Repräsentative
Demokratie versus plebiszitäre
Demokratie |
1. Einleitung
,,Mehr Demokratie wagen!" Dieser Ruf eines ehemaligen
Bundeskanzlers wurde und wird, gerade in Deutschland, immer
lauter. Nach den Ende der 60er Jahre aufgetretenen
gesellschaftlichen Veränderungen und der damit einhergehenden
Entstehung neuer politischer Bewegungen wurde auch das Thema direkte
Demokratie aktuell. Die zumeist jüngeren Anhänger dieser
alternativen politischen Initiativen erhofften sich von mehr
plebiszitären Elementen ein Aufbrechen der verkrusteten Strukturen
der damaligen politischen Landschaft der Bundesrepublik. Nach dem
eher problemlosen und einfachen Regieren des wohlstandsverwöhnten
Nachkriegsdeutschlands, zeigte die zu diesem Zeitpunkt einsetzende
wirtschaftliche Stagnation in den Augen der Kritiker die Unfähigkeit
der Parteien, unter erschwerten Rahmenbedingungen ein Land zu
regieren. Die Lösungsrezepte der aktuellen Politik schienen
überholt, neue Konzepte scheiterten aber an dem ,,Platzhirschdenken"
der politischen Führung und an der alles überwuchernden Bürokratie,
die jegliches nonkonformes Engagement im Keim erstickte. Dennoch
etablierte sich die Forderung nach mehr direkter Demokratie durch
die immer stärker werdende Präsenz der alternativen Kräfte auf der
politischen Bühne in Form der ,,Grünen". Durch die
Institutionalisierung der ,,68er-Ideen" in Form einer Partei - die
1983 sogar den Sprung in den Bundestag schaffte - wurde das ehemals
,,revolutionäre" Gedankengut in das System integriert und
neutralisierte sich somit selbst. Mit der Aufnahme in ein
Parteiprogramm (das der Grünen) erschien vielen ein erstes
Etappenziel erreicht, und die Bewegung verstummte; einerseits aus
Zufriedenheit über das Erreichte; andererseits aus zunehmender
Desillusionierung. Auch auf gesellschaftlicher Ebene sind Gründe
für den Ruf nach mehr Demokratie zu suchen. Nicht zuletzt Ingleharts
Postmaterialismus-These zeigt, daß ein allgemeiner Wertewandel
stattgefunden hat. Zu der Forderung nach mehr Freiheit und mehr
Bürgerrechten gesellte sich der Wunsch nach zunehmender
demokratischer Mitbestimmung. Man wollte sich nicht mehr nur mit
einer materiell sicheren Position zufriedengeben; statt dessen
erlangten Werte wie Selbstbestimmung und Freiheit, aber auch
Hedonismus und eine individualisierte Lebensweise mehr Bedeutung.
Eine (eher negative) Folge dieses Wertewandels war denn auch ein
zunehmendes Desinteresse an allgemeinpolitischen Themen und ein
Rückgang der Bereitschaft zum ehrenamtlichen Engagement. Als
Folge der Politikverdrossenheit im Zuge des Wertewandels einerseits
und der Institutionalisierung der 68er-Idee andererseits verschwand
das Thema ,,Direkte Demokratie" in den 80er Jahren in der
Versenkung. Erst die Wiedervereinigung 1990 führte zu einem
stärkeren Hinterfragen der politischen Struktur. Die einsetzende
Euphorie aufgrund der Demokratisierung der neuen Bundesländer und
der osteuropäischen Staaten brachte ein neues Interesse an Politik
und Demokratie hervor. Vor allem die ostdeutsche
Bürgerrechtsbewegung drängte auf die Aufnahme neuer Ideen in das
politische Programm. Auftrieb bekam die Idee der direkten Demokratie
auch durch die in Aussicht gestellte Ausarbeitung einer neuen
Verfassung. Die Aufnahme direktdemokratischer Elemente in eine neue
Verfassung schien einfacher als die Änderung des aktuellen
Grundgesetzes, zumal nach Meinung einiger Verfassungsrechtler
Artikel 20, Absatz 21
jegliche Plebiszite verbietet. Da dieser Artikel aufgrund von
Artikel 79 nicht geändert werden darf, könnte die Aufnahme der
direkten Demokratie nur durch eine neue Verfassung, niemals durch
eine Änderung des bestehenden Grundgesetzes, erfolgen. Darauf wird
jedoch in unseren Ausführungen zur direkten Demokratie im
Grundgesetz noch eingegangen. Auch dieses Mal war es den
Verfechtern des bisherigen politischen Systems möglich, etwaige
Veränderungen rechtzeitig abzuwenden, indem es einfach keine
Neufassung des Grundgesetzes gab. Doch anders als in den
vorhergehenden Jahrzehnten blieb dieses Mal der Wunsch nach
Veränderung erhalten. Schuld daran waren die Politiker und Parteien
selbst, indem sie durch ihr Verhalten und ihre Aussagen den Bürgern
den Glauben an die repräsentative Demokratie nahmen. Doch bringt
uns das Plebiszit wirklich den erhofften Gewinn an Demokratie, den
sich einige Politiker und Bürgerrechtler von ihm versprechen? Oder
behalten jene Stimmen, die gerade nach der Unterschriftenkampagne
der CDU/CSU zum Staatsbürgerschaftsrecht vor den unausweichlichen
Defekten direkter Demokratie warnen, letztendlich doch recht?
Populismus und Trivialität, so der Vorwurf der Kritiker, seien die
Folge von mehr plebiszitären Elementen. Sie verweisen dabei gern auf
die Weimarer Republik, in der sich - in ihren Augen - die
Unfähigkeit des Volkes, direkt zu entscheiden, bereits gezeigt
hat. Diesen zentralen Fragen ist die folgende Arbeit gewidmet.
Daß das Thema aktueller denn je ist, zeigt das zunehmende
journalistische Interesse an demselben. Vor allem vor dem
Hintergrund des ,,Demokratiedefizits" wird diskutiert, inwiefern die
Einführung direktdemokratischer Züge unsere bisherige politische
Landschaft reformieren und ,,wieder auf Trab" bringen könnte.
2. Repräsentative
Demokratie 2.1 Einführende Bemerkungen
Elemente repräsentativer Demokratie wurden schon im alten Athen
angewandt, allerdings in sehr abgewandelter Art und Weise. Die
aristotelische Lehre meint dabei mit Demokratie vor allem
"Herrschaft der Vielen" oder besser "Herrschaft der
Volksversammlung"2.
Das Wesen der repräsentativen Demokratie besteht darin, daß der
Demos, also das Volk nicht direkt am Regierungsprozeß beteiligt ist,
sondern durch Repräsentanten vertreten, die, je nach
Verständnis, weisungsgebunden oder frei über die Geschicke des
Volkes entscheiden. Organisiert sind die potentiellen Kandidaten in
politischen Vereinigungen wie Parteien oder andere
Interessenvertretungen. Üblicherweise erfolgt der Prozeß der
Selektion der Repräsentanten durch Wahl, in geheimer oder offener
Form auf Zeit (meist mit einer Periode von drei bis fünf Jahren).
Die gewählten Repräsentanten bilden ihrerseits aus dem Parlament
heraus die Regierung, wobei sich meist gewisse Fraktionsmehrheiten
zusammenfinden. Dies erleichtert das Gesetzgebungsverfahren, weil
durch die so entstandene Mehrheitsbildung Entscheidungen, die im
Parlament gefällt werden, schneller und effektiver durchsetzbar
sind. Der große Vorteil repräsentativer Demokratie, deshalb
setzte sie sich fast überall gegenüber der (im dritten Abschnitt
behandelten) plebiszitären Demokratie durch, liegt darin, auch
größere Menschenmengen, ja sogar ganze Völker auf demokratischer
Basis regierbar zu machen. Diese Ansicht setzte sich jedoch erst
spät durch. Erste wissenschaftliche Betrachtungsweisen sind Ende des
18.Jh. im Zuge der französischen Revolution und natürlich nach
Gründung der Vereinigten Staaten von Amerika anzutreffen. Mitte des
19. Jh. setzten dann Tocqueville und Mill den Grundstein
repräsentativer Demokratietheorien. Mit diesen Theorien werden wir
uns zuerst befassen (Kap.2.2.1), um dem Leser die Entwicklung
repräsentativdemokratischer Regierungsweisen näherzubringen. Im
Anschluß folgt eine Analyse neuerer Demokratietheorien auf
ökonomischer Basis (Kap.2.2.2), die sich dadurch auszeichnen, nicht
nur den idealistischen Gehalt repräsentativer Demokratie zu
beleuchten, sondern die Handlungsschemata von Gewählten und Wählern
mit in die Analyse aufnehmen und deshalb für die Praxis relativ gut
anwendbar sind. Weber und Schumpeter leisteten hier die
Pionierarbeit. Als naheliegendes praktisches Beispiel zeigen wir
anhand der demokratischen Entwicklung Deutschlands, welchen Chancen,
aber auch Gefahren repräsentativdemokratische Regierungsformen
unterliegen (Kap.2.3). 2.2
Geschichte der repräsentativen
Demokratietheorie 2.2.1 Mill und
Tocqueville als Vordenker Tocqueville kann als der erste
Theoretiker der Massendemokratie auf erfahrungswissenschaftlicher
Basis verstanden werden. Er analysierte Anfang des 19. Jahrhunderts
das Modell der amerikanischen Demokratie vor dem Hintergrund der
französischen Versuche der demokratischen Regierungsbildung und
seiner eigenen aristokratischen Vergangenheit. Er selbst meint, daß
er damit relativ objektiv zwischen den Fronten ,,Aristokratie" und
,,Demokratie" stehe. Vor seiner Studie war die demokratische
Regierungsform nach Ansicht der Wissenschaftler nur in Stadtstaaten
und kleineren Gebieten möglich. Doch das Beispiel Amerikas zeige, so
Tocqueville, daß die Demokratie der unausweichliche und nicht
revidierbare Weg aller modernen Regierungsformen sei, und auch
Europa sei früher oder später davon betroffen. Er sieht
,,...Demokratie als universalhistorisches Prinzip der
Moderne..."3 Man
könnte nun meinen, für Tocqueville wäre die Demokratie die ideale
Regierungsform. Jedoch beschreibt er sie eher als
,,second-best-Lösung", da auch sie viele Nachteile in sich birgt,
ihr aber die Alternativen fehlen. Sein großes Problem mit der
Demokratie als Regierungsform ist der Gegensatz zwischen Gleichheit,
dem propagierten Ziel demokratischer Regierungen und der Freiheit
des Einzelnen. Diese Freiheit sieht er in der demokratischen
Gesellschaft unterdrückt. Allerdings sagen Kritiker, unter anderem
Mill (siehe später in diesem Kapitel), daß Tocqueville hier die
Wirkungen der modernen sozialen Entwicklung der Zivilisation mit
denen der Demokratie verwechselt. Für Mill benutzt Tocqueville einen
überweiteten Demokratiebegriff. Doch außer diesem sehr weit gefaßten
Begriff der ,,social democracy" engt Tocqueville seine Theorie ein
auf die ,,political democracy". In ihr analysiert er die
entstandenen politischen Institutionen und ihre Entwicklung.
Erstmals ist Demokratie nicht mehr auf direktdemokratische Merkmale
in Stadtstaaten o.ä. begrenzt, sondern weitet sich auf eine
repräsentative Demokratieform, im Gefolge mit Institutionen-, also
Regelbildung aus. Im folgenden werde ich die Vor- und Nachteile der
amerikanischen Repräsentativdemokratie nach Tocqueville
erläutern. Für Tocqueville entscheidet nämlich der Saldo von
positiven und negativen Erscheinungen einer Staatsform über ihre
Qualität. Ein grundlegender Fehler der amerikanischen Demokratie
liegt in der mittelmäßigen Qualifikation ihrer Repräsentanten. Die
Auswahl eher mittelmäßiger Führer wird durch eine mangelnde
Kompetenz der Wähler und das verstärkte Gefühl des Neides aufgrund
des Gleichheitsbestrebens begünstigt. Diese Unterqualifikation der
politischen Regierungskräfte führt zu überhasteten Entscheidungen,
da die Prämisse mehr auf die Wiederwahl als auf
gesamtgesellschaftlich fördernden Entscheidungen gerichtet ist - ein
Hauptproblem der kurzen Wahlperiode. Die dadurch entstandenen Fehler
können aber aufgrund dieser kurzen Wahlperiode auch schnell wieder
behoben werden. Trotzdem treten noch eine Reihe Probleme in den
Vordergrund. Tocqueville sieht in der Demokratie ein großes Feld für
Bestechlichkeit und den Hang zu Lastern der politischen
Führungskräfte, ausgelöst durch die unverhältnismäßige Vergütung im
Vergleich zur Wirtschaft. Außerdem seien Demokratien im allgemeinen
zu ineffizient. Sie würden primär die gegenwärtigen Ansprüche der
Wähler durch überhöhte Ausgaben im Blickfeld haben, um deren Gunst
zu erringen. In diesem Zusammenhang sagt Tocqueville, die Führer der
repräsentativen Demokratie würden ,,...Bedürfnisse des Augenblicks
zugunsten der Zukunft unterdrücken..."4. Trotz
alledem diagnostiziert Tocqueville eine positive Entwicklung in
Amerika, weil durch die schon angesprochene Institutionenbildung,
z.B. begrenzte Beamtenzeit oder Begrenzung der Machtbefugnis, ein
Gegengewicht zur eigendynamischen Entwicklung der Nachteile gefunden
wurde. Die Gesetze des Landes würden aufgrund des Gefühls des
Vetorechts der Bürger stärker angenommen. Sie etablierten sich also
durch das ,,Regieren im Namen der großen Zahl". Außerdem stellt
Tocqueville auch in seiner Analyse eine größere Innovationsfähigkeit
und Tatkraft fest, die zunehmend in die bürgerliche Gesellschaft
Amerikas übergreife. Ein weiteres Problem der Demokratie stellt
sich in Kriegszeiten ein. In solchen Krisensituationen sei die
Demokratie anderen absolutistischen Herrschaftsformen unterlegen,
weil die demokratische Regierung nicht in der Lage wäre, eine
dauerhafte Mobilisierung der Ressourcen zu gewährleisten und so
längerfristig im Kriegszustand mit einem absolutistischen Land
standzuhalten. In Zeiten des Friedens jedoch sieht Tocqueville eine
größere Kompetenz der Demokratie gegenüber anderen
Regierungssystemen. Im Zusammenhang damit muß wohl ihr
ausgezeichnetes Meistern der Innenpolitik genannt werden. Wie keine
andere Regierungsform verstehe es die Demokratie, Wohlstand,
Staatsbürgerlichkeit und Achtung vor dem Gesetz in der Bevölkerung
zu schaffen. In der Außenpolitik allerdings sei sie nicht in der
Lage, langfristige Konzepte und Strategien zu verfolgen und werde so
im direkten Vergleich mit absolutistischen Herrschern
unterliegen. Nach all diesen speziellen Problemen der Demokratie
in Amerika steht für Tocqueville noch immer ein grundsätzlicher
Nachteil imVordergrund: der Zielkonflikt zwischen Freiheit und
Gerechtigkeit. Seiner Ansicht nach unterdrücke die Allmacht der
Mehrheitsmeinung, die aus sich heraus eine neue Form des Despotismus
hervorbringe, die Freiheit und Individualität des Einzelnen in der
Gesellschaft. Eine Lösung dieses Problems gibt es nicht, jedoch
könne man diesem Prozeß durch institutionelle Schranken und
Gegenkräfte entgegenwirken, so z.B. durch Unabhängigkeit der
Judikative und größere Entscheidungsgewalt in förderalen
Verwaltungen. Eine Dezentralisierung und größere Kontrollierbarkeit
der Machtausübung dämpfe dann den Prozeß. Im Vergleich zu vielen
anderen Wissenschaftlern der damaligen Zeit bezieht Tocqueville sein
Wissen auf erfahrungswissenschaftlicher Basis aus der Praxis. Ganz
im Gegensatz dazu versuchte der britische Demokratieforscher John
Stuart Mill, in Anlehnung an Tocqueville, in der zweiten Hälfte des
19. Jahrhunderts eine Liberale Theorie der Repräsentativdemokratie
auf rein theoretischer Basis ohne großen Praxisbezug zu verfassen.
