Werkes anonym bleiben wollte, um sich selbst und vor allem gute Freunde, die in die Dienste des neuen Königs eingetreten waren, nicht zu gefährden.
John Locke hatte, wie schon in der Einleitung erwähnt, die ,Two Treatises‘ vor ihrer Veröffentlichung einer Überarbeitung unterzogen. Diese diente hauptsächlich dem Zweck, die Argumentation der beiden Abhandlungen, die sich auf die Auseinandersetzung mit Karl II. während der ,Exclusion Crisis‘ bezog, um neue, auf Besonderheiten der Regierungszeit Jakobs II. anspielende Punkte zu ergänzen. Angenommen, daß Locke seine Schrift zu einer Lobrede auf Wilhelm III. hätte umformen wollen, so wäre diese Überarbeitung eine gute Gelegenheit gewesen, Stellen aus ihr zu streichen oder umzuformulieren, die im Zweifelsfalle auch zuungunsten Wilhelms ausgelegt werden konnten. Dies ist jedoch nicht geschehen.
Zum Abschluß meiner Arbeit will ich deshalb einige dieser Stellen anführen, die mir bei der Lektüre insbesondere der ,Second Treatise‘ aufgefallen sind. Sie stammen aus den Kapiteln "Eroberung" (XVI) und "Auflösung der Regierung" (XIX). Ich will damit nicht behaupten, daß John Locke die betreffenden Paragraphen bewußt in den ,Two Treatises‘ belassen hat, um damit Kritik an der Regierungspraxis Wilhelms III. zu üben. Es scheint mir jedoch offensichtlich aus ihnen hervorzugehen, daß Wilhelm von Oranien keinesfalls für sich in Anspruch nehmen konnte, der ideale Herrscher nach den Maßstäben von Lockes Abhandlungen zu sein.
In Kapitel XIX werden vier verschiedene Arten aufgeführt, wie durch die Handlungen eines Fürsten die Legislative geändert und somit die Regierung aufgelöst werden kann. Diese Handlungen sind im einzelnen:
Was den vierten Punkt angeht, so konnte man Wilhelm III. hingegen nicht
vorwerfen, eine (angebliche) Unterwerfung Englands unter dieselben ausländischen
Mächte wie Karl oder Jakob, nämlich unter den Papst oder das
katholische Frankreich, betrieben zu haben. Seine ursprünglichen Pläne
bei der Invasion Englands, seine verächtliche Behandlung des englischen
Militärs, seine Bevorzugung von Niederländern in den wichtigsten
Hof- und
Regierungspositionen und die Führung der Regierungsgeschäfte
überwiegend von Den Haag aus konnten jedoch nicht nur bei unfreundlichen
Betrachtern den Eindruck hervorrufen, daß England zu einer Art insularer
Erweiterung der Vereinigten Provinzen der Niederlande geworden war.
Ein weiterer Punkt, der sich eventuell als ungünstig für Wilhelm III. herausstellen konnte, findet sich im sechzehnten Kapitel. Dort wird die Frage behandelt, ob eine Zustimmung des Volkes, "die gewaltsam und ohne Recht erpreßt" wurde, als gültig betrachtet werden könne. Locke antwortet darauf, daß sie "überhaupt nicht bindend" sei. Wenn man sich nun wiederum die, höflich ausgedrückt, sehr selbstbewußten Methoden Wilhelms ins Gedächtnis zurückruft, die dieser angewendet hatte, um die Zustimmung der ,Convention‘ zu seiner Berufung auf den englischen Thron zu erhalten, so klingt dieser Paragraph wie eine Ermutigung für all jene, die sich standhaft weigerten, den Eid auf den neuen König abzulegen. Eine wahrlich seltsame Vorstellung, John Locke in der unfreiwilligen Rolle eines Apologeten der loyalistischen Jakobiten zu sehen.
Ich nehme allerdings nicht an, daß John Locke einer Klassifizierung des Oraniers als "Eroberer" zugestimmt hätte. Für Beobachter außerhalb Englands und selbstverständlich für die loyalen Anhänger Jakobs II. stellte sich jedoch sehr wohl die Frage, ob ein ausländischer Fürst, der mit einem schlagkräftigen Heer überwiegend ausländischer Herkunft in ein Land eingefallen war und dessen König durch sein Handeln zur Flucht gezwungen hatte, nicht mit Fug und Recht als der Eroberer dieses Landes angesehen werden konnte.
Im übrigen habe ich in den ,Two Treatises‘ nirgendwo einen Paragraphen gefunden, der einen Appell an eine äußere Macht und damit die außenpolitischen Aspekte der ,Glorious Revolution‘ gutheißen würde. Ob ein solches Vorgehen als Konsequenz des Widerstandsrechtes des Volkes und seiner Berechtigung, eine neue Regierungsform nach eigenem Ermessen zu wählen, gewertet werden könnte, erscheint mir zumindest fragwürdig.
Trotz aller gebotenen Vorsicht vertrete ich die Ansicht, daß die soeben angeführten Artikel aus der ,Second Treatise‘ als weiterer Anhaltspunkt dafür dienen können, daß die ,Two Treatises‘ entgegen den anderslautenden Angaben ihres Verfassers keine Rechtfertigungsschrift für Wilhelm von Oranien und die von ihm in ungleich stärkerem Maße als vom englischen Volk geprägte ,Glorious Revolution‘ sind. Vielmehr gaben sie einer neuen Ideologie Ausdruck, deren Lehren während der Ereignisse der Jahreswende 1688/89 den tatsächlichen Akteuren als radikale Waffe im geistigen Kampf gegen die hinter Jakob II. stehenden Vertreter der Auffassung von der Monarchie iure divino sehr gelegen kamen. In den Ergebnissen der ,Glorious Revolution‘ spiegelte sich diese neue Denkweise jedoch nur in einer in den Augen ihrer Vertreter völlig unzureichenden Größenordnung wieder. Hier sollten Werke wie die ,Two Treatises‘ für Abhilfe sorgen, indem sie Kritik am bisher Erreichten übten und eine entschieden radikalere Politik der neuen Regierung forderten. Als Maßstab für praktisches politisches Handeln erlangten sie erst in späterer Zeit Bedeutung. Die Revolutionen des 18. Jahrhunderts in Frankreich und Amerika wurden in der Tat von den Gedanken John Lockes bestimmt. Die "glorreichen Revolutionäre" Englands hatten sich hingegen kaum von ihnen leiten lassen.
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