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Bundesgesetzblatt für
Deutschland
Jahrgang 1998 Ausgegeben am 19. Juni 1998 Teil 1
III. Verordnung: Artgerechte Haltung von Frauen
Aufgrund des §32a Abs.4 des Artenschutzgesetzes BGBL Nr. 584/1973, in der
Fassung des Bundesgesetzes BGBL Nr. 430/1985 wird im Einvernehmen mit dem
Bundesminister für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz verordnet :
Artikel 1 - Allgemeine Bestimmungen
Die Haltung von Frauen ist in den letzten Jahren zunehmend schwieriger geworden
und es stellt sich die Frage, ob eine Dauerhaltung noch sinnvoll ist. Es gib
jedoch noch einige, selten anzutreffende, weibliche Eigenschaften, welche eine
Dauerhaltung noch rechtfertigen. Gem. BGBL Nr. 584/1997 sollte die Auserwählte
mindestens folgende Eigenschaften aufweisen :
§ 1: Abs. 1 Sie sollte nützlich sein (d.h. gute Köchin, fleißig im Haushalt, gut
im Bett, ...)Abs. 2 Sie sollte vorzeigbar sein (d.h. ihr Aussehen sollte kein
Mitleid erregen)Abs. 3 Obige Punkte können außer Acht gelassen werden, wenn §2
zutrifft.
§ 2: Sie ist reich.
Artikel 2 - Artgerechte Haltung
§ 3 : Abs. 1 Anschaffung: Nehmen Sie sich ausreichend Zeit bei der Auswahl Ihres
Weibchens und überzeugen Sie sich von ihren Fähigkeiten, tragen Sie nicht dazu
bei die Zahl der ausgesetzten Frauen noch weiter zu erhöhen.
Abs. 2 Ernährung: Wie der Mensch sind auch Frauen Allesfresser. Füttern Sie
nicht nur mit Dosenfutter, sondern geben Sie ihr gelegentlich auch frisches
Gemüse. Vermeiden Sie unbedingt eine Überfütterung, da Sie sonst schnell Fett
ansetzen. Das führt zur Unansehlichkeit, Unbeweglichkeit und vermindert die
Arbeitsleistung.
Abs. 3 Unterbringung: Führen Sie sie möglichst einmal täglich zum Auslaufen ins
Freie und achten Sie darauf daß die Laufkette einen ausreichenden Aktionsradius
in Küche und Schlafzimmer ermöglicht. Das Halsband sollte nicht zu eng sitzen.
Ansonsten besteht die Gefahr. daß sie depressiv wird, das Arbeiten verweigert
und vorzeitig eingeht.
Abs. 4 Pflege: Sorgen Sie dafür, daß sie sich einmal am Tag wäscht. Um
Verletzungen vorzubeugen sollten die Fingernägel regelmäßig nachgeschnitten
werden.
Abs. 5 Ausbildung: Empfehlenswert ist die Anschaffung einer bereits
ausgebildeten Frau. Sollte diese bereits vergriffen sein, ist der Besuch
geeigneter Ausbildungskurse zu empfehlen. In der Grundausbildung sollten die
Befehle "Fuß", "Platz", "kusch" und "hol's" geschult werden. Intelligentere
Exemplare können u.U. sogar Koch- und Hauswirtschaftskurse besuchen.
Und
damit hier nicht der Eindruck entsteht Ich sei Frauenfeindlich, gibt's das ganze
jetzt auch für Männer:
Jahrgang 1998 Ausgegeben am 19.
Juni 1998 Teil 1
III. Verordnung: Artgerechte Haltung von Männern
Auf Grund des § 32 n Abs. 4 des Artenschutzgesetzes BGBI Nr. 584/1973, in der
Fassung des Bundesgesetzes BGBI Nr. 430/1985, wird im Einvernehmen mit der
Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz verordnet:
Artikel 1 - Allgemeine Bestimmungen
Sich einen Mann zu halten ist bei weitem nicht mehr so problemlos wie zu
Großmutters Zeiten, und es erhebt sich die Frage ob sich die Haltung eines
Mannes überhaupt noch lohnt.
Ein brauchbares Exemplar sollte mindestens zwei der nachfolgend genannten
Vorraussetzungen erfüllen.
§ 1: Abs. 1 Er sollte nützlich sein (handwerkliche Fähigkeiten, fleißig im
Haushalt und im Bett gut zu gebrauchen)Abs. 2 Er soll herzeigbar sein (d.h. sein
Aussehen sollte kein Mitleid erregen)Abs. 3 Obige Punkte können außer Acht
gelassen werden wenn § 2
§ 2: Er ist reich !