Was bewog ihn dazu? Mitte des 19. Jh. setzten einige Probleme der
Durchführbarkeit bisheriger Demokratieformen beträchtliche Grenzen,
so z.B. der Vormarsch der Industriegesellschaft, die zunehmende
gesellschaftliche Gleichheit, die allmähliche Erweiterung des
Wahlrechts, das Emporkommen immer neuer politischer Parteien, das
Voranschreiten der Mittelschicht und der unteren Schichten und
letztendlich das Spannungsverhältnis von Demokratie und Gleichheit
einerseits und Freiheit andererseits. Aus der Tradition der
gemäßigten Demokratie von Locke und insbesondere Montesquieu
entwickelte Mill durch Verknüpfung von repräsentativdemokratischen
und partizipationstheoretischen Überlegungen sein eigene
repräsentative Demokratietheorie. Danach lassen sich die
Hauptmerkmale der idealen Repräsentativverfassung in 13 Regeln
darstellen. Ich werde sie hier in verkürzter Fassung
wiedergeben. Es gibt in jedem Volk zwei unterschiedlich stark
ausgeprägte Bestrebungen, nämlich einerseits das Streben nach
Machtausübung und andererseits der Wille sich der Macht anderer
möglichst zu entziehen. Wer den zweiten Fall beherrscht, ist nach
Mill in der Lage eine Repräsentativverfassung aufzubauen und
langfristig zu stützen. Die dabei anberaumte repräsentative
Regierung sollte auf Entscheidungen verzichten und sich nur auf
Diskutieren und Aushandeln beschränken. Die Entscheidungen könnten
jeweils Experten viel besser treffen, da sie in den jeweiligen
Themen kompetenter sind. Sogar Gesetzgebungen fielen in ihren
Bereich. Eigens dafür gegründete Kommissionen, die auch Teile der
Versammlung sein können, wären die Voraussetzung für gerechte
Gesetze. Allerdings liege ein Problem in der Beeinflussung des
Gesetzgebungsverfahrens durch Sonderinteressen. Aus diesem Grund
müßte jede Schicht und Minderheit im Parlament vertreten sein. Nur
so könne für alle die beste Lösung gefunden werden. Mill geht es
dabei nicht um möglichst große Vorteile aller Schichten, sondern um
die Vermeidung einseitiger Vorteile durch Mehrheitsbildung.
Unerläßlich dafür sei eine Minderheitenregierung mit striktem
Verhältniswahlrecht (siehe Kap. 2.3.2 - Weimarer Republik). Aus
diesem Grund lautet die vierte Regel auch "Bekämpfe die falsche
Demokratie..."5,
die hier wohl für die Regierung mit absoluter Mehrheit steht. Die
nächsten Regeln befassen sich mit dem Wahlrecht. Zwar hält Mill am
Mehrfachstimmrecht fest, doch koppelt er es an Bildung und nicht an
Wohlstand oder materiellen Besitz, denn nur ein gebildeter Bürger
könne gegenüber einem ungebildeten bessere Entscheidungen treffen,
beim Faktor Vermögen wäre diese Feststellung unsinnig und völlig
falsch. Ebenso tritt Mill für eine Erweiterung des Wahlrechts ein,
indem er auch für Frauen jenes Wahlrecht einfordert. Auch das
Geschlecht, letztendlich nichts anderes als eine Einteilung der
Menschen nach einem unabhängigen biologisch bedingten Merkmal wie
auch die Haar- oder Hautfarbe, habe keinen Einfluß auf die Qualität
der Stimmabgabe. Die indirekte Wahl über Wahlmänner findet Mill dazu
völlig überholt. Erste Aufgabe der Demokratie sei es, die Menschen
politisch zu bilden und die politische Partizipation zu fördern.
Dies könne nur durch direkte Beeinflussung der Wahl durch die
Bevölkerung geschehen. Einen letzten Punkt des Wahlrechts sieht Mill
in der öffentlichen Wahl. Eine geheime Wahl ist der Wahrung von
Vertrauen und Vertrauensbeziehungen zwischen Regierung und Wählern
abträglich. Die Wahlperiode müßte zwischen drei und fünf Jahren
liegen, so kurz, um den Abgeordneten an seine Pflicht dem Volke
gegenüber zu erinnern und lange genug, um Entscheidungsprozesse in
Ruhe durchzuführen. Jetzt geht Mill auf sein System der
Repräsentativregierung näher ein. Regel zehn beinhaltet
beispielsweise das Verbot des imperativen Mandats. Ein Abgeordneter
sollte nichts und niemandem etwas schuldig sein, schon lange keine
Rechenschaft. Dadurch würde er nur in seiner Kompetenz gehindert.
Auch zu hohe Diäten brächten Nachteile. Die Möglichkeit der
Einflußnahme der Abgeordneten auf die Wähler in ökonomischer
Hinsicht dürfe nicht möglich sein. Auch sollte ein Abgeordneter
nicht nur wegen seiner Diäten und der damit zusammenhängenden Macht
seinen Abgeordnetenposten weiter pflegen. In der zwölften Regeln
stellt sich Mill gegen den Dualismus eines Zweikammersystems, weil
durch Verhältniswahlrecht und Pluralstimmabgabe schon genug
Machtstreuung stattfindet und schließlich plädiert er in der letzten
Regel: "Konzentriere die Autorität in der Exekutive!"6
- will heißen, daß Autorität und Verantwortlichkeit für
Entscheidungen gebündelt werden und nicht, wie heutzutage eigentlich
praktiziert, eine dezentrale Entscheidungsgewalt den Vorrang erhält.
Dazu gehört auch seine typisch britische Meinung, die
zentralistische sei einer förderalen Regierung vorzuziehen. Die
Unterschiede zu Tocqueville sind augenscheinlich. Während dieser
aufgrund zu großer Nachteile der repräsentativen Demokratie, vor
allem Machtbildung, eine dezentrale Struktur anvisiert, hält Mill
dies für unsinnig. Auch das Gehalt, die sogenannte Diät, wird von
beiden unterschiedlich interpretiert. Tocqueville sieht in ihr eine
Determinante für eigennütziges und der Gesellschaft abträgliches
Verhalten der Abgeordneten, die hinzunehmen sei, aber als
Problemfaktor bestehen bleibt. Mill dagegen tritt
idealistischerweise für eine niedrige Diät ein und appelliert damit
an den uneigennützigen Gedanken eines Vertreters des Volkes. An
der Millschen Theorie scheiden sich die Geister. Einerseits kommen
sehr moderne, wenn nicht revolutionäre Gedanken zum Ausdruck,
andererseits gibt es genug Kritiker. Was ist an seiner Theorie
schlecht und was ist lobenswert? Eindeutige Prämissen in Mills
Theorie sind die politische Erziehung der Bürger, die Sicherung der
Demokratie gegen Eigeninteressen und die Bündelung der
Entscheidungsgewalt auf kompetente und gebildete Bürger. Ihm ist
dabei besonders wichtig, daß die Demokratie immer und jederzeit
gesichert ist. Besonderes Augenmerk verdient dabei die Einbeziehung
der Frauen in das Wahlrecht und die plurale Stimmabgabe an die
Bildung zu koppeln, ein Vorschlag, der sehr futuristisch anmutet.
Schließlich kam erst im 20. Jh. die Ansicht auf, auch durch Bildung
könne die Bevölkerung geschichtet werden. Kritikpunkt Nummer eins
ist, ironischerweise, genau die Koppelung des Wahlrechts an Bildung
und Wissen. Hier wird Mill vorgeworfen, den Einfluß der
aufstrebenden Arbeiterschaft zu beschneiden. Auch sein Beharren auf
zentralistischer Regierungsform weckt Kritik. Berechtigt, denn in
gewisser Weise ist der Förderalismus gut für die Demokratie, sichert
er sie doch ab vor zu großer Machtbündelung und der Unterdrückung
von Minderheiten. Trotz alledem sehen ihn viele - zusammen mit
Tocqueville - als Wegbereiter der heutigen apologethischen
Demokratietheorie, die Repräsentativverfassung und wahre Demokratie
gleichsetzt7.
2.2.2
Neuere Demokratietheorien - Weber und Schumpeter Als
Beispiel für zahlreiche neuere Demokratietheorien (besonders zu
nennen wären da die pluralistische Demokratietheorie oder die
Theorie der sozialen Demokratie) wollen wir nun den ökonomischen
Demokratiebegriff Webers und Schumpeters, der sich in vielerlei
Hinsicht ähnelt, näher erläutern. Weber entwickelte während des
ersten Weltkrieges in mehreren Schriften seine, wie er nannte,
elitistische Demokratietheorie. Das zentrale Argument war die
Notwendigkeit einer politischen Elite, aus der sich die politischen
Führungskräfte rekrutieren. Dies sollte durch das sogenannte
Konkurrenzmodell geschehen, welches besagt, daß durch Werben um
Wählerstimmen und Konkurrenzkampf um politische Ämter die Qualität
der letztendlichen Führungsspitze stiege und die Kompetenz erreicht
werde, mit der ein Land zu regieren sei. Damit kritisierte er in
erster Linie die bis dahin in Deutschland regierende demokratische
Monarchie Kaiser Wilhelms und rief vehement zu einer umfassenden
Reform der bestehenden Strukturen auf. Seiner Meinung nach zeigten
sich in Deutschland um diese Zeit etliche Strukturdefekte, die es zu
verbessern galt. Der erste Strukturdefekt äußere sich, so Weber,
in der Machtlosigkeit der Parlamente. Zwar würden die Institutionen
demokratisch gewählt, doch ist ihre Entscheidungsgewalt sehr
bescheiden. Alle Entscheidungen träfe der Kaiser. Als schwerwiegende
Folge daraus sieht Weber die unzureichende Befähigung der Parteien
und des Reichstages zur politischen Leitung. Die Rekrutierung
"...kompetenter und verantwortungsbewußter politischer
Führer..."8
sei dadurch stark gefährdet, eine Einschätzung, die sich in der
Zukunft durchaus als richtig erweisen sollte (siehe Kap. 2.3.1 in
dieser Arbeit). Zweitens gäbe es in Deutschland der Kaiserzeit
eine zu starke Beamtenschaft, was sich auch in den politischen
Führungspositionen äußere. Denn das zwingend notwendige Gegenstück
zur Beamtenschaft fehle durch die Machtlosigkeit des Parlaments.
Dadurch hätte das Fachbeamtentum auch Anspruch auf politische
Führung anmelden können. Somit verkomme die politische
Entscheidungselite zur reinen Staatsverwaltung. Eine vor allem in
der Außenpolitik zu beobachtende "negative Politik", wie Weber es
nennt, würde Deutschlands politische Stellung in der Welt stark
schwächen. Verantwortlich dafür sind seiner Meinung nach der
Monarch, sein großer Beraterstamm und die Bürokratie im
Hintergrund. Drittens zeigten die Parteien einen starken Defekt.
Sie seien zu reinen Gesinnungsparteien verkommen, die einer
bestimmten Weltanschauung auf Klassenbasis anhingen und so
produktive politische Kräfte unnötig fesselten. Demzufolge
besitzt natürlich auch der Typus des deutschen Politiker selbst ein
starkes Defizit. Er habe weder Macht noch Verantwortung, könne so in
keiner Weise seinen Aufgaben gerecht werden und neige dazu, aus den
Parteien bloße Zünfte zu machen, die sich gegen Konkurrenz und
Diskurs abschließen und so ihren eigentlichen Auftrag aus der
elitistischen Theorie verfehlen würden. Aus dies allem resultiert
der fünfte Webersche Defekt: Das Wilhelminische Kaiserreich habe
sich zu einer führerlosen Demokratie herausgebildet. Dem möchte
Weber mit seinem Idealbild des liberal verfaßten Kapitalismus
entgegenwirken. Sein Leitmotiv lautet: "Emanzipation des
Kapitalismus aus feudalpatriarchalischer Bevormundung und Befreiung
der Politik aus bürokratischen Sachzwängen". Weber stellt klar, daß
für ihn "...die Demokratie eine bestimmte Ordnung der Institutionen
öffentlicher Willensbildung ist, die vor allem durch die Wahl und
Abwahl von politischen Führungsstäben bestimmt wird."9.
Die zentralen Variablen sind für Weber also die
Institutionen, die durch das Konkurrenzmodell mit
politisch geeigneten Führungskräften besetzt werden. Dabei geht er
von einer Massendemokratie aus, zu der er die gesamte erwachsene
Bevölkerung eines Staates zählt. Der Wille des Volkes sei in seinen
Augen allerdings bloße "Fiktion", weil die Willensbildung aus dem
Wertkonflikt der führenden Elite heraus entstehen würde. Im
wesentlichen gibt es vier Punkte an Webers Theorie zu kritisieren.
Einmal durchzieht seine Argumentationslinie permanent eine
spekulative Komponente. Nicht einmal die damals schon
fortschrittlichen Demokratien in Amerika und England konnten ihn zu
solchen Schlußfolgerungen bringen. Auch wird sein einfaches
hierarchisches Politikmodell als unzureichend bei der Analyse der
komplexen Politikmodelle und der vielgliedrigen Gesellschaft
angesehen. Außerdem sei seine Unterstellung, harter Konkurrenzkampf
sei das Richtige zur Herausbildung fähiger politischer Führer,
falsch. Er würde die Dynamik der "politischen Konkurrenz"
überschätzen. Trotz allem war der Versuch Webers, demokratische
Strukturen durch ökonomische Gesetzmäßigkeiten darzustellen, die
Grundlage für einige weitere ökonomische Demokratietheorien. Zu
nennen wären da Schumpeter und, ihm folgend, Anthony Downs. Wir
werden uns im folgenden mangels Umfang nur kurz mit der
Schumpeterschen Theorie aus den 40er Jahren unseres Jahrhunderts
beschäftigen. Ähnlich Weber stehen bei Schumpeter die politischen
Führungsstäbe im Mittelpunkt. Auch er sieht die Demokratie als eine
Institutionenordnung an, innerhalb der die Konkurrenz um
Führungspositionen in einer Elitenbildung resultiert. Kritische
Grundlage für seine weiteren Ausführungen bildet die sogenannte
Klassische Theorie der Demokratie (u.a. Rousseau) aus dem 18. und
19. Jh. Sie stellt Demokratie dar als "...ein Delegationssystem von
Machtbefugnissen des Volkes, wobei jedoch die Delegierten den
Delegierenden gegenüber eine ständige Rechenschaftspflicht
haben,..."10. Schumpeter
kritisiert die klassische Theorie aus mehreren Blickwinkeln heraus.
Erstens gibt es für ihn, im Gegensatz zu Rousseau, kein Gemeinwohl.
Dazu sei die Gesellschaft in ihrer Verhaltens- und Gefühlsstruktur
zu pluralistisch. Zweitens, angenommen, es gäbe ein allgemein
definiertes Gemeinwohl wie z.B. maximales wirtschaftliches
Wohlergehen, so stelle sich das Problem, wie dieses Gemeinwohl
realisiert werden könne. Aus den vorhergehenden Argumenten
resultiere - drittens - daß es den Begriff "Volkswillen" als solchen
auch nicht gebe, denn Voraussetzung dafür wäre eine ausreichende
Definition des von allen anerkannten Gemeinwohls. Als vierten Punkt
kritisiert Schumpeter den in der klassischen Theorie vorausgesetzten
mündigen Bürger. Einen Wähler als Vernunftwesen gebe es nicht.
Wähler seien bei Entscheidungen, die sie persönich angehen, durchaus
einigermaßen rational, doch bei anderen Entscheidungen legten sie
ein schlechtes Zeugnis ihres rationalen Entscheidungsvermögens ab.
Schuld daran sei die zu kurze Sichtweise eines normalen Bürgers, der
noch nicht einmal eigene langfristige Grundsatzentscheidungen
treffen könne. Aus dieser Kritik heraus entwickelte Schumpeter
seine Konkurrenztheorie der Demokratie: "Die demokratische Methode
ist diejenige Ordnung der Institutionen zur Erreichung politischer
Entscheidungen, bei welcher einzelne die Entscheidungsbefugnis
vermittels eines Konkurrenzkampfs um die Stimmen des Volkes
erwerben."11
Was heißt das? Wie schon angesprochen existiert für Schumpeter
kein Allgemeinwille des Volkes als solcher. Dieser Wille
konkretisiert sich in der Dynamik der Konkurrenz mindestens zweier
Parteien. Also entsteht er erst durch die Tätigkeit der
Repräsentanten. Somit wird die rein technische Lösung der
Repräsentanz, wie in der klassischen Theorie, bei Schumpeter zu
einem Muß für die Bildung des Volkswillens. Die Tätigkeit der für
Schumpeter unmündigen Bürger ist dabei auf die Teilnahme an Wahlen
für die Personalentscheidungen beschränkt. Er wird als reines
Privatwesen angesehen und hat kaum noch etwas mit dem "homo
politicus" des 19. Jh. zutun. Auch wird klar, daß die technische
Angemessenheit der Institutionen und Normen des politischen Systems
primär an die Erfordernisse einer "permanenten" Regierbarkeit
gekoppelt ist. Dabei nimmt das Volk nur noch die Rolle ein, die es
heute hat: den Gang zur Wahlurne, beschränkt auf etwaige
Personalentscheidungen. Primär sieht Schumpeter die Regierbarkeit
des Volkes als demokratische Funktion und nicht die Bestimmung des
Volkswillens. Aus der klassischen Maxime `Demokratie ist die
Regierung des Volkes!' Wird bei ihm `Demokratie ist die vom Volk
gebilligte Regierung!' (Lenk 1972) Wir können also feststellen,
daß nach Schumpeter die Elitenbildung und die reine
Repräsentation die wichtigsten Postulate für dauerhafte
demokratische Regierbarkeit sind. Schumpeter selbst sieht
folgende Vorteile seiner ökonomischen Demokratietheorie gegenüber
der klassischen Definition. Seine Methode liefere ausreichende
Kriterien zur Unterscheidung demokratischer und nichtdemokratischer
Regierungsformen. Auch die politische Führungsposition als
überragende Rolle im Prozeß der Entscheidung hebt er hervor
(gegenüber der rein technischen Erklärung der klassischen Theorie).
Die Willensäußerung der Bürger, die solange im Dunkeln verborgen
bleibt, bis sie von politischen Führern thematisiert wird, findet
eine größere Berücksichtigung. Dabei ist die Kontrolle dieser
politischen Führer realistisch gesehen sehr begrenzt und nur durch
Wahl und Abwahl auf seiten der Wähler möglich. Das ist scheinbar bei
Schumpeter nicht von Bedeutung, argumentiert er doch mit der
Kompetenz der politischen Elite bei der Besetzung der
Führungspositionen als Folge des Konkurrenzmodells. Dieser
Konkurrenzkampf erzeuge auch ausreichend Diskussionsfreiheit, so daß
der Gegensatz von Demokratie und individueller Freiheit insofern
auch kein zentrales Thema in der Schumpeterschen Theorie darstellt.
Trotz alledem sieht er auch Schwachpunkte im demokratischen Konzept.
Als Folgen des Konkurrenzkampfes um politische Ämter seien besonders
folgende Punkte problematisch: (1) die Verschwendung von
Regierungsenergie, (2) die Konzentration auf kurzfristige Politik
und politisch verwertbare Projekte und (3) das Problem gutes
Führungspersonal zu gewinnen, denn "In einer Demokratie gleiche der
Ministerpräsident einem Reiter(...), der durch den Versuch sich im
Sattel zu halten, so völlig in Anspruch genommen wird, daß er keinen
Plan für seinen Ritt aufstellen kann,..."12.
Es könnte sich also in einer Demokratie der Effekt einstellen, daß
bei aller Konkurrenz um irgendwelche Positionen die Zielvorgaben aus
den Augen verloren werden. Trotzdem kann für Schumpeter die
Demokratie bei Abwägung aller Alternativen nur gewinnen. Doch ist
ihre Funktionsfähigkeit an folgende Voraussetzungen gekoppelt: an
hochqualifizierte Parteiarbeiter und Minister; an die Zügelung der
Staatsinterventionen in Wirtschaft und Gesellschaft; an die Existenz
einer hochgradigen Bürokratie; an ein hohes Maß demokratischer
Selbstkontrolle und an die Bereitschaft der Mehrheit sich diesen
Regeln zu beugen und sie zu akzeptieren. Schumpeters Theorie
resultierte aus der Erfahrung mit Massenpolitik und der Umwandlung
demokratischer Formen zu Faschismus bzw. Nationalsozialismus. Aus
diesem Hintergrund heraus ist seine "schlechte" Meinung von der
Mündigkeit der Bürger verständlich. Auch das hohe Maß der
demokratischen Selbstkontrolle, das von ihm gefordert wird und der
Schwerpunkt auf der Kompetenz der politischen Elite als
Anforderungen an eine demokratische Ordnung ist nachvollziehbar. Das
Webersche Modell als Vorbild ist unübersehbar, auch wenn in einigen
Punkten Differenz zwischen den beiden Theorien herrscht. Doch den
Kerngedanken der ökonomischen Theorie der Politik als Markt um
Tauschwerte wie Machterhalt oder Machterwerb haben beide
gemeinsam. Diese umfassende Darstellung der neueren
parlamentarischen Demokratie erntete jedoch nicht nur Ruhm. Auch
Kritik wurde laut. So würde Schumpeter den Demokratiebegriff zu sehr
auf die Führungsauswahl beschränken. Parteien, Verbände oder
Initiativen als Vermittlungsinstanzen zwischen Volk und Regierung
hätte er völlig vernachlässigt. Auch wurde angezweifelt, ob der
Begriff des Gemeinwohls wirklich als abhängige Variable anzusehen
sei, also als Resultat des Konkurrenzkampfes um politische Ämter.
Außerdem herrsche ein Widerspruch in der Theorie Schumpeters vor,
denn wie sollten die von ihm als unfähig titulierten Wähler befähigt
sein, die richtigen Führer zu wählen? Dieser Widerspruch wurde auch
als das "Schumpeterianische Dilemma" bekannt. Letztendlich wirft man
Schumpeter einen verengten Blick auf die ökonomische Theorie bei der
Definition des Demokratiebegriffs vor, denn die gesamte politische
Gestaltung außerhalb des Kampfes um politische Ämter und Positionen
bleibe unbeleuchtet. Aus diesen genannten Gründen avanciert
Schumpeters (von ihm selbst getaufte) realistische Demokratietheorie
mangels Realismus zum wirklichkeitsfremden Konzept. "Ihr entgehe,
daß Demokratie Markt und zugleich Form ist. Dort werden folglich
sowohl Güter als auch Argumente gehandelt und in ihr treten die
Wähler in mindestens zwei Rollen auf: in der des am
Kosten-Nutzen-Prinzip orientierten homo oeconomicus und der des
kommunikativ handelnden, verständigungsorientierten und am
intrinsischen Wert der Beteiligung interessierten Bürgers."13
2.3
Deutschland und die repräsentative
Demokratie 2.3.1 Deutschland nach 1871 -
Kaiserreich und Weimarer Republik Nach den bisherigen
theoretischen Überlegungen und Theorien haben wir hoffentlich dem
Leser nähergebracht, wie sich verschiedene Gelehrte die
idealtypische Form parlamentarischer Demokratie vorstellten. Nun
wollen wir herausarbeiten, wie sich diese theoretischen Gebilde in
der Praxis darstellten. Am naheliegenden Beispiel Deutschlands
zeigen wir die Entwicklung eines Landes von den Anfängen der
Demokratie in einem monarchistischen Regime bis hin zum
fortschrittlichen System des demokratischen Staates von heute
auf. Im frühen 19. Jh. stellte sich für viele Menschen die
Demokratie in ihrer Reinform dar. Es gab zwar schon Parteien, doch
hatten diese keine Parteiprogramme in dem heutigen Sinne. Ihre
Mitglieder fühlten sich sehr stark ein und derselben sozialen
Schicht verbunden. Die Organisation in Parteien hinderte sie
dementsprechend auch nicht daran, sich voll als Individuen in der
Pflicht ihrer Wähler darzustellen. Den Fraktionszwang, die
Parteirichtlinien, all die Beschränkungen, in deren Rahmen
heutzutage Politik betrieben wird, waren damals undenkbar. Doch mit
der Einführung des allgemeinen Wahlrechts in der zweiten Hälfte des
19. Jh. erfuhr diese Entwicklung eine jähe Wende. Die große Masse
der Unterpriviligierten benötigte zunehmend straffere
Parteienstrukturen, um ihren politischen Willen artikulieren zu
können. So entstand auch nach und nach eine Parteienkultur in
Deutschland. Gehemmt wurde die langsame Etablierung der
Demokratie in Deutschland allerdings aufgrund der immer noch
herrschenden aristokratischen Schicht, angeführt vom deutschen
Kaiser, der Parteien als absolut nutzlos ansah und sie
dementsprechend behandelte. Der Höhepunkt dieser Abwertung der
Parteiendemokratie gipfelten in den Sozialistengesetzen von 1884,
die eine deutliche Absage der herrschenden Klasse an die Demokratie
und ein großer Rückschritt Deutschlands auf dem Weg zu einer
fortschrittlichen Industrienation darstellten. Zwar gab es den
Reichstag, der durch geheime Wahlen ermittelt wurde, doch konnte man
bei einer Profiluntersuchung desselben nicht gerade von Pluralismus
sprechen. Es herrschten immer noch die alten Adelsfamilien, deren
Mitglieder unter dem Deckmantel der demokratischen Regierungsbildung
an die Macht kamen. Das damals aufstrebende Bürgertum wurde durch
Wohlstand und wirtschaftliche Macht ruhiggestellt. Aufgrund
dieser Entwicklung hatten die demokratischen Parteien im Deutschland
des 19. Jh., allen voran die SPD, keine Macht, sie hatten nie
gelernt, mit Macht und Verantwortung umzugehen. Sie waren nicht in
der Lage, Beschlüsse durch Kompromißbildung herbeizuführen oder zu
koalieren. Mit diesen Mängeln ausgestattet standen sie dann
plötzlich 1918/19 als "Nachlaßverwalter" der Monarchie vor einem
völlig verarmten und führungslosen Deutschland. Der erste
Weltkrieg war der Anfang vom Ende der Monarchie in Deutschland.
Durch ihn und die Novemberunruhen 1918 entstand die Weimarer
Republik, die sowohl auf demokratischen Grundprinzipien beruhte
(Wahlen, Parteiensystem, freie Meinung...) als auch durch eine
Verfassung bestätigt war. Diese frisch entstandene Demokratie der
Weimarer Republik mußte in der kurzen Zeit ihres Bestehens gleich
vor mehreren Gegnern verteidigt werden. Einmal waren da die alten
Anhänger der Monarchie, die alles versuchten, um die junge Republik
zu schädigen. Und dann kam natürlich der Druck sowohl von links als
auch von rechts. Sogar in der vielfältigen Parteienlandschaft des
Reichstages spiegelte sich dies wider. Außer der SPD konnte man nur
noch die liberale DDP und das katholische Zentrum als demokratisch
und republikbejahend einstufen. Durch die fehlende politische
Praxis der Parteien war es nicht möglich, auch nur eine stabile
Regierung zu bilden. In 14 Jahren wurde Deutschland von 20
Kabinetten regiert, nie saßen weniger als 11 Parteien im
Parlament14.
Ursache war das uneingeschränkte Verhältniswahlrecht, das einer
Partei auch schon bei weniger als fünf Prozent ermöglichte, in den
Reichstag einzuziehen. Dieses Problem hätten die Parteien
untereinander durchaus lösen können, doch dazu saßen einfach zu
viele antidemokratische Kräfte im Parlament, die sich nichts
sehnlicher wünschten als das Scheitern der Republik. Ein weiterer
kritischer Punkt war die Macht, ja fast schon Allmacht des
Reichspräsidenten. Er wurde direkt vom Volk gewählt und sollte
eigentlich als Gegenkraft zum Parlament bei der politischen Führung
des Landes mitwirken. Dieses Amt, in das man beliebig oft
hineingewählt werden konnte, hatte weitreichende Kompetenzen. So
ernannte und entließ der Reichspräsident Kanzler und Minister,
durfte, wann immer er wollte, das Parlament auflösen, hatte den
Oberbefehl über die Wehrmacht und, was wahrscheinlich am
bedeutsamsten war, hatte durch Art. 48 der Reichsverfassung die
Möglichkeit "...die...Grundrechte ganz oder teilweise außer Kraft
[zu] setzen"15.
Von diesen genannten Möglichkeiten machten die verschiedenen
Präsidenten auch oftmals Gebrauch, so daß eine konkrete Linie bei
der Regierbarkeit des Landes gar nicht möglich war. Zusätzliche
Probleme bekamen die demokratischen Kräfte im Land durch den
negativen Einfluß von Inflation 1923 und Weltwirtschaftskrise
1930/31. Diese Ereignisse nutzten Gegner der Demokratie aus, um das
Vertrauen der Bevölkerung in diese Demokratie zu schwächen und ihre
eigene Position ins Licht zu stellen. Und aus der Inkompetenz der
Parteien, den schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen und den
Schwächen der Verfassung heraus entstand dann 1933 das
nationalsozialistische Regime unter Führung Hitlers, das die
Demokratie in Deutschland für 12 Jahre auf Eis legte und die Welt in
einen Weltkrieg stürzte. Das Resultat dieses furchtbaren Ereignisses
waren ein zerstörtes Europa und über 50 Millionen Tote - und zwei
deutsche Staaten.
2.3.2 DDR In der sowjetischen
Besatzungszone des damaligen, vom Krieg völlig zerstörten
Deutschlands, entstand die nach sowjetischem Vorbild gegründete
sozialistische DDR. Anfänglich gab es jedoch noch
westlich-demokratische Züge. So lautete schon 1945 der sogenannte
Befehl Nr.2 der sowjetischen Befehlshaber, es sollten Parteien
gegründet werden. Tatsächlich entstanden, genau wie in den anderen
drei Besatzungszonen, sowohl CDU als auch SPD und LDPD (vergleichbar
der heutigen FDP). Die kommunistischen Machthaber hatten es anfangs
auf ein geeintes Deutschland abgesehen, natürlich unter der
Herrschaft des Proletariats, doch mit zunehmenden demokratischen
Tendenzen verfiel dieser Wunschtraum zu Staub. Nachdem erst die SPD
im Frühling 1946 mit der KPD zwangsvereinigt wurde und die neue
Partei in SED (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands) umbenannt
wurde, merkten auch die anderen großen Parteien in der sowjetischen
Besatzungszone, wie sie lamgsam aber sicher von kommunistischen
Kräften unterwandert und geschwächt wurden. Vor allem nach den
Wahlen im Herbst 1946, in denen die SED nur dritte Kraft hinter CDU
und LDPD wurde, gaben die politischen Führer der Sowjetunion das
Vorhaben vereintes Deutschland auf und gründeten am 7. Oktober 1949
die DDR. Alle vorhandenen Parteien wurden in einen Parteienbund, die
sogenannte "Nationale Front" zusammengeschlossen, deren politische
Führung die SED innehatte. Es entstand ein zentralistischer Staat
nach dem Leninschen Prinzip des demokratischen Zentralstaats. Nach
außen täuschten repräsentativ-demokratische Leitlinien wie geheime
Wahlen, die Volkskammer als Parlament, einen Ministerrat und
Abstimmungen bei politischen Entscheidungen über die wahren
zentralistischen Verhältnisse hinweg. Allerdings sah das Ganze von
Nahem betrachtet nicht mehr so demokratisch aus. Bei den Wahlen gab
es keine Alternativmöglichkeit, denn außer dem Parteienverbund der
Nationelen Front gab es keine weiteren Alternativen zur Auswahl. Die
politischen Entscheidungen wurden mehrheitlich von Ministerrat und
vor allem Staatsrat getroffen und dann in fertiger Fassung von der
Volkskammer abgesegnet. Die Sitze wurden nach einem Schlüsselprinzip
auf die einzelnen Parteien verteilt, wobei man natürlich stark auf
Linientreue achtete. Die Mandatsträger der einzelnen Parteien
hatten, sogar verfassungsmäßig festgelegt, keine freie
Entscheidungsmöglichkeit. Sie mußten sich den Entscheidungen der
SED-Spitze beugen. Es läßt sich wohl leicht herausarbeiten, daß
in der DDR jegliche Demokratieprinzipien fehlten. Es handelte sich
um einen rein diktatorisch geführten Staat, der nach außen, um seine
politische Akzeptanz nicht zu verlieren, demokratische Strukturen
aufwies. Ganz im Gegenteil dazu entstand im westlichen Teil des
geteilten Deutschlands der wohl erste langfristig tragbare
demokratische Staat auf deutschem Boden. 2.3.3
Bundesrepublik Deutschland - ein Idealbeispiel für repräsentative
Demokratie? Im folgenden werden wir die politischen
Eigenschaften des parlamentarischen Systems der Bundesrepublik
Deutschland erörtern. Das Hauptaugenmerk sei dabei auf die einzelnen
politischen Institutionen gerichtet, die am Entscheidungsprozeß
beteiligt sind. Dabei beschränken wir uns auf eine grobe
Abschätzung, da dieses Kapitel nur als Verständnishilfe und
Praxisbezug für unser eigentliches Thema dienen soll. Zu Anfang
einige allgemeine grundlegende Anmerkungen. In der Bundesrepublik
Deutschland wurde bei der Konzipierung des Grundgesetzes sehr von
den eher schlechten Erfahrungen der Weimarer Republik Gebrauch
gemacht. Es sollte nie wieder vorkommen, daß eine Partei oder eine
einzelne Person in der Lage sein könnte, die Demokratie zu
gefährden. Aus diesem Grund versuchte man soweit wie nur möglich die
Entscheidungsgewalten zu dezentralisieren und für jedes
Entscheidungsorgan Kontrollinstanzen einzuführen. Außerdem hielt man
seinerzeit die Stabilität für die wichtigste Eigenschaft einer
Regierung. Aus diesem Grund gibt es in der BR Deutschland die
sogenannte "Fünf-Prozent-Klausel". Diese Klausel besagt, entgegen
der Weimarer Verfassung, daß tatsächlich nur die Parteien in den
Bundestag einziehen dürfen, die bei einer Wahl über 5% der Stimmen
bekommen bzw. mindestens vier Direktmandate in den Wahlkreisen
erlangen. Dadurch bildete sich in den 50ern ein Drei-Parteien-System
aus CDU/CSU, SPD und FDP heraus. In den Spitzenzeiten der 70er Jahre
vereinigten diese drei Parteien bis zu 80% der Stimmen auf sich.