§ 3: Anschaffung Gehen Sie bei der Auswahl Ihres Männchens sorgfältig vor und
lassen Sie sich genügend Zeit um sich von seinen tatsächlichen Fähigkeiten zu
überzeugen. Bedenken Sie, dass das Männchen stets versucht, sich von seiner
besten Seite zu zeigen, danach aber häufig in sein altes Rollen-verhalten
zurückfällt. Oft offenbaren sich versteckte und offensichtliche Mängel erst
später. In der letzten Zeit steigt die Zahl der ausgesetzten Männchen rapide an.
Viele Exemplare streunen orientierungslos herum oder suchen Zuflucht bei anderen
Frauen. Das Vorliegen der Vorraussetzungen gem. § 3 sollte daher sorgfältig
geprüft werden.Empfehlenswert ist die Anschaffung eines bereits ausgebildeten
Mannes (siehe auch § 5). So sind zum Beispiel auf dem Second-Hand-Markt oftmals
brauchbare Exemplare zu finden. Sie zeichnen sich meist durch eine
ausgezeichnete Ausbildung und eine genügsame Lebensweise aus.Aber Vorsicht vor
mehrfach gebrauchten Exemplaren. Aufgrund der vielen Pflegestellen neigen sie zu
zeitweiligem Gedächtnisverlust und können sich dann weder an Ihr Heim noch an
ihr Frauchen erinnern.
§ 4: ErnährungDer Mann ist ein Allesfresser. Um Mangelerscheinungen vorzubeugen
sollte man Ihm neben dem Dosenfutter ab und zu frisches Gemüse oder Salat
vorsetzen. Alkohol sollte nicht grundsätzlich verboten werden, da er ihn sich
sonst zusammen mit anderen Artgenossen anderweitig beschafft. Für Süßigkeiten
gilt im wesentlichen das Gleiche. Vorsicht vor Überfütterung. Bedenken Sie, daß
ein fetter Mann schnell unbeweglich wird und damit im Bett und im Haushaltnicht
mehr so leistungsfähig ist.
§ 5: Artgerechte HaltungWas die Unterbringung angeht so ist der Mann relativ
anspruchslos.Im allgemeinen genügen ein Bett und ein Fernseher. Bei
Vorhandensein eines Computers kann eventuell auf den Fernseher verzichtet
werden. Man sollte Ihn nicht den ganzen Tag einsperren, da er sonst depressiv
wird, das Essen verweigert und bald eingeht. Für die allgemeine Beweglichkeit
und eine regelmäßige Sauerstoff-zufuhr hat sich Gartenarbeit bestens bewährt.
Außerdem sollte man ihn möglichst einmal täglich ins Freie führen, damit er
etwas Auslauf hat. Denken Sie daran, ihn immer an der langen Leine zu lassen.
§ 6: PflegeSorgen Sie dafür, daß er sich einmal am Tag wäscht. Um Verletzungen
vorzubeugen sollten die Nägel regelmäßig nachgeschnitten werden. Ein
gelegentlicher Haarschnitt ist ebenfalls zu empfehlen. Tauschen Sie getragene
Kleidung regelmäßig gegen neue aus.
§ 7: MännerkrankheitenDer Mann im allgemeinen neigt zu Übertreibungen. Eine
Veranlagungzum Hypochonder ist quasi angeboren. Bei Erkältung ist leichte
Bettruhe vollkommen ausreichend. Aufrichtiges Bedauern des Erkrankten kann den
Heilungsverlauf positiv beeinflussen.Sollte tatsächlich eine ernste Erkrankung
vorliegen, empfiehlt es sich einen Arzt hinzuzuziehen. Manche Männchen neigen zu
übermäßigem Haarausfall. Dies beeinträchtigt ihre Leistungsfähigkeit meist nicht
und ist daher unbedenklich.
§ 8: AusbildungMänner werden schnell handzahm, wenn man sie richtig behandelt.
Das Befolgen der wichtigsten Regeln wie " Fuß, Platz, kusch und hol's"
beherrschen die meisten bei regelmäßigem Training und einer Belohnung durch
Leckerli oder ein paar Streicheleinheiten bereits nach wenigen Tagen. Bei der
Ausbildung ist es unerlässlich die Schwiegermutter miteinzu-beziehen und klare
Regeln für die Erziehung aufzustellen.
§ 9: FortpflanzungMänner sind das ganze Jahr über läufig und verhalten sich auch
dementsprechend. Ein in diesem Zusammenhang geäußerter Kinderwunsch ist mit
Vorsicht zu genießen da er oft nur als Mittel zum Zweck dient. Leihen sie sich
bei Verwandten oder Bekannten ein paar Kinder aus. So können Sie seine
Fähigkeiten als Vater in Ruhe testen.
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