Anfang der 80er wurde die Parteienlandschaft durch die Grünen und
nach der Wiedervereinigung die PDS komplettiert. Die Parteien in
der Bundesrepublik Deutschland erhielten ohnehin einen besonderen
Stellenwert. Ohne sie war (und ist) die politische Willensbildung in
der Bevölkerung nicht mehr möglich. Nur durch sie kann eine gezielte
Rekrutierung des politischen Nachwuchs erfolgen. Auf diese Art und
Weise wurden die Parteien "...aus dem Bereich des
politisch-soziologischen in den Rang einer verfassungsrechtlichen
Institution erhoben."16
Langsam aber sicher entwickelte man sich von der parlamentarischen
zur Parteiendemokratie. Nun zu den einzelnen Institutionen des
politischen Raumes in Deutschland. Im Zentrum der politischen
Auseinandersetzungen steht der Bundestag. Er wird als einzige
Institution direkt vom Volk gewählt, und dies geschieht alle vier
Jahre. Ihm obliegen im wesentlichen vier zentrale Funktionen, die
auszufüllen seine Aufgabe ist. Als erstes wäre da die
Artikulationsfunktion zu nennen. Sie besagt, daß die im Volk
vorhandenen politischen Auffassungen im Bundestag Ausdruck finden
sollen. Es handelt sich um eine allgemein zu begreifende
Grundfunktion, die alle Bereiche des Regierens durchzieht. Die dafür
um so direkter zu greifende Wahlfunktion beinhaltet im Wesentlichen
den direkten und indirekten Einfluß des Bundestages (gemeinsam mit
Bundesrat) auf personelle Entscheidungen aller anderen
zentralstaatlichen Organe. Die dritte zentrale Funktion, besteht in
der Kontrolle des Handelns der jeweiligen Bundesregierung unter den
drei Gesichtspunkten der politischen Richtungskontrolle, der
Effizienzkontrolle und der Rechtskontrolle. Als Letztes wäre dann
noch die legislative Funktion als vierte der zentralen Funktionen zu
nennen. Sie beschreibt allgemein die Funktion der Gesetzgebung,
zumindest die Verantwortung, die der Bundestag dabei
trägt. Daraus ergibt sich der erste große Unterschied zur
Weimarer Republik. Er liegt im Dualismus zwischen Parlamentsmehrheit
und Parlamentsopposition. In Weimar konnte man von keiner
kontrollierenden und demokratisch anerkannten Opposition sprechen
(siehe Kap. 2.3.2). Aus diesem Grund war es dem Reichstag auch kaum
möglich, diese Grundfunktionen nur annähernd auszufüllen. Jedoch hat
auch der Bundestag seine kleinen Probleme. Das erste liegt in der
großen Zahl der Abgeordneten, die eine eindeutige Mehrheitsmeinung
kaum möglich machen. Aus diesem Grund ist man dazu übergegangen,
diese Vielfalt in Fraktionen (logischerweise Parteien bzw.
Regierung/Opposition) zu bündeln ,um - allerdings auf Kosten der
Freiheit des Einzelnen - zu Kompromissen zu gelangen. Man spricht in
diesem Fall auch von einem Fraktionenparlament. Wenden wir uns
nun in aller Kürze drei anderen wichtigen Institutionen der
bundesstaatlichen Repräsentativdemokratie zu. Der Bundesrat stellt
das Gegengewicht zum Bundestag dar. Er setzt sich aus den Gesandten
der jeweilgen Landesregierungen zusammen. Diese Zusammensetzung
erfolgt nicht absolut größen- oder bevölkerungsproportional, denn
dadurch wären Länder wie Bremen oder Hamburg bei einer
Größeneinteilung, das Saarland beispielsweise nach einem
Bevölkerungsschlüssel in ihrem Mitspracherecht eingeschränkt und
benachteiligt. So senden große Bundesländer wie Bayern oder
Baden-Württemberg jeweils sechs Mitglieder in den Bundesrat,
kleinere Länder abgestuft bis zu drei Abgeordnete (z.B. Hamburg,
Berlin). So ist eine etwaige Größeneinteilung vorgenommen worden,
die in ihrer Struktur jedoch niemanden benachteiligt. Der Bundesrat
agiert als reines Kontrollorgan für den Bundestag, indem er
Gesetzesbeschlüsse desselben verwehren kann. Jedes Gesetz muß zur
Prüfung durch den Bundesrat gehen. Dabei sind die Abgeordneten nicht
ihrer Partei, wohl aber ihrem Land verpflichtet. Es fürfen nur
einstimmige Meinungen für jedes Land abgegeben werden. In seiner
Funktion trägt der Bundesrat zusätzlich zum System der dezentralen
Entscheidungsgewalt bei, welches in Deutschland, aus den Erfahrungen
der Weimarere Republik
resultierend, praktiziert wird. Nun kommen wir zur
Bundesregierung. Sie setzt sich aus vom Bundeskanzler
vorgeschlagenen und vom Bundespräsidenten gewählten Ministern
zusammen. Die Größe der Bundesregierung ist nicht festgelegt, sie
variiert je nach Ansicht des Kanzlers. Die Minister sollten bei
ihrer Arbeit drei grundlegenden Prinzipien folgen. Als erstes gilt
das sogenannte Kanzlerprinzip. Es besagt nichts anderes, als das die
allgemeine politische Richtung vom Kanzler vorgeschrieben wird. Nur
in diesem Rahmen sollte sich die Arbeit der Minister bewegen. Kommt
es doch zu einem Spannungsverhältnis, so ist jeder Minister selbst
für sein Ressort zuständig, er muß verantworten wer was wie getan
hat und warum. Hier wirkt das Ressortprinzip. Als letztes folgt die
Bundesregierung noch dem Kollegialprinzip, was bedeutet, daß bei
Meinungsverschiedenheiten zwischen mehreren Ministern die gesamte
Bundesregierung darüber entscheidet, welche Meinung nach außen
vertreten wird. Sie hat damit mehr Machtbefugnisse, als dies in der
Weimarer Republik die Regierung hatte, eine Ausnahme im
"deutsch-deutschen" Vergleich. Als letztes gehen wir noch etwas
näher auf den Bundespräsidenten ein. Er wird durch die extra dafür
zusammenkommende Bundesversammlung auf fünf Jahre gewählt und hat
die Möglichkeit einer Wiederwahl. Nur eine absolute Mehrheit macht
aus dem vorläufigen ein endgültiges Ergebnis. Die Funktion des
Bundespräsidenten, übrigens auch aus historischer Erfahrung mit der
Weimarere Republik heraus, ist es im allgemeinen, Deutschland im
Ausland zu repräsentieren, sowie formal gewisse Ernennungsfunktionen
innezuhaben. Anders als sein Pendant, der Reichspräsident, der, wie
es ihm gefiel, das Parlament und den Reichstag auflöste, darf der
Bundespräsident nur in zwei Fällen aktiv in die politischen
Entscheidungen eingreifen. Er besitzt ein Auflösungsrecht des
Bundestages für den Fall, daß der Bundeskanzler bei der Wahl keine
absolute Mehrheit erringen kann sowie ein Vertrauensantrag des
Kanzlers scheitert. Ansonsten beschränken sich seine
innenpolitischen Aktivitäten auf das Ansprechen heikler Themen sowie
das verbale Kommentieren anderer Leistungen. Diese Darstellung
der historischen und aktuellen Verhältnisse der
Repräsentativdemokratie in Deutschland soll dem Leser einen
praktischen Einblick geben, um dadurch die an späterer Stelle
aufgegriffenen Vor- bzw. Nachteile einer parlamentarischen
Demokratieform besser nachvollziehen zu können.
3. Plebiszitäre
Demokratie 3.1 Einführende
Bemerkungen
Direkte Demokratie ist die ursprünglichste Form des
mehrheitsgestützten Regierens. Lange bevor die Institutionalisierung
der Demokratie im antiken Athen einsetzte, wurden in Stämmen,
Dörfern und Familien Entscheidungen durch Abstimmung getroffen. Auch
heute noch existiert in vielen ursprünglich lebenden Stämmen direkte
Demokratie, wenn sich die Bewohner zur Abstimmung versammeln. Dazu
ist natürlich anzumerken, daß diese Formen des Mehrheitsentscheids
unseren heutigen Vorstellungen von Demokratie nicht mehr
entsprechen. Zum einen läuft die Abstimmung natürlich in einer Form
ab, die keineswegs mit der hochinstitutionalisierten direkten
Demokratie westlicher Prägung vergleichbar ist. Die Abstimmung
erfolgt in einem überschaubaren Kreis bei Anwesenheit vor Ort, nicht
in einem mehre Quadratkilometer großen Gebiet. Es gibt kein
Wahlgeheimnis und auch von einer ,,gleichen Wahl" kann nicht
gesprochen werden. Oft erstreckt sich die ,,Wahlbevölkerung" nur auf
Menschen eines bestimmten Geschlechts, bestimmter Herkunft oder
eines bestimmten Alters. Dazu ist aber anzumerken, daß dies kein
Problem der direkten Demokratie, sondern der vorherrschenden Kultur
ist. Die gleichen Einschränkungen gelten auch im übrigen sozialen
Leben. Lange Zeit war direkte Demokratie - so eingeschränkt sie
auch gewesen sein mag - die einzige Form der Mitbestimmung durch das
Volk. Ihr gegenüber standen die autoritär geführten Gesellschaften.
Erst in der zweiten Hälfte unseres Jahrtausends wurde die
repräsentative Demokratie zur beherrschenden Demokratieform auf der
Welt. Mit der Verwestlichung vieler Kulturen und der Entstehung von
Staaten, wo das Leben sich vorher vor allem auf Stammes-, Clan und
Sippenebene abspielte, geriet die direkte Demokratie fast völlig aus
dem Blickfeld. Der Trend schien in Richtung der repräsentativen
Demokratie zu gehen. Zwar kennen viele Staaten plebiszitäre
Elemente, Bedeutung erlangte die direkte Demokratie in der
westlichen Welt aber nur in der Schweiz. Erst in jüngster Zeit
ist sie auch in Deutschland wieder zurück ins Blickfeld geraten. Mit
den Reformbewegungen, die ab Ende der sechziger und Anfang der
siebziger Jahre das politische Leben in Deutschland umkrempelten,
kam auch die Idee der direkten Mitbestimmung aller, die Abstimmung
durch das Volk, wieder in den Mittelpunkt des Interesses.
Unterschiedliche politische Strömungen haben sich seitdem für mehr
plebiszitäre Elemente auf Landes-, Bundes und kommunaler Ebene stark
gemacht. Dabei ist leider festzustellen, daß die Bemühungen oft
nicht nur von idealistischen Demokratievorstellungen, sondern auch
von handfestem politischen Kalkül beeinflußt werden. Befürworter und
Gegner direkter Demokratie wechseln schnell. Fürsprecher werden zu
Warnern und umgekehrt, sobald sich die Machtverhältnisse geändert
haben. Insgesamt ist aber festzustellen, daß vor allem seit
Beginn der 90er Jahre eine Vielzahl von direktdemokratischen
Elementen in Deutschland eingeführt worden ist. Im folgenden soll
das grundlegende Muster direkter Demokratie in Deutschland
aufgezeigt und anhand eines Beispiels erörtert werden. Daneben soll
die Bedeutung plebiszitärer Elemente auf Bundesebene besprochen
werden. Dazu nötig ist ein Exkurs über die direkte Demokratie der
Weimarer Republik, der zum Verständnis der aktuellen Diskussion über
mehr plebiszitäre Elemente auf Bundesebene notwendig
ist. 3.2
Grundlagen direkter Demokratie - allgemeine Theorien
3.2.1 Jean-Jacques
Rousseau Jean-Jacques Rousseau (1712 bis 1778) wird
häufig als ein früher Verfechter direktdemokratischer Ideen genannt.
In der Tat entwirft er in seinen Theorien den Gedanken einer
radikalen Volkssouveränität17.
Das Volk besitzt die absolute Souveränität und übt diese auch aus.
Dies geht soweit, daß durch diese Souveränität des Volkes auch die
Selbstbestimmung des Individuums eingeschränkt werden kann.
Jean-Jacques Rousseau kennt daher keine Grund- und Menschenrechte.
Allerdings ist jedes staatliche und gesetzgebende Handeln dem
Interesse und dem Wohl des Volkes verpflichtet. Damit unterscheidet
sich dieser ,,Volkstotalitismus" vom Absolutismus. Die absolute
Souveränität, so Rousseau, kann und soll auch nicht an
Repräsentanten abgegeben werden. Sie kann nicht delegiert werden.
Souverän ist für Jean-Jacques Rousseau nur, wer immer
souverän ist. Deshalb behauptet er auch: ,,Jedes Gesetz, das das
Volk nicht beschlossen hat ist nichtig."18
Eine Regierung darf es für ihn zwar geben, diese ist aber nur für
die Exekutive zuständig. Sie ist ein reines Vollzugsorgan und
jederzeit dem Volk Rechenschaft pflichtig. Die klassische
Gewaltenteilung kennt Jean-Jacques Rousseau nicht, für ihn würde
damit zerstückelt, was zusammengehört. Jean-Jacques Rousseau
bezeichnet sich selbst aber nicht als Anhänger der Demokratie,
sondern als Befürworter der Republik. Für ihn kann auch eine
Monarchie republikanisch sein, wenn sie im Auftrag des Souveräns
handelt. Wie Aristoteles unterscheidet er Aristokratie, Monarchie
und Demokratie. Von Demokratie spricht er, wenn mehr Leute ein
öffentliches Amt begleiten, also an der Exekutive mitwirken, als
umgekehrt. Von einer Aristokratie dagegen, wenn dies nicht der Fall
ist aber mehr als eine Person. Für den Fall, daß der Souverän die
Macht einem einzelnen anvertraut, spricht er von einer Monarchie.
Die Bundesrepublik Deutschland wäre nach dieser Definition also
keine Demokratie, sondern eine Aristokratie. Allerdings
bezeichnet Jean-Jacques Rousseau selbst diese Form der Demokratie
als nahezu unmöglich. ,,Wenn es ein Volk von Göttern gäbe, würde es
sich demokratisch regieren", schreibt er19.
Für die Welt, in der er lebt, empfiehlt er dagegen gemäßigtere
Staatsformen. So spricht er sich für einen
plebiszitär-republikanischen Staat mit einem Monarch an der Spitze
als Herrschaftsform für Frankreich aus. Er ist daher nur begrenzt
als Fürsprecher direktdemokratischer Ideen zu sehen. Das liegt
nicht zuletzt daran, daß sein ideales Demokratiemodell eine Reihe
von Problemen aufwirft. Das Fehlen von Grundrechten wurde bereits
angesprochen. Darüber hinaus ist dieses oben beschriebene Modell nur
in Kleinstgemeinschaften anzuwenden. Schon eine Hansestadt wäre für
die Durchführung einer Demokratie im Sinne von Jean-Jacques Rousseau
zu groß. Hinzu kommt, daß er die Beratung des Volkes bei der
Gesetzgebung durch Berater fordert. Hier ergibt sich aber die
Gefahr, daß diese Berater letztendlich die Macht im Staate haben und
den eigentlichen Souverän, das Volk, lenken. Abschließend läßt
sich sagen, daß Jean-Jacques Rousseau nur bedingt als Verfechter
einer direkten Demokratie heranzuziehen ist. Er hat aber zweifellos
die theoretischen Grundlagen dafür geliefert.
3.2.2 Karl Marx Generell ist festzustellen, daß man in
der Literatur nur verhältnismäßig wenig direktdemokratische Ideen
findet. Dies mag damit zu tun haben, daß plebiszitäre Elemente lange
Zeit nicht oder nur schwer durchführbar waren. Erst die moderne
Technik machte regelmäßige Abstimmungen ohne allzu großen Aufwand
möglich. Eine Philosoph, der bereits relativ früh ein plebiszitär
geprägtes Demokratiemodell aufstellte, ist Karl Marx (1818 - 1883).
Marx vertritt im wesentlichen das Konzept einer sozialistisch
revolutionären Direktdemokratie20.
Während er in ,,Das Kapital" auf die Demokratie nicht eingeht, sind
vor allem seine tagespolitischen Schriften aufschlußreich. Besonders
setzt er sich mit der Pariser Kommune des Jahres 1871 auseinander.
In ,,Der Bürgerkrieg in Frankreich" beschreibt er diese. Die Kommune
besteht aus den durch allgemeines Wahlrecht gewählten Stadträten.
Sie hatte legislative und exekutive Befugnisse. Auch Polizei und
Verwaltung unterstanden ihr. Sonderrechte für Ämterinhaber und
Beamte gab es nicht mehr, das stehende Heer sollte durch ein
bewaffnetes Volk ersetzt werden. Auch die Richter wurden abgesetzt.
Nach den Vorstellungen der Kommune sollen die Richter demokratisch
gewählt werden. Die Beschreibungen von Karl Marx zu der Pariser
Kommune sind sehr umstritten. Sie gelten als subjektiv und
unkritisch gegenüber den Kommunen. Es ist aber davon auszugehen,
daß Karl Marx aus seinen Eindrücken über die Pariser Kommune das
Rätesystem entwickelte, das ebenfalls als sozialistische
revolutionäre Direktdemokratie bezeichnet werden kann. Diese Demokratieform hat neun
Hauptideale: 1.
Die basisnahe Organisation in für den Bürger überschaubare
Einheiten, etwa den Betrieb. 2. Die Exekution des
Basiswillens. Danach ist die einzige Aufgabe von Behörden und
Politikern die Umsetzung des von der Basis zum Ausdruck gebrachten
Willens. 3. Zudem sollten alle Ämter durch Direktwahl besetzt
werden. Der Umweg über Kommissionen, ein Parlament oder Vertreter
sollte nicht gewählt weden. 4. Die Volksvertreter haben nach
diesem Modell ein imperatives Mandat, dies heißt nicht nur, daß sie
statt ihrem Wissen und Gewissen dem Volkswillen verpflichtet sind,
sondern auch, daß sie jederzeit wieder abgewählt werden
konnten. 5. Als fünftes Ideal stand die Besoldung der
Staatsdiener und Volksvertreter nach dem Durchschnittseinkommen. Die
Staatsbediensteten sollten Arbeiterlöhne erhalten und durch die
Abschaffung einer Privilegierung sollte der Abstand zwischen Volk
und Regierenden vermindert werden. 6. Institutionelle Sperren
sollten Bürokratisierungstendenzen und eine Verselbständigung der
Führungsschicht verhindern. Dazu zähle beispielsweise die
Ämterrotation, nach der die Posten immer nur kurz besetzt
würden. 7. Karl Marx forderte zudem, daß die Räte die
Sozialstruktur des Volkes wiederspiegeln. Dies bedeutete konkret,
daß ein Großteil der Räte Arbeiter gewesen wäre. 8. Um eine
möglichst egalitäre und uniforme Gesellschaft zu erhalten, sollte
die Organisation von Interessen in Parteien und Verbänden verboten
werden. Auch eine Gewaltenteilung und Pluralismus sollte es nicht
geben. 9. Als letztes Ideal wäre das universalistische
Politikverständnis zu nennen. Danach beziehen sich die
direktdemokratischen Ideale nicht nur auf die Politik, sondern auch
auf die Wirtschaft und die Gesellschaft. Karl Marx strebte damit
eine Totalpolitisierung der Gesellschaft an. Für Karl Marx ist
diese Demokratieform vor allem ein Mittel zur Erreichung des
Kommunismus. Der wissenschaftliche Gehalt ist daher auch umstritten.
,,Unter rein wissenschaftlichen Gesichtspunkten ist die Theorie der
revolutionären Direktdemokratie auf brüchigen Pfeilern gebaut...",
schreibt etwa Manfred G. Schmidt in ,,Demokratietheorien"21.
Es wird diesem Modell vor allem vorgeworfen, daß es nur in kleinen,
überschaubaren Einheiten funktioniere. Kritiker berufen sich vor
allem darauf, daß es auf der Welt keine einzige Räteherrschaft über
einen längeren Zeitraum gab.
3.3
Direkte Demokratie in Europa und der Welt
Unter den westlichen Demokratien gibt es eine ganze Reihe, die
auch auf nationaler Ebene direktdemokratische Elemente kennen,
darunter neben der Schweiz vor allem Italien, Frankreich, Irland,.
Dänemark, Australien und Neuseeland22.
Man kann diese Staaten grob gesprochen in zwei Gruppen unterteilen.
In der einen werden direktdemokratische Elemente vor allem bei
wichtigen, weitreichenden Entscheidungen angewandt. Dies ist etwa in
Frankreich, in Irland und in Schweden der Fall. So stimmten die
Bürger Frankreichs 1960 über das Ende des Algerien-Krieges ab, die
Schweden 1980 über den Ausstieg aus der Kernenergie und die Iren
entschieden 1986 über das in dem katholischen Land heftig
umstrittene Thema Scheidungsrecht. Dagegen befassen sich die
Bürger Australiens, Neuseelands, vor allem aber der Schweiz auch mit
"banaleren" Themen. So gab es zwischen 1945 und 1989 in Australien
23 und in Neuseeland 17 Abstimmungen. In der Schweiz gab es im
gleichen Zeitraum sogar 227 Referenda23.
Als Vorreiter in Sachen direkter Demokratie soll auf die Situation
in der Schweiz im folgenden etwas näher eingegangen werden. Die
Schweiz kennt auf nationaler Ebene vier verschiedene
Beteiligungsmodelle, nämlich das fakultative Gesetzesreferendum, die
Verfassungsinitiative, das fakultative Staatsvertragsreferendum und
das obligatorische Referendum24.
Das älteste von ihnen ist das fakultative Gesetzesreferendum, das
bereits 1874 eingeführt wurde. Danach können vom Parlament erlassene
Gesetze und Bundesbeschlüsse durch eine Volksabstimmung zu Fall
gebracht werden. Dafür müssen 50 000 Stimmbürger oder acht Kantone
sich - per Unterschrift - für eine Abstimmung entscheiden. 1891
wurde die Verfassungsinitiative eingeführt, die den Bürgern das
Recht gibt, eigene Vorschläge für eine Verfassungsänderung
einzubringen und zu beschließen. Werden für einen Gesetzesentwuft
100 000 Unterschriften gesammelt, müssen Parlament und Regierung
darüber beraten. Lehnen sie den Vorschlag ab, muß der Gesetzentwurf
dem Volk vorgelegt werden, das dann darüber beschließt. Als drittes
direktdemokratisches Element wurde 1921 die Einführung eines
fakultativen Staatsreferendums beschlossen. Danach ist eine
Volksabstimmung auch über unbefristete internationale Verträge und
den Beitritt der Schweiz zu internationalen Organisationen sowie die
multilaterale Rechtsvereinheitlichung möglich. Das obligatorische
Referendum wurde 1949 eingeführt und erzwingt eine Volksabstimmung
über alle Verfassungsänderungen und nicht auf die Verfassung
gestützte dringliche Beschlüsse. Letzterer könnte etwa eine Art
Notstandsgesetz sein, wie es während der Weltwirtschaftskrise 1929
erlassen wurde. Um die Reaktionsfähigkeit des Staates zu erhalten,
kann ein solches Gesetz vom Parlament allein erlassen werden. Es muß
sich nach einem Jahr aber einer Volksabstimmung stellen und kann
dann vom Volk außer Kraft gesetzt werden. Im Unterschied zur
Verfassungsinitiative kommt der Gesetzesentwurf hier nicht aus dem
Volk, sondern vom Parlament. Die wahlberechtigte Bevölkerung muß
aber abstimmen, und die Entscheidung der Volksabstimmung ist
bindend. Eine Gesetzesinitiative für "normale" Gesetze gibt es in
der Schweiz auf Bundesebene nicht. Das fakultative
Gesetzesreferendum kann nur ein Veto gegen ein vom Parlament
beschlossenes Gesetz aussprechen. Auf Kantons- und kommunaler Ebene
gibt es aber teilweise sehr viel weiter reichende
direktdemokratische Elemente. So müssen in einigen Kantonen größere
Ausgaben von einem Finanzreferendum bestätigt werden. Nach
Meinung von Manfred G. Schmidt lassen sich aus der Beobachtung des
Schweizer Modells einige
Erkenntnisse gewinnen25.
Zum einen stellt er fest, daß viele Partizipationsmöglichkeiten
nicht genutzt werden. Gerade bei komplizierteren, eine hohe
Fachkompetenz veraussetzenden Entscheidungen, hielten die Bürger
sich zurück. Ergebnis der starken direktdemokratischen Elemente
seien auf der einen Seite einer Verkomplizierung und Verteuerung des
Gesetzgebungsverfahrens. Andererseits steige durch die
Volksabstimmung die Legitimität der Entscheidungen. Zudem hätten die
Plebiszite eine integrative Wirkung, nicht zuletzt weil die
Regierung und das Parlament von vornherein dazu gezwungen sind, alle
Seiten mit einzubeziehen um ein späteres Referendum zu
verhindern. Er betont aber gleichzeitig, daß die Erfahrung mit
direkter Demokratie nur bedingt übertragbar ist, weil sie stark vom
politischen System, der politischen Tradition und der Mentalität
abhängig ist.
3.4
Plebiszitäre Demokratie in Deutschland
3.4.1 Rückblick auf
Weimar - ein Argument gegen die Volksabstimmung Von den
Gegnern plebiszitärer Elemente wurden vor allem die angeblich
schlechten Erfahrungen in der Weimarer Republik angeführt. Zwischen
1919 und 1933 gab es insgesamt acht Volksbegehren auf Reichsebene,
von denen aber nur zwei zur Abstimmung gelangten, nämlich derjenige
zur Fürstenenteignung und derjenige zum Youngplan.26
Erfolgreich war keines der beiden Unterfangen, die direkte
Demokratie hatte daher letztendlich auf die Gesetzgebung der
Weimarer Republik keinen Einfluß. 1919 wurden in die Weimarer
Reichsverfassung - vor allem auf Drängen der liberalen Parteien -
diverse direktdemokratische Elemente aufgenommen27.
Dazu gehörte zum einen die Volksgesetzgebung. Hier konnte das Volk
ein außerordentliches Gesetzgebungsverfahren in Gang bringen. Dazu
mußten zehn Prozent der Stimmberechtigten einem ausgearbeiteten
Gesetzentwurf durch Unterschrift zustimmen. Der Reichstag hatte dann
ebenfalls über diesen Gesetzentwurf zu beschließen. Wurde er vom
Parlament abgelehnt, kam es zu einem Volksentscheid. Bei der
Abstimmung entschied die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Es konnte
nur mit Ja oder Nein abgestimmt werden, das Parlament konnte also
keinen Alternativvorschlag unterbreiten. Ein Beschluß des
Reichstages konnte vom Volk aber nur dann außer Kraft gesetzt
werden, wenn sich die Mehrheit der Stimmberechtigten an der
Abstimmung beteiligte. An dieser Hürde scheiterten auch die einzigen
beiden zur Abstimmung gelangten Volksabstimmungen. War der
Gesetzentwurf verfassungsändernd wurde aus dem Beteiligungs- ein
Zustimmungsquorum, es mußte also die Hälfte der Wahlberechtigten
zustimmen. Die
Initiatoren der Volksbegehren waren kamen von den radikalen
linken und rechten Parteien, aber auch aus Verbänden und -
wenngleich seltener - aus den Systemparteien, wie der SPD. Der
Volksentscheid gegen den Youngplan etwa wurde von den rechten
Parteien, insbesondere der NSDAP und der DNVP boykottiert. Der
Youngplan sah vor, daß die deutschen Reparationszahlungen nach dem
ersten Weltkrieg durch eine 59 Jahre dauernde Zahlung von
durchschnittlich jährlich zwei Milliarden Goldmark vorgenommen
werden sollten. Zudem wurde eine 5½ prozentige Anleihe über rund 300
Millionen US-$ herausgegeben. Die rechtsradikalen Kräfte lehnten
diesen Plan ab, weil sie die Kriegsschuld Deutschlands als nicht
gegeben betrachteten28.
Sie legten ein ,,Freiheitsgesetz" vor, daß die Annahme des
Versailler Vertrags und die Anerkennung der Kriegsschuld rückgängig
machen sollte, daneben der Regierung verbieten sollte,
Zugeständnisse an ausländische Mächte zu machen und sogar eine
Zusammenarbeit mit dem Ausland durch Politiker unter Strafe zu
stellen. Das Parlament lehnte den Gesetzesentwurf mit deutlicher
Mehrheit ab. Bei der Abstimmung sprachen sich eine Mehrheit der
Wahlberechtigten für das ,,Freiheitsgesetz" der nationalen Parteien
aus. Nur 5,4 Prozent stimmten mit Nein. Dies läßt sich vor allem
damit erklären, daß die Gegner des Gesetzesentwurfs - vor allem die
linken und die Systemparteien - ihre Anhänger zum Boykott aufgerufen
hatten. Aufgrund der geringen Wahlbeteiligung von 14,9 Prozent war
der Volksentscheid aber gescheitert. Die Initiatoren des zweiten
zur Abstimmung gelangten Volksentscheids kamen dagegen aus dem
linken Spektrum, vor allem aus den Reihen der Sozialdemokratischen
Partei Deutschlands (SPD) und der Kommunistischen Partei
Deutschlands (KPD). Mit dem Volksentscheid sollten die Fürsten, die
in manchen Teilen Deutschlands bis zu 55 Prozent des Grundes
beherrschten, entschädigungslos enteignet werden29.
Von der Umverteilung sollten insbesondere Erwerbslose,
Kriegsbeschädigte, Inflationsopfer und andere Benachteiligte
profitieren. Ende 1925 wurde mit der Einleitung einer
Volksabstimmung begonnen. Im März 1926 hatten die Initiatoren mit
12,5 Millionen Unterschriften dreimal so viele wie notwendig
gesammelt. Der Volksentscheid in Juni 1926 scheiterte aber wie der
zum Young-Plan an der zu geringen Beteiligung. Auch hier kam es
wieder zu einem Boykottaufruf der Gegner dieser
Abstimmung. Lediglich der Vollständigkeit halber seinen neben der
gerade dargestellten Form des Volksentscheids mit Volksbegehren noch
das appellatorische Plebiszit, bei dem fünf Prozent der
Stimmberechtigten die Abstimmung des Volkes über ein vom Parlament
beschlossenes Gesetz erzwingen konnte30,
genannt. Dieses Verfahren wurde allerdings kein einziges Mal
angewandt. Ebenfalls niemals genutzt wurden der Volksentscheid
auf Antrag des Präsidenten, der Volksentscheid auf Antrag von 1/3
der Parlamentarier des Reichstages und der Volksentscheid auf Antrag
des Reichsrates. Die Kritik an der direkten Demokratie in der
Weimarer Republik geht dabei in zwei verschiedene Richtungen. Die
eine kritisiert, die Auseinandersetzungen über die Volksabstimmungen
hätten die Gräben zwischen den politischen Lagern weiter
aufgerissen. Durch die Polemik, mit der sie geführt wurden, hätten
sie zur Zerrüttung und damit zum Untergang der Weimarer Republik
entscheidend beigetragen. Claus-Henning Obst gesteht dies in seiner
Dissertation über die Chancen direkter Demokratie in der
Bundesrepublik Deutschland auch teilweise ein31. Ein
zweiter Kritikansatz ist die Erfolglosigkeit der
direktdemokratischen Bemühungen. Kein einziger Antrag hatte
Erfolg32.
Dies liegt aber nicht zuletzt an den hohen Anforderungen. So mußte
sich mindestens die Hälfte der Wahlbevölkerung an der Abstimmung
beteiligen. Dies gestaltete sich vor allem deshalb als äußerst
schwierig, weil die Gegner der Anträge ihre Anhänger dazu aufriefen,
sich nicht an der Wahl zu beteiligen. So kam es, daß etwa 1924 beim
Volksentscheid zur Fürstenenteignung die Abstimmung trotz einer
Mehrheit dieser nicht gewertet wurde. Durch den Boykott spiegeln
die Ergebnisse der Abstimmungen in keinster Weise den tatsächlichen
Willen des Volkes wieder. Eine sachliche Auseinandersetzung ist
damit nicht gegeben. Für die Initiatoren war es nicht wichtig zu
überzeugen, sondern vor allem, möglichst viele Leute an die
Wahlurnen zu bringen. Das erklärt auch die Polemik, mit der die
Auseinandersetzungen geführt wurden. Besonders bedenklich ist
dabei die Tatsache, daß das Wahlgeheimnis hier nicht mehr besteht.
Denn es ist zwar nicht nachzuvollziehen, wie abgestimmt wird, aber
durchaus, wer dem Boykott-Aufruf nachkommt. Bedenkt man, daß viele
Menschen von den Fürsten, über deren Enteignung abgestimmt werden
sollte, finanziell abhängig waren, wird die gesamte Problematik der
Direkten Demokratie in der Weimarer Republik deutlich. Wer auf dem
Weg zur Wahlurne gesehen wurde, riskierte eventuell seine
Arbeitsstelle, für viele ein zu hohes Risiko. Nicht zuletzt aus
diesen Erfahrungen heraus haben die meisten modernen Volksabstimmung
daher kein Beteiligungsquorum mehr, sondern ein
Zustimmungsquorum. Es ist festzustellen, daß diese Kritik nicht
direkt nach dem Krieg, sondern erst in späteren Jahren aufkam33.
3.4.2
Direkte Demokratie im Grundgesetz - rechtliche
Voraussetzungen Direkte Demokratie kommt im 23.Mai 1949
in Bonn - Bad Godesberg von der verfassungsgebenden Versammlung
beschlossenen Grundgesetz allein im Artikel 29, Absatz 2 vor. Darin
heißt es: ,,Maßnahmen zur Neugliederung des Bundesgebiets ergehen
durch Bundesgesetz, das der Bestätigung durch Volksentscheid bedarf.
Die betroffenen Länder sind zu hören". Mit Ausnahme dieses Artikels
kommen direktdemokratische Elemente auf Bundesebene nicht vor.
Dieser Artikel wurde bisher ein einziges Mal angewandt, nämlich bei
der gescheiterten Zusammenlegung der Bundesländer Berlin und
Brandenburg. Die bereits 1958 durchgeführte Fusion der Länder
Württemberg-Baden, Württemberg-Hohenzollern und Baden stützte sich
dagegen auf den Artikel 118, in dem das Mitbestimmungsrecht des
Volkes für eine Umgestaltung der Landesgrenzen dieser (ehemaligen)
Bundesländer wieder eingeschränkt wurde. Es heißt darin: ,,Die
Neugliederung in dem die Länder Baden, Württemberg-Baden und
Württemberg-Hohenzollern umfassenden Gebiete kann abweichend von den
Vorschriften des Artikels 29 durch Vereinbarung der beteiligten
Länder erfolgen. Kommt eine Neugliederung nicht zustande, so wird
die Neugliederung durch Bundesgesetz geregelt, das eine
Volksbefragung vorsehen muß. Nach Ansicht einiger
Verfassungsrechtler schließt das Grundgesetz direktdemokratische
Mitbestimmung sogar aus34.
Diese Meinung stützt sich vor allem auf den Inhalt des Artikel 20
Absatz 2. Dort heißt es: ,,Alles Staatsgewalt geht vom Volke aus.
Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere
Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der
Rechtsprechung ausgeübt". Da der Artikel 79, Absatz 3 eine Änderung
der Artikel eins und 20 verbietet, würde dies plebiszitäre Elemente
nicht nur nach jetzigem Stand der Verfassung sondern generell
unmöglich machen. Als Beleg für diese Rechtsauffassung wird das
Urteil des Bundesverfassungsgerichts über Volksbefragungen zur
atomaren Aufrüstung am 30. Juli 1958 gewertet. Das
Bundesverfassungsgericht erklärte die geplanten Volksbefragungen in
Hamburg, Bremen und Teilen Hessens damals für nicht
verfassungskonform. Die damalige Bundesregierung unter Bundeskanzler
Konrad Adenauer drängte darauf, das Urteil auch zu einem Urteil
gegen plebiszitäre Elemente zu machen. Der zweite von drei
Kritikpunkten war der Eingriff der Länder in ein ausschließlich der
Bundesgesetzgebung unterliegendes Gebiet. In Artikel 73 heißt es:
,,Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über: 1. die
auswärtigen Angelegenheiten sowie die Verteidigung einschließlich
des Schutzes der Zivilbevölkerung. [...]" Als dritten
Anklagepunkt gegenüber Hessen, Bremen und Hamburg sah die
Bundesregierung eine Verletzung des Bundesratsprinzips. Durch die
Volksabstimmung werde den Vertretern der Länder im Bundesrat eine
unzulässige Weisung erteilt. Die Frage nach der Zulässigkeit
direkter Demokratie auf Bundesebene war also nur einer von drei
Anklagepunkten. Trotzdem sehen Gegner plebiszitärer Elemente in dem
Urteil ein Verbot direkter Demokratie auf Bundesebene. In seiner
Dissertation über Chancen direkter Demokratie in der Bundesrepublik
Deutschland zitiert Claus-Henning Obst den damaligen Innenminister
Gerhard Schröder (CDU) mit den Worten: ,,Nach dem in unserem
Grundgesetz verankerten Prinzip der repräsentativen Demokratie
äußert das Volk seinen Willen durch das von ihm gewählte Parlament.
Unmittelbare plebiszitäre Äußerungen der Bundesgewalt durch das Volk
kennt die Verfassung der Bundesrepublik in bewußter Abkehr früherer
Verfassungsformen nicht. Volksbefragungen sind aber eine Form des
Plebiszits und daher unzulässig"35. Dagegen
sieht Claus-Henning Obst selbst in seiner Doktorarbeit den
Hauptgrund für den Erfolg der Verfassungsklage in den Eingriff in
Bundeskompetenzen durch die Länder, da für
Verteidigungsangelegenheiten nach Artikel 73 Absatz 1 ausschließlich
die Bundesebene zuständig ist36.
Er verweist darauf, daß das Bundesverfassungsgericht in seinem
Urteil gegen die Länder Hamburg und Bremen die Bemerkung anfügt, daß
nicht darauf ankomme, ob die überprüften Gesetze im Widerspruch zur
repräsentativen Ausprägung der Bundesrepublik Deutschland stünden.
Zur generellen Zulässigkeit direktdemokratischer Elemente nimmt das
Bundesverfassungsgericht in seiner Urteilsbegründung keine
Stellung. Der Grund für den Streit der Verfassungsrechtler über
die Zulässigkeit von Volksabstimmungen liegt vor allem in der
umstrittenen Deutung des Begriffes ,,Abstimmungen" in Artikel 20,
Absatz 2. Teilweise wird das Wort als Synonym für Wahlen verstanden,
eine andere Auffassung geht davon aus, daß hiermit auch
Volksabstimmungen gemeint sein können beziehungsweise daß hier
ausdrücklich auch die Möglichkeit zur Durchführung einer
Volksabstimmung offengelassen wurde37.
In der Weimarer Reichsverfassung wurde der Begriff vor allem auf
Volksabstimmungen bezogen. Auch der frühere Verfassungsrichter und
heutige Bundespräsident Roman Herzog stellte fest, daß durch den
Satz 2 des Artikel 20, Absatz 2, mittelbare und unmittelbare
Demokratie scheinbar gleichberechtigt nebeneinander stehen. Zwar
verweist er auf andere Stellen des Grundgesetzes, die eine
eindeutige Präferenz der repräsentativen Demokratie herausstellen,
ein Verbot direktdemokratischer Elemente ist nach dieser
Begriffsauffassung durch Artikel 20, Absatz 2 aber nicht mehr
gegeben. Einer anderen Meinung zufolge läßt sich aufgrund der
historischen Rahmenbedingungen auf ein Verbot direkter Demokratie
durch das Grundgesetz schließen38.
Demzufolge geht aus den Reden und Abstimmungen des Parlamentarischen
Rates hervor, daß sich die verfassungsgebende Versammlung für eine
fast ausschließlich repräsentative Demokratie entschieden hat. So
wurden mehrere Anträge auf die Aufnahme plebisziärer Elemente in das
Grundgesetz unter anderem mit dem Verweis auf die schlechten
Erfahrungen mit Volksabstimmungen während der Weimarer Republik
abgelehnt39.
Befürworter direkter Demokratie verweisen hingegen darauf, daß sich
das Bundesverfassungsgericht in der Praxis um eine möglichst
objektive Auslegung des Verfassungstextes bemüht. Unumstritten
ist dagegen die Tatsache, daß das Grundgesetz mit Ausnahme des
Artikel 29, Absatz 2 keine plebiszitären Elemente kennt, sieht man
von der - in die gleiche Richtung wie Artikel 29 gehenden -
Volksbefragung aus Artikel 118 einmal ab. Eine Erweiterung der
unmittelbaren Mitbestimmung des Volkes ist daher nicht durch ein
Gesetz, sondern nur durch Verfassungsänderung herbeizuführen.
3.4.3 Kommunale und
Landesebene In Deutschland kennen die meisten
Bundesländer Direkte Demokratie auf Landes- oder Kommunalebene,
wobei dieses Element auf Landesebene seltener, auf kommunaler Ebene
häufiger anzutreffen ist. Dabei wird auf kommunaler Ebene von einem
Bürgerentscheid beziehungsweise Bürgerbegehren und auf Landesebene
von Volksentscheid und Volksbegehren gesprochen werden. Der
Einfachheit halber werden im weiteren dieses Kapitels nur noch die
Begrifflichkeiten Volksentscheid und Volksbegehren
verwendet. Das Verfahren läuft fast immer gleich ab. Der
eigentlichen Abstimmung geht in allen Ländern eine
Unterschriftenaktion voraus. Dabei muß eine bestimmte Anzahl von
Bürgern, meistens um die zehn Prozent, in einer Liste
unterschreiben, mit der sie ihre Unterstützung für einen zuvor
ausformulierten Gesetzentwurf zum Ausdruck bringen. Dies wird als
Volksbegehren bezeichnet. Dem folgt eine Prüfung des Antrages
auf seine rechtliche Zulässigkeit. Zudem sind in fast allen Staaten
und in allen deutschen Bundesländern bestimmte Themen von der
Abstimmung ausgenommen. Beispielsweise schließen alle deutschen
direktdemokratischen Verfahren haushaltspolitische Themen aus. In
den meisten Fällen wird dann direkt die Abstimmung über den
Gesetzentwurf vorgenommen. Seltener folgt auf diese freie Eintragung
noch eine zweite Unterschriftenaktion, die diesmal von einer Behörde
durchgeführt werden muß. Die nötige Stimmenzahl für die freie
Unterschriftensammlung ist dann im Gegenzug meistens niedriger
angesetzt. In diesem Fall wird die freie Unterschriftensammlung
nicht als Volksbegehren, sondern als Volksantrag bezeichnet,
die zweite Unterschriftensammlung dann als Volksbegehren.
Dies ist etwa bei Volksentscheid auf Landesebene in Bayern der
Fall. Ein Sonderweg ist die Initiierung eines Volksentscheids
durch das Parlament. In fast allen Staaten, die direktdemokratische
Elemente kennen, besteht diese Möglichkeit. Im Normalfall ist dafür
die einfache Mehrheit ausreichend. Anschließend folgt die
eigentliche Abstimmung. Meistens gibt es die Möglichkeit für die
Legislative, einen eigenen Gesetzentwurf zur Abstimmung vorzulegen.
Dazu wird zumeist die einfach Mehrheit in dem entsprechenden
Parlament benötigt. Bei der Abstimmung entscheidet meist die
einfache, nur selten die absolute Mehrheit. Als letzte Hürde muß der
Volksentscheid im Regelfall ein Quorum erfüllen. Dies kann ein
Zustimmungs- oder ein Beteiligungsquorum sein. Bei einem
Zustimmungsquorum muß eine bestimmte Anzahl der Wahlberechtigten,
üblicherweise 25 oder 30 Prozent, dem Vorschlag zustimmen. Bei einem
Beteiligungsquorum ist die Beteiligung in Prozent der
Wahlberechtigten ausschlaggebend; 50 Prozent scheint hier allgemein
ausreichend. Es ist aber festzustellen, daß in jüngster Zeit immer
seltener Beteiligungs- und immer häufiger Zustimmungsquoren
verwendet werden. Dies liegt vor allem an der Möglichkeit, bei einem
Zustimmungsquorum durch Boykott den Entscheid ungültig zu
machen40. Eine
wesentliche Voraussetzung für das Funktionieren direkter Demokratie
ist die Versorgung der Bürger mit Information. Fast alle
Bundesländer sehen daher eine - im Idealfall - unabhängige
Versorgung der Bürger mit Wissen zum Bürger- oder Volksentscheid.
Kommunen und Länder sind daher verpflichtet, die Wahlberechtigten im
Vorfeld des Entscheids über alle zur Wahl stehenden Gesetzesentwürfe
unparteiisch zu informieren. Dies gilt auch dann, wenn Stadt-,
Gemeinde, oder Kreisrat bzw. die Landesregierung sich im Vorfeld für
oder gegen einen bestimmten Gesetzesentwurf ausgesprochen haben.
3.4.4
Bewegungen für mehr direkte Demokratie auf
Bundesebene Erste Versuche, direkte Demokratie im
Grundgesetzt zu verankern gab es schon im Parlamentarischen Rat. Das
Ansinnen wurde aber mit Hinweis auf die Erfahrungen der Weimarer
Republik zurückgewiesen41. Der
Ruf nach mehr plebiszitären Elementen im Grundgesetz wurde erst mit
der Wiedervereinigung lauter. Im Zuge einer geplanten neuen
Verfassung sollte nach Meinung nicht weniger auch direkte Demokratie
aufgenommen werden42.
Nach der Überarbeitung des Grundgesetzes - eine neue Verfassung
wurde bekanntlich nicht erstellt - verstummte die Initiative nur
kurz. Angespornt durch die Erfolge direktdemokratischer Initiativen,
besonders in den südlichen Bundesländern, entstand die Bewegung
"Mehr Demokratie in Deutschland". Diese Initiative setzt sich für
ein am Aufbau des bayerischen Volksentscheids orientiertes Modell
ein. Dieses sieht vier Stufen vor43. Die
erste Stufe stellt der sogenannte Volksantrag dar. Dabei
müssen für einen Gesetzentwurf 100.000 Unterschriften gesammelt
werden. Die Unterschriftensammlung ist von den Initiatoren
durchzuführen und wird frei vorgenommen, also nicht von einer
Behörde. Die Einwohnermeldeämter haben darüber zu wachen, daß
Unterschriften nicht doppelt abgegeben werden oder für nicht
existente Personen unterschrieben wird. Ist der Volksantrag
erfolgreich, wird der Gesetzentwurf dem Bundestag
vorgelegt. Dieser hat innerhalb von sechs Monaten über den
Vorschlag zu beraten und zu beschließen. Lehnt das Parlament den
Vorschlag ab, hat die Initiative das Recht, ein Volksbegehren
einzuleiten. Dazu müssen eine Million Unterschriften gesammelt
werden. Hier wird noch darüber diskutiert, ob die Sammlung in
Amtsräumen oder frei erfolgen soll. Eine Sammlung in Amtsräumen ist
teurer, minimiert aber die Gefahr der Manipulation. Ist das
Volksbegehren erfolgreich, wird die vierte und letzte Runde
eingeläutet, der Volksentscheid. Der Bundestag ist dabei
berechtigt, mit einfacher Mehrheit einen eigenen Gesetzentwurf zur
Abstimmung vorzulegen. Vor dem Volksentscheid soll ein ausreichender
Zeitraum für die Diskussion und Information bleiben. Alle
Wahlberechtigten erhalten zusammen mit ihrer Wahlbenachrichtigung
sachliche, möglichst objektive Informationen über den oder die
Gesetzesentwürfe. Bei der Abstimmung entscheidet die einfache
Mehrheit. Ein Quorum ist in dem Entwurf der Initiative "Mehr
Demokratie in Deutschland" nicht vorgesehen. Neben dieser
Initiative sind es vor allem die Grünen, die sich für die
Volksabstimmung auf Bundesebene stark machen. Ein fertig
ausgearbeitetes offizielles Konzept gibt es aber nicht. Auch Teile
der SPD sprechen sich für mehr plebiszitäre Elemente aus, es ist
jedoch unserer Meinung nach unter der Regierung Schröder nicht zu
erwarten, daß direktdemokratische Elemente aufgenommen werden. Diese
würden eine Schwächung der Machtbasis der regierenden Parteien
bilden. Die Unterschriftenaktion von CDU und CSU gegen die doppelte
Staatsbürgerschaft hat gezeigt, daß die Gefahr durch direkte
Demokratie, in ihren Beschlüssen überstimmt zu werden, auch für die
amtierende Regierung gegeben ist. Zudem bedarf eine Stärkung
plebiszitärer Rechte vermutlich einer Verfassungsänderung. Dazu
wären aber die Stimmen von CDU, CSU und FDP nötig, die eine
Volksabstimmung bisher kategorisch ablehnen. Der letzte Versuch,
direktdemokratische Elemente auf Bundesebene einzuführen scheiterte
1993 in der "Gemeinsamen Verfassungskommision" an den Stimmen von
CDU, CSU und FDP. Auch die Kampagne von "Mehr Demokratie in
Deutschland" hat unserer Meinung nach wenig Aussicht auf Erfolg.
Nach den Planungen der Initiative soll - wie für die Volksabstimmung
geplant - eine Sammlung von einer Millionen Unterschriften
durchgeführt werden. Damit hoffen die Planer, den Bundestag unter
Druck setzen zu können, daß er entweder mit
2/3-Mehrheit die Durchführung eines einmaligen
Volksentscheids über plebiszitäre Elemente zustimmt oder mit
einfacher Mehrheit die Durchführung einer Volksbefragung möglich
macht. Diese Volksbefragung hätte keine rechtlichen Konsequenzen und
wäre nicht bindend. Die Planer dieser Initiative verweisen dabei auf
die Erfolge in den Bundesländern. So konnte etwa in Bayern der
Bürgerentscheid auf kommunaler Ebene über einen landesweiten
Volksentscheid gegen den Willen der regierenden CSU durchgesetzt
werden. Der entscheidende Unterschied liegt aber darin, daß auf
Landesebene bereits existierende Rechtsgrundlagen für eine
Ausweitung der direkten Demokratie genutzt werden konnten. So war es
möglich, mit Hilfe der direkten Demokratie weiter plebiszitäre
Elemente einzuführen. Auf Bundesebene existieren solche
Einrichtungen nicht. Der Erfolg der Kampagne wäre damit vom
Wohlwollen der Politiker abhängig. Wahrscheinlicher erscheint es
daher, daß direktdemokratische Elemente vom Parlament selbst
beschlossen werden. Zur Zeit bestehen unserer Meinung nach - wie
bereits erwähnt - darauf keine Hinweise. Mittelfristig jedoch,
besonders vor einem erwarteten Regierungswechsel, könnte die
Möglichkeit dazu bestehen.
3.
Plebiszitäre versus repräsentative Demokratie Nach der
ausführlichen Erläuterung beider Demokratieformen anhand von
Theorien und praktischen Beispielen, möchten wir nun beide Modelle
miteinander vergleichen und einer umfassenden Analyse unterziehen.
Dabei gehen wir der Einfachheit halber von der Reinform direkter
beziehungsweise indirekter Demokratie aus. Einer der
schwerwiegenden Vorwürfe an die repräsentative Demokratie - und
darin besteht auch der scheinbar wesentliche Unterschied
plebiszitärer und repräsentativer Demokratie - ist die zu große
Distanz zwischen der Regierung und dem Volk. Immer wieder wird die
Frage gestellt, ob der Volkswille in der Regierung angemessen
umgesetzt wird. Laut Weber und Schumpeter stellt sich diese Frage
nicht. Wie angesprochen verneinen sie die Existenz eines Volkswillen
(siehe Kap. 2.2.2). Vor allem Schumpeter meint, die Gesellschaft
wäre viel zu pluralistisch, als das sie durch die Mehrheitsmeinung
ausreichend vertreten sei. Ein sogenannter ,,Volkswille" resultiere
erst aus dem dynamischen Prozeß des Konkurrenzkampfes mindestens
zweier Parteien, weil nur so auch Minderheitsmeinungen in die
politische Landschaft aufgenommen werden. Dies wäre durch eine
direktdemokratische Entscheidungsstruktur nicht gewährleistet. Es
würde sich wirklich nur die Mehrheit durchsetzen. Von Volkswille
kann man dabei nicht sprechen. Das erste Ergebnis lautet also:
Mehrheitsmeinung ist nicht gleich Volkswille. Dieser kann nur in
einer parlamentarischen Regierung durch Kompromißbildung realisiert
werden. Kritiker sehen im Zwang zum Kompromiß aber den
nächsten Defekt in der repräsentativen Demokratie. Durch Kompromisse
werden immer ,,verwässerte" Ergebnisse erzielt, die eine klare
Richtungsentscheidung vermissen lassen. Zudem macht die durch
Fraktionen geprägte parlamentarische Demokratie oft zu hohe
Zugeständnisse an vermeintlich schwächere Koalitionspartner nötig,
die gerade kleineren Parteien ein Machtpotential verschafft, das in
keinem Verhältnis zu ihrem Wahlergebnis steht. So wurde der FDP in
Deutschland jahrelang eine beachtliche Machtfülle zugestanden, weil
sie als ,,Zünglein an der Waage" fungierte. Als zweite
Schlußfolgerung ließe sich demnach feststellen, daß der oben
angesprochene Kompromiß in der repräsentativen Demokratie auch zu
negativen Ergebnissen führen kann; einerseits durch drohende
Verwässerung der Ergebnisse, andererseits durch zu große
Zugeständnisse an Minderheiten. Hinzu kommt, daß die
Umsetzung des Mehrheitswillens, wie von Befürwortern der direkten
Demokratie oftmals proklamiert, nicht das oberste Ziel der Politik
sein sollte. Vielmehr gilt es die für den Staat und die Bürger
optimale Lösung zu finden. Das würde unter Umständen zwar zu
unpopulären Entscheidungen gegen die Mehrheit der Wähler führen
(Steuererhöhungen), doch wäre die Entwicklung eines Staates und
somit auch die seiner Bürger nachhaltig positiv beeinflußt. Laut
Schumpeter ist dabei die Herausbildung einer politischen Elite
zwecks besserer Rekrutierung nötig, um die Effizienz und Kompetenz
der Entscheidungen auf hohem Niveau zu halten. These drei:
Diese Entscheidungen können eher von parlamentarischen Strukturen
gefällt werden, geht man doch idealerweise davon aus, daß die
Politiker durch ihre größeren Sachkenntnisse und die professionelle
Beschäftigung mit politischen Themen eher in der Lage sind, die
,,richtigen" Entscheidungen zu treffen. Doch wird hier genau
die Kritik an den Politikern laut! Nach Meinung der Kritiker können
die Politiker in der Realität ihre - hypothetisch angenommene -
Kompetenz nicht voll ausspielen, da ihre Entscheidungsfreiheit
eingeschränkt ist. Dies ist beispielsweise durch den Fraktionszwang
der Fall. Um die Konstanz der Regierung beizubehalten, ist man in
der repräsentativen Demokratie dazu übergegangen, die Maxime
,,Abgeordnete sollten nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden",
insoweit einzuschränken, als daß sie sich an von der Fraktion
getroffene Entscheidungen zu halten haben. Anderenfalls wäre die
Regierungsmehrheit eventuell gefährdet44. Ein
weiterer Kritikpunkt sind oftmals nur auf kurze Sicht ausgerichtete
Entscheidungen. Dies liegt vor allem daran, daß das Volk die
Regierung an den aktuellen Ergebnissen und Erfolgen mißt,
langfristige - über die Legislaturperiode hinausgehende -
Entscheidungen aber nicht honoriert. Ein dritter, die
Entscheidungsfreiheit der Politiker einschränkender Punkt liegt in
der Orientierung der Politiker an bestehenden Machtgruppen und dem
Einfluß der Lobbyisten auf die Politik. Hierzu ist allerdings
festzustellen, daß sich eine Reihe der Kritikpunkte auch auf direkte
Demokratie übertragen lassen. Zwar ergibt sich nicht das Problem des
Fraktionszwanges, aber die ,,Vorfahrt" kurzfristiger vor
langfristigen Entscheidungen bleibt auch in der direkten Demokratie
weitgehend erhalten, da es - wie auch von Schumpeter angemerkt - im
Wesen des Menschen liegt kurzfristig zu denken. Der Lobbyismus kommt
in seiner aktuellen Form zwar in der direkten Demokratie nicht zur
Geltung, weil aufgrund der Masse der Abstimmenden eine Beeinflußung
durch Überzeugung nur schwer möglich wäre. An seine Stelle treten
allerdings andere Mechanismen, beispielsweise die Beeinflussung
durch unsachliche (polemisierende) Werbung und durch Milieuzwang.
Letzterer spielt marginal auch in der repräsentativen Demokratie
eine Rolle, nämlich bei der aktiven Beteiligung des Volkes in
Parteien oder bei Wahlen. Als vierte These läßt sich - als
Vervollständigung von These drei - sagen, daß die ,,richtigen"
Entscheidungen weder durch die Kompetenz der Politiker noch durch
die (scheinbare) Unabhängigkeit der Bürger gewährleistet werden
können, da beide von gewissen ,,natürlichen" Restriktionen
eingeschränkt sind. Es läßt sich weiterhin anfügen, daß viele
Bürger durch die direkte Demokratie überfordert werden. Die Vielzahl
an Möglichkeiten und die Komplexität der Entscheidungen macht es dem
Individuum nahezu unmöglich, eine alle Aspekte einbeziehende
Betrachtung des Problems vorzunehmen. Dies ist zeitlich, teilweise
intellektuell und nicht selten auch durch den fehlenden Willen der
Bürger begründet. Als fünfte These folgt: vielen Bürgern
mangelt es an Kompetenz und Willen, in der direkten Demokratie
Entscheidungen zu treffen. Wie schon Schumpeter bemerkte, stellt
sich der Mensch als Privatwesen und nicht als homo politicus
dar. Dieser Mangel an Kompetenz sollte idealerweise durch die
Informationsübertragung von oben nach unten über die Medien
gemindert werden. Hier stellt sich aber die Frage nach der Qualität
der Informationen. Dies liegt zum einen an der Vollständigkeit der
bereitgestellten Informationen. Man könnte den Informationsträgern -
in der repräsentativen Demokratie insbesondere den Politikern -
unterstellen, Informationen aufgrund des eigenen Machtinteresses nur
unvollständig herauszugeben und somit über die eigene Inkompetenz
hinweg zu täuschen oder negative Aspekte auszublenden. Zum anderen
muß nach der Qualität der Weitergabe gefragt werden. Im Vordergrund
steht vor allem bei privaten Medien - insbesondere dem privaten
Fernsehen - der wirtschaftliche Erfolg in Form von Quoten, die man
nicht selten durch polarisierende Meinungen und reißerische
Schlagzeilen zu erreichen sucht. Daraus resultiert unsere
sechste These. Es ist eine große Informationsasymmetrie
festzustellen, die im wesentlichen drei Ursachen hat:. Sie liegt zum
einen in der teilweise unvollständigen Informationsvergabe der
Politiker begründet. Zweitens erweist sich die Qualität der
Berichterstattung durch die Medien als oftmals ungenügend und
drittens wirft der Erfolg schlagzeilenträchtiger Berichterstattung
die Frage nach der Bereitschaft und Fähigkeit des Volkes zur
Verarbeitung sachlicher, politischer Informationen
auf. Welchen Einfluß nimmt die Informationsasymmetrie nun in
beiden Demokratieformen auf die Bürger und welche Konsequenzen hat
dies? Hier ist zum einen festzustellen, daß die Meinungsbündelung in
der repräsentativen Demokratie eine vollständige Information über
alle Themen erschwert. Die alle vier Jahre entworfenen
Parteiprogramme sind oftmals so komplex und zu allgemein gehalten,
als daß sie für den politischen Laien eine ausreichende Alternative
zur vollständigen Verarbeitung der Informationen darstellen. Nimmt
das Studieren solcher Programme (in Deutschland von mindestens fünf
Parteien) sehr viel Zeit in Anspruch, so bleibt dabei
unberücksichtigt, inwiefern der Leser die undurchsichtigen
Formulierungen auch versteht. Andererseits erleichtern solche
Parteiprogramme die Wahlentscheidung, weil durch die
Meinungsbündelung eine Konzentration seitens der Wähler auf
Grundtendenzen ausreicht. Ein Beispiel: Das Programm der Grünen zu
kennen, erfordert viel Zeit und auch Geduld. Doch hat man sich als
Wähler auf die Grundtendenz der ökologischen Politik und des
Pazifismus eingestellt, so erleichtert dies die Entscheidung, ohne
unbedingt alle Programme intensiv gelesen zu haben. Dabei bleibt
nicht aus, daß der Wähler bei der Entscheidung eine "second
best"-Lösung in Kauf nimmt. Anhand unseres Beispiels würde das
bedeuten, daß der Wähler im Grunde die Tendenz zur Ökologisierung
und zum Pazifismus vertritt, doch in der Ausländerpolitik eine
andere Meinung als die Grünen hat. In der direkten Demokratie
dagegen ist eine Auseinandersetzung mit jedem einzelnen Punkt
notwendig. Dies hat einen höheren Arbeitsaufwand zur Folge, zeugt
jedoch von einer höheren Demokratisierung. Daraus resultierend
stellt sich die Frage, inwiefern das Volk sich bei einer
hypothetischen Einführung der direkten Demokratie bei zu häufigen
Abstimmungen beteiligen würde. Bei einer zu geringen Wahlbeteiligung
ergäbe sich das Problem der fehlenden Repräsentativität der
Ergebnisse bzw. - bei Einführung von Quoren - es würden keine
Ergebnisse zustandekommen. Idealerweise ist - Schlußfolgerung
Nummer sieben - die direkte Demokratie nach eingehender Analyse der
Informationsauswahl und -aufnahme in ihrer Form demokratischer und
auch repräsentativer. Zieht man jedoch die in den letzten Absätzen
angesprochenen Faktoren mit in die Betrachtung ein, so wird
deutlich, daß die parlamentarische Form der Demokratie sich als
"second best"-Lösung herausstellt. Hinzu kommt, daß sich eine
Strategie in der direkten Demokratie nur schwer dauerhaft verfolgen
läßt. Eine Strategie bedeutet für uns die Verfolgung gewisser
Grundziele, einhergehend mit langfristig wirksamen strukturellen und
funktionalen Veränderung. Die Unabhängigkeit der einzelnen
Entscheidungen in der direkten Demokratie führt dazu, daß statt
einer geschlossenen Strategie eine Aneinanderreihung von mehreren -
sich möglicherweise sogar widersprechenden - Abstimmungsbeschlüsse
das Ergebnis ist. Dies liegt vor allem daran, daß die Entscheidungen
unter der Annahme kurzfristiger Präferenzen getroffen werden. Zudem
hätte jede Änderung der politischen Stimmung eine Neuausrichtung der
Strategie zur Folge. Politiker hingegen, die in der repräsentativen
Demokratie idealerweise unabhängig fungieren können haben die
Möglichkeit, zumindest innerhalb der Legislaturperiode eine
bestimmte Strategie zu verfolgen. Beispielsweise soll die
Arbeitsmarktlage verbessert werden. Dazu müssen die Investitionen
angekurbelt, der Standort attraktiv gemacht und die Lohnnebenkosten
gesenkt werden. Im Zuge dessen sind also eine Anzahl von - nicht
immer attraktiven - Entscheidungen zu treffen, die eher
mittelfristige Auswirkungen haben. Werden diese einzelnen
Entscheidungen dem Volk in der direkten Demokratie präsentiert, so
würde es nicht unter der Prämisse der Strategieverfolgung, sondern
nach individuellen Interessen abstimmen. Es läßt sich also als
achtes Fazit sagen, daß die Verfolgung einer Strategie, die den
Staat auf lange Sicht stärkt, in der repräsentativen Demokratie
besser durchgeführt werden kann. Es stellt sich abschließend
die Frage nach der Machbarkeit der beiden Demokratieformen. Vor
allem für die Durchführung der direkten Demokratie ergeben sich
einige Hindernisse. Ein häufig geäußerter Vorwurf ist die lange
Vorlaufzeit für die Verabschiedung eines Gesetzes auf
direktdemokratischem Wege. Manche Situationen erfordern schnelle
Entscheidungen. Bei Volksabstimmungen ist jedoch aufgrund der langen
Vorbereitung durch die Sammlung von Unterschriften, die Information
der Bürger und die Durchführung einer Wahl (im Normalfall mindestens
ein halbes Jahr) kein rasches Ergebnis zu erwarten. Nicht selten
ziehen sich jedoch Entscheidungen auch in der repräsentativen
Demokratie über einen langen Zeitraum hin, da die Notwendigkeit der
Kompromißbildung einen hohen Zeitaufwand verursacht. Doch im
Spezialfall kann in dieser Konstellation flexibler reagiert
werden. Daneben sind auch die hohen Kosten des Plebiszits ein
Problem. Die große Zahl der Entscheidungsträger und die lange
Vorlaufzeit haben einen entsprechenden Finanzbedarf zur Folge. Man
stelle sich vor, es sei mehrmals im Jahr Bundestagswahl. Dagegen
nehmen sich die Kosten der repräsentativen Demokratie noch
vergleichsweise niedrig aus. Zudem lassen sie sich leichter
feststellen und sind relativ konstant. Die Kosten der direkten
Demokratie sind stark von der Quantität der Entscheidungen abhängig
und deshalb nur schwer vorauszusehen. Zusammenfassend ist
festzustellen, daß die Analyse praktischer Merkmale wie Zeit und
Geld kein eindeutiges Ergebnis hervorbringt. Tendenziell ist die
repräsentative Demokratie kostengünstiger, bei umstrittenen Fragen
aber auch zeitaufwendiger.
4. Fazit und
Schlußbemerkungen Abschließend wollen wir versuchen, die
herbeigeführten Ergebnisse zusammenzutragen und in Abstimmung mit
den theoretischen Überlegungen in ein - unserer Meinung nach -
praktisch durchführbares Konzept zu transformieren. Dabei steht uns
natürlich in erster Linie das Für und Wider des vorherigen Kapitels
als Grundlage zur Verfügung. Daß in dieser Analyse nur Reinformen
beider Demokratiesysteme betrachtet werden, ist dabei unerheblich.
Denn es sind ähnliche, nicht so polarisierte Probleme auch in
Mischformen wiederzufinden. Zum besseren Verständnis war es aber
notwendig, die Extremmodelle zu analysieren. Als zentrales
Ergebnis unserer Arbeit steht im Raum: Direkte Demokratie ist aus
den oben genannten Gründen, hier seien vor allem die mangelnde
Kompetenz des Volkes und die fehlende Kontinuität plebiszitärer
Entscheidungen zu nennen, in der Praxis nicht durchführbar. Wir
halten jedoch die Ergänzung unseres jetzigen Systems um einige
plebiszitäre Elemente für durchaus möglich, wenn nicht gar
notwendig. Hat doch auch die indirekte Demokratie mit gewissen
Problemen zu kämpfen. Hier können Volksabstimmungen möglicherweise
helfen. Im folgenden versuchen wir, dieses Ergebnis in eine
praktisch durchführbare Form zu bringen. Dabei hat sich gezeigt, daß
mit der Optimierung und unter Berücksichtigung aller - positiver wie
auch negativer - Aspekte eine gewisse Komlexität einhergeht. Es kann
nicht bloß heißen, für oder gegen das Plebiszit zu sein, sondern es
müssen gleichzeitig gewisse Restriktionen und Nebenbedingungen
eingeführt werden, um Defekte in der neuen Synthese zu
verhindern. Wir können uns durchaus vorstellen, bestimmte Themen
der Politik durch das Volk entscheiden zu lassen. Dabei sollten
allerdings von vornherein bestimmte Themen ausgeschlossen werden,
die in ihrer Komplexität und ihrer Tragweite zu schwerwiegend sind,
als daß "normale" Bürger darüber abstimmen können. Vor allem
haushalts- und finanzpolitische Themen sollten weiterhin von
Experten behandelt werden. Zu groß wäre die Versuchung, zugunsten
einer kurzlebigen Wohlstandssteigerung die Staatsausgaben ins
Unermeßliche steigen zu lassen und damit spätere Generationen über
Gebühr zu belasten. Außerdem verlangen diese Themen ein Fachwissen,
daß beim Bürger nicht vorausgesetzt werden kann. Darüber hinaus sind
Stabilität und Kontinuität wesentliche Grundpfeiler einer
erfolgreichen Außenpolitik. Dies setzt zum einen langfristiges
Denken, zum anderen Entscheidungssicherheit voraus. Der Bürger als
Privatwesen ist dabei - nicht zuletzt durch sein kurzfristiges und
egoistisches Denken - eine Unsicherheitskomponente in diesem
Bereich. Die Außenpolitik wird damit für das Ausland nicht mehr
kalkulierbar. Abgesehen von diesen beiden Themenbereichen sind
Themen des Gemeinwohls und der sozialen Sicherheit, nicht zuletzt
aufgrund des Egoismus, von der Abstimmung durch das Volk
auszuschließen. Dazu gehören vor allem die Sozialpolitik sowie
Bildung und Forschung. Behandelt werden könnten dagegen die
Umwelt- und Innenpolitik, der Bereich des Verkehrs- und
Verteidungswesens sowie Personenentscheidungen, zum Beispiel die
Wahl des Bundespräsidenten. Auch hier sind aber eine Reihe von
Einschränkungen vorzunehmen. Es ist eine formale Regelung
aufzustellen, die möglichst alle funktionalen und Strukturdefekte
ausschließt und gleichzeitig die Vorteile nicht schmälert. Über
die Finanzierbarkeit der zum Volksentscheid vorgelegten
Gesetzesentwürfe haben unabhängige Gutachter zu urteilen, die der
Regierung gegenüber nicht weisungsgebunden sind. Bereits im Vorfeld
haben die Antragsteller eines Volksentscheids aufzuzeigen, wie die
von ihnen gewünschten Veränderungen finanziert werden sollen.
Aufgabe der Gutachter ist es, die Finanzierungsmodelle auf ihre
Seriösität zu überprüfen und die Finanzierbarkeit des
Gesetzesentwurfs aus dem laufenden Haushalt sicherzustellen. Die
Gelder für den Volksentscheid selbst werden aus der Staatskasse
übernommen. Der Abstimmung geht - wie in den meisten deutschen
Bundesländern bereits praktiziert - eine freie Unterschriftensammlung
voraus. Die Anzahl der zu sammelnden Unterschriften sollte dabei so
festgelegt werden, daß eine reelle Chance besteht, das
Zustimmungsquorum in der Abstimmung zu erreichen. Eine zu hohe
Grenze ist ebenfalls nicht wünschenswert, da sie direkte
Bürgerbeteiligung am Entscheidungsprozeß de facto unmöglich machen
würde. Allerdings halten wir eine weitere, formalisierte und
überwachte Unterschriftensammlung - woe heutzutage praktiziert - für
unnötig und ineffizient. Durch diese zusätzliche Hürde sinkt unserer
Meinung nach die Bereitschaft der Bürger, sich direktdemokratisch zu
partizipieren. Die Abstimmung an sich birgt eine weitere
Schwierigkeit. Wann ist das Ergebnis eines Entscheides als
repräsentativ zu betrachten? Es gibt wie bereits erwähnt zwei
Modelle einer Mindestanforderung, das Zustimmungs- und das
Beteiligungsquorum. Wir ziehen eindeutig das Zustimmungsquorum dem
Beteiligungsquorum vor. Dieses hat den Vorteil, daß die Entscheidung
über die Wirksamkeit der Abstimmung lediglich von der Zahl der
Zustimmungen, nicht von der der Abstimmungen abhängt. So wird
vermieden, daß die Gegner eines Gesetzentwurfes diesen durch Boykott
der Wahl zum Scheitern bringen wie das in der Weimarer Republik oft
genug der Fall war. Durch das Fernbleiben wird aus dem
Beteiligungsquorum de facto ein Zustimmungsquorum, welches aufgrund
seiner Auslegung als Mindestbeteiligung viel zu hoch angesiedelt
wäre. Aus diesen Erfahrungen präferieren wir ein Zustimmungsquorum
von 25 Prozent; hoch genug um Repräsentativität zu gewährleisten und
niedrig genug, um den Volksentscheid nicht von vornherein durch zu
hohe Ansprüche auszuschließen. Einen Sonderfall stellt in unseren
Augen allerdings eine Initiative zur Auflösung des Bundestages mit
anschließenden Neuwahlen dar. Hierzu sollte ein Zustimmungsquorum
von 50 Prozent eingeführt werden, was mit der Tragweite dieser
Entscheidung erklärbar wäre und politischer Instabilität wie in der
Weimarer Republik vorbeugen soll. Dem Bundestag räumen wir
ebenfalls das Recht ein, einen Volksentscheid in Gang zu bringen.
Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn keine Einigung im Bundestag
zustandekäme. Dann könnte durch eine Zwei-Drittel-Mehrheit das
Problem an das Volk weitergegeben werden. Sollte diese
Zwei-Drittel-Mehrheit nach drei Wahlgängen noch immer nicht erreicht
werden, so kann der Bundespräsident dem Parlament ein Ultimatum
stellen, bis zu dessen Ablauf eine Einigung erzielt werden muß.
Andernfalls wird von ihm der Volksentscheid in die Wege
geleitet. Es ist darauf zu achten, daß im Vorfeld der
Abstimmungen die Bürger ausgewogen und ausreichend informiert
werden. Die Verstaatlichung der Medien wäre eine Forderung, die
einerseits nicht in unserem Interesse läge, andererseits die
Qualität der Berichterstattung unter Umständen verbessern würde.
Doch kämen als mögliche Konsequenz Probleme auf, die die Vorteile
dieser Verstaatlichung überschatten würden. Einzig die Einführung
einer kostenlosen regelmäßig erscheinenden Informationsbroschüre des
Bundestages, die in die Haushalte geliefert würde, wäre eine
Überlegung wert.
Abschließende Bemerkung Wir hoffen, mit dieser Arbeit
einen kleinen Einblick in das komplexe und vielschichtige Problem
repräsentativer versus plebiszitärer Demokratie gegeben zu haben.
Dabei ist es uns wichtig anzumerken, daß es keine Ideallösung gibt,
da beide Demokratieformen sowohl mit Vorteilen als auch mit Defekten
behaftet sind. Es muß, sollte der Versuch zur Einführung
plebiszitärer Elemente auf Bundesebene unternommen werden, einen
ausreichenden Konsens geben, um die zahlreichen potentiellen
Mißbrauchsversuche zu unterbinden. In jedem Fall muß es Ziel sein,
optimale Effizienz mit größtmöglicher Bürgernähe zu verbinden, um
die Demokratie in Deutschland dauerhaft zu stärken und zu
sichern.
6. Literaturverzeichnis
Apel, Hans "Die deformierte Demokratie" Deutsche
Verlagsanstalt, Stuttgart, 1991
Bethge, Horst et al. (Hrsg.) "Gutachten zur Lage der
Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland 1989" Haag +
Herchen, Frankfurt/M., 1989
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Stand
01.05.1997, Herausgeber: Bayerische Landeszentrale für politische
Bildungsarbeit München
Jesse, Eckhard "Die Demokratie der Bundesrepublik
Deutschland" Colloquium Verlag, Berlin, 1981
Jung, Otmar "Direkte Demokratie in der Weimarer
Republik" Campus Verlag, Frankfurt 1989
Klein, Ansgar (Hrsg.) "Grundwerte in der
Demokratie" Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 1995
Lenk, Kurt "Wie demokratrisch ist der
Parlamentarismus?" Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart 1972
Lepsius, M. Rainer "Demokratie in
Deutschland" Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen, 1993
Lindner, Clausjohann "Kritik der Theorie der
partizipatorischen Demokratie" Westdeutscher Verlag, Opladen
1990
Loch, Werner "Der erste Weltkrieg und die Weimarer
Republik" Limburg, 1983
Meyers Großes Taschenlexikon B.I. Taschenbuchverlag, 1995, 5.
Auflage,
Oberreuter, Heinrich (Hrsg.) "Wahrheit statt Mehrheit - An
den Grenzen der parlamentarischen Demokratie" Olzog Verlag,
München, 1986
Obst, Claus-Henning "Chancen direkter Demokratie in der
Bundesrepublik Deutschland" Presseverlag Ralf Theurer, Bamberg
1986
Röhrich, Wilfried "Die repräsentative
Demokratie" Westdeutscher Verlag, Opladen 1981
Rudzio, Wolfgang "Das politische System der Bundesrepublik
Deutschland" Leske + Budrich, 4. Auflage, Opladen1996
Schmidt, Manfred G. "Demokratietheorien" Leske +
Budrich, Opladen1995
Seipel, Michael/Mayer, Thomas "Mehr Demokratie in Bayern -
und wie es weitergeht" Mehr Demokratie e.V., München 1997
1 Artikel 20, Absatz 2 GG: ,,Alle
Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und
Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der
vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."
2 Vgl. Schmidt, M. G. (1995), S.23
3 Aus Schmidt, M.G. 1995, S.82
4 ebenda S.86
5 Aus Schmidt, M.G., (1995), S.96
6 vgl. ebd., S. 101
7 vgl. ebd., S. 102, in Anlehnung an
Mittermaier/Mair 1995, S. 156
8 vgl. ebd., S. 122
9 vgl. beide Zitat ebd., S. 124
10 vgl. Lenk ,,Wie demokratisch ist der
Parlamentarismus?" (1972), S. 2
11 vgl. Schmidt, M. G. (1995), S. 132
12 vgl. ebd., S. 135
13 vgl. ebd.; S. 138
14 aus Apel 1991 ,,Die deformierte
Demokratie", S. 16
15 aus Loch 1983 ,,Der 1. Weltkrieg und die
Weimarer Republik", S. 85, Wortlaut der Weimarer Verfassung, Art.
48
16 aus Apel 1991, S. 32
17 vgl. Manfred G. Schmidt,
,,Demokratietheorien" (1995), S. 61 - 78
18 Ebenda S. 66
19 Zitiert aus Manfred G. Schmidt,
,,Demokratietheorien" (1995),S. 69
20 vgl. Manfred G. Schmidt,
,,Demokratietheorien" (1995), S. 107 bis 114
21 Ebenda, S. 117
22 Ebenda, S.253 bis 264
23 Ebenda, S. 255
24 Ebenda, S. 257 - 264
25 Ebenda, S. 259 bis 264
26 vgl. Claus-Henning Obst, ,,Chancen
direkter Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland, (1986), S.
115f
27 Ebenda, S. 9f
28 vgl. Meyers großes Taschenlexikon,
B.I.-Taschenbuchverlag, Mannheim 1995
29 vgl. Otmar Jung, ,,Direkte Demokratie
in der Weimarer Republik", (1989), S. 49ff
30 Ebenda S. 10
31 vgl. Claus-Henning Obst, ,,Chancen
direkter Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland, (1986), S.
101
32 Ebenda S. 101
33 Ebenda S. 101
34 vgl. Claus-Henning Obst, ,,Chancen
direkter Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland", (1986) S.
27ff
35 Ebenda, S. 29
36 Ebenda, S. 31
37 Ebenda, S. 57
38 Ebenda, S. 75ff
39 Siehe dazu auch Kapitel 3.2
40 Siehe dazu auch Kap. 3.3.3
41 Siehe dazu auch Kap. 3.3.1 und
3.3.2
42 Siehe dazu auch Kap. 1
43 vgl ,,Triumph der Bürger", München
1997, Seite 168 - 178
44 Siehe Weimar, Kapitel 2.3.1 